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Menschenrechte und Genderfragen
Gefördert werden fördert Projekte und Maßnahmen, die einen konkreten, wirksamen und nachhaltigen Beitrag zur Durchsetzung und zum Schutz von Menschenrechten leisten.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Akteur*innen der lokalen Zivilgesellschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Krisenregionen, die dazu in die Lage versetzt werden sollen, sich wirksam für die Verwirklichung und einen besseren Schutz der Menschenrechte vor Ort einzusetzen.
Allen Projekten muss mindestens eine gendersensible Analyse, die die Situation und Bedürfnisse von allen Geschlechtern gleichermaßen berücksichtigt, zugrunde liegen. Erstrebenswert ist ein gendertransformativer Ansatz, der grundlegend anstrebt, die Rechte, Ressourcen oder Repräsentanz von Frauen zu stärken.
Das Spektrum der möglichen Projektthemen und -ziele entspricht den 24 Prioritäten des Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung 2023/2024 im 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik.
Im Rahmen der Projektförderung soll ein Beitrag zu folgenden Zielen geleistet werden:
- Verbreitung von Wissen über die Menschenrechte, sowohl um das Verständnis für diese zu fördern als auch um Möglichkeiten zu schaffen, diese besser durchzusetzen,
- Gewährleistung und Durchsetzung gleicher Rechte für alle,
- Abbau und Beendigung der direkten und indirekten Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts, der Geschlechteridentität und sexuellen Orientierung, der rassistischen Zuschreibungen, der religiösen Überzeugung oder Weltanschauung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Herkunft oder anderer Identitätselemente,
- Stärkung und Befähigung von benachteiligten Gruppen (insb. Frauen, Kindern und Jugendlichen und andere), sich für ihre Rechte einzusetzen,
- Verbesserung des rechtlichen und politischen Umfelds zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger*innen sowie Erhöhung ihrer Sicherheit,
- Weiterentwicklung der Menschenrechte in internationalen Gremien,
- Stärkung der vollständigen und effektiven Teilhabe von Frauen an Konfliktprävention, Friedensprozessen und Wiederaufbau, sowie Schutz vor sexualisierter konfliktbezogener Gewalt in Übereinstimmung mit den Zielen der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit und ihrer Folgeresolutionen.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Ja: Förderkonzept des Auswärtigen Amts zur Förderung von Projekten im Bereich der Menschenrechte |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: institutionelle Förderung, Baumaßnahmen, Ausstattung und Investitionen; Maßnahmen, die ihrem Inhalt oder Schwerpunkt nach durch einen anderen Titel passender gefördert werden können oder bereits gefördert werden. |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja, nach Absprache |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Primär kann in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie Krisenregionen gefördert werden |
Wer kann gefördert werden? | Ausgeschlossen sind staatliche Akteure |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Ja, und zwar: grundsätzlich Stammpersonal- und Infrastrukturkosten des Zuwendungsempfängers |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja,, die Projekte sollen innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen werden |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Nein, grundsätzlich nicht |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein, Standard ist die Fehlbedarfsfinanzierung |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: grundsätzlich bis Ende August des Vorjahres |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Ja, und zwar: Die Antragstellung erfolgt durch den lokalen Durchführer im Zielland bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung |
Kontakt zur Antragstellung | or06-r@auswaertiges-amt.de |