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Rüstungskontrolle

21.06.2024 - Frage
Eindämmung der Kleinwaffen-Proliferation
Eindämmung der Kleinwaffen-Proliferation © Mines Advisory Group

Aus den Mitteln werden Projekte finanziert, die zur Rüstungskontrolle sowie zur Stärkung struktureller Kapazitäten von Internationalen Organisationen sowie Partnerstaaten in diesem Bereich beitragen. Ziel ist es, die bestehende Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Auch Maßnahmen zum Ausbau des Dialogs über zukünftige Technologien und zur Stärkung der Weltraumsicherheit werden gefördert.

Im Exportkontrollbereich wird u.a. durch Kapazitätsaufbau und Erfahrungsaustausch die globale Exportkontrollarchitektur gestärkt.

Bei den Projekten im konventionellen Bereich handelt es sich um Maßnahmen zur Sicherung konventioneller Waffen und Munition vor dem Zugriff durch Dritte, zum Kapazitätsaufbau in Partnerstaaten, zur Eindämmung und Reduzierung illegaler Kleinwaffen, sowie um präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Proliferation konventioneller Waffen in Post-Konflikt-Situationen.

Die Projektanträge sollten gendersensible Ansätze verfolgen.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Nein
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Nein

Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?

Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
Nein

Wer kann gefördert werden?

Ausgeschlossen sind Anträge von Einzelpersonen
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Ja, und zwar: Anträge auf Kostenbasis

Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?

Ja,: maximal für das laufende Haushaltsjahr und drei Folgejahre

Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?

Nein

Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?

Ja: in der Regel müssen Eigen – bzw. Drittmittel eingebracht werden; Vollfinanzierung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen möglich.

Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Ja: Bitte reichen Sie Ihre Anträge mind. 12 Wochen vor Maßnahmenbeginn vollständig ein.

Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein
Kontakt zur AntragstellungNukleares:

OR09-r@auswaertiges-amt.de

Konventionell außerhalb des OSZE-Raums:
OR10-r@auswaertiges-amt.de

Konventionell im OSZE-Raum:
OR11-r@auswaertiges-amt.de

Chemie und Bio:
OR12-r@auswaertiges-amt.de

Cyber:
KS-CA-r@auswaertiges-amt.de

Exportkontrolle: Dual Use – Güter im nichtkonventionellen Bereich:
412-r1@auswaertiges-amt.de


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