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Elisabeth-Selbert-Initiative
Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) setzt die 2020 durch das Auswärtige Amt ins Leben gerufene Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) um. Sie ermöglicht akut gefährdeten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern (MRV) einen mit einem Stipendium dotierten, maximal sechsmonatigen Schutzaufenthalt in Deutschland (Programmlinie 1) oder in einem anderen sicheren Land (Programmlinie 2).
Zielgruppe der ESI sind MRV gem. Definition des Begriffs MRV in der VN-Resolution zu Menschenrechtsverteidigern (A/RES/53/144), denen auf Grund ihres friedlichen Einsatzes für Menschenrechte Gefahr droht, wie z. B. Ziel von Hetzkampagnen oder willkürlich inhaftiert, entführt oder ermordet zu werden.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Ja, hier: www.ifa.de/foerderungen/elisabeth-selbert-initiative/ |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Nein |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Nein |
Wer kann gefördert werden? | Zugelassen sind nur MRV gem. VN-Resolution zu Menschenrechtsverteidigern (A/RES/53/144). Ausgeschlossen sind staatliche Akteure. |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: www.ifa.de/foerderungen/elisabeth-selbert-initiative/ |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Nein, grundsätzlich nicht |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Nein |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Ja: www.ifa.de/foerderungen/elisabeth-selbert-initiative/ |
Werden Hinweise zum Verwendungsnachweis (Inhalte, Fristen) gegeben? | Nein |
Kontakt zur Antragstellung | or06-r@auswaertiges-amt.de |