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Globale Energiewende
Maßnahmen zur Förderung der globalen Energiewende und einer gerechten Energietransformation, internationaler und überregionaler Energiewende-Dialog.
Die Maßnahmen dienen dem Ziel der Beschleunigung der globalen Energiewende zum Erreichen der Pariser Klimaziele und der Ziele der COP28 sowie der Erhöhung der Energiesicherheit durch mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Die Projekte müssen Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit in der Energiewende berücksichtigen.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Nein |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: Maßnahmen ohne außenpolitischen Bezug; Maßnahmen, die von anderen Bundesbehörden bereits gefördert werden oder zuvor gefördert wurden |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Nein |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Nein, jedoch müssen aufgrund begrenzter Haushaltsmittel regionale Schwerpunkte gesetzt werden |
Wer kann gefördert werden? | Keine besonderen Einschränkungen |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: Förderung nur auf Ausgabenbasis |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: bis zu 2 Jahren |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Ja: bis 50.000 €; Ausnahmen sind in besonders begründeten Einzelfällen möglich. |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Ja: keine Vollfinanzierung; Eigen- und ggf. Drittmittel müssen eingebracht werden |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Antragseingang mindestens zwei Monate vor dem geplanten Projektbeginn. |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
Kontakt zur Antragstellung | 410-r@auswaertiges-amt.de |