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Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften in Afrika, Nah- und Mittelost (ZANMO)
Im Rahmen der Zweckbestimmung des Haushaltstitels „Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften in Afrika, Nah- und Mittelost (ZANMO) in den Ländern Afrikas sowie des Nahen und Mittleren Ostens“ sollen vorpolitische Freiräume geschaffen und für die künftige Generation gesellschaftlicher Entscheidungsträger und Mitwirkender erhalten werden, insbesondere in den Ländern, in denen sich zukunftsorientierte zivilgesellschaftliche Akteur*innen des Wandels für den gesellschaftlichen Pluralismus einsetzen und zivilgesellschaftliche Teilhabe unterstützt werden sollte.
Übergeordnete Ziele sind:
1) Stärkung zivilgesellschaftlicher, pluralistischer Strukturen und ihrer Resilienz
2) Aufbau und Festigung partizipativer gesellschaftlicher Prozesse
3) Stärkung einer demokratischen Werteorientierung als Grundlage für Bestand und Nutzung vorpolitischer Freiräume
Dabei wird ein Fokus auf folgende Schwerpunkte und Formate gelegt:
• Stärkung von Ressourcen / Kapazitäten und Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Akteure (capacity building)
• Unterstützung beim Auf- bzw. Ausbau zivilgesellschaftlicher Netzwerke
• Stärkung von Informations-, Meinungs- und Medienvielfalt
• Förderung identitätsstiftender Elemente, die gesellschaftliche Konsolidierungsprozesse unterstützen, insbesondere mit Blick auf die kommende staatstragende Generation
• Förderung von freier Bildung und Wissenschaft
Bei der Auswahl und der Ausgestaltung der geförderten Projekte werden Elemente der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Förderkonzept des Auswärtigen Amts zur Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften in Afrika, Nah- und Mittelost (ZANMO). Das Förderkonzept gilt bis zum Inkrafttreten einer aktualisierten Fassung, voraussichtlich bis 31.12.2025. |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Alle Länder der Zielregion: Afrika sowie Naher und Mittlerer Osten |
Wer kann gefördert werden? | Die Antragstellung kann nur durch juristische Personen erfolgen; durch Einzelpersonen (natürliche Personen) ist sie ausgeschlossen. Zugelassen sind nur zivilgesellschaftliche, staatsferne Nichtregierungsorganisationen sowie unabhängige Institutionen von Medien- oder Kulturschaffenden in den Staaten Afrikas sowie des Nahen und Mittleren Ostens; zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, einschließlich deutsche AKGP-Mittlerorganisationen; die deutschen Politischen Stiftungen. |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: Die Förderung ist in der Regel auf das Haushaltsjahr beschränkt. Eine Förderung von mehrjährigen bzw. überjährigen Vorhaben (max. 3 Jahre) ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Ja: Die Mindestförderungssumme eines Projekts beträgt in der Regel 100.000 Euro. Begründete Ausnahmen sind möglich. |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Förderanfragen müssen bis zum 30.09. eingereicht werden, um eine Förderung des Vorhabens im Folgejahr zu ermöglichen. Die Einreichung von vollständigen prüffähigen Anträgen erfolgt nur auf Aufforderung des Auswärtigen Amts und muss bis 12 Wochen vor dem angestrebten Beginn des Vorhabens erfolgen. Begründete Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
Werden Hinweise zum Verwendungsnachweis (Inhalte, Fristen) gegeben? | Nein |
Kontakt | 609-r@auswaertiges-amt.de |