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Kulturerhaltprogramm (KEP)
Gefördert werden Projekte:
- zum Erhalt des kulturellen Erbes im Ausland
- zur Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland
Mögliche Maßnahmen:
- die Restaurierung und Konservierung von historischen Bauwerken oder Gegenständen,
- die Sammlung und Dokumentation mündlicher Überlieferungen im Bereich Musik und Literatur,
- die Konservierung und Digitalisierung von historischen Handschriftenbeständen und Tonarchiven,
- aber auch die Aus- und Fortbildung von Restauratorinnen und Restauratoren, Archivarinnen und Archivaren, Museumsfachleuten sowie
- die Bereitstellung von Geräten und Ausstattungsgegenständen.
Ziel ist es, das Bewusstsein für die eigene nationale Identität zu stärken und einen partnerschaftlichen Kulturdialog zu fördern. Das Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amts ist ein wirkungsvolles Instrument der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Gerade der Beitrag von Kulturerhalt-Vorhaben zur Stabilisierung in Krisenstaaten und als Krisenprävention hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Projekte mit Gender- und/oder Umweltbezügen werden bevorzugt gefördert.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Nein |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: reine Forschungs- und Wissenschaftsvorhaben |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Ausgenommen sind historische deutsche Siedlungsgebiete im östlichen Europa (Zuständigkeit für letztere liegt beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien). |
Wer kann gefördert werden? | keine besonderen Einschränkungen |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: bevorzugt überjährige Förderung |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Grundsätzlich nicht, in der Regel liegt Förderbetrag zwischen 20.000 und 150.000 Euro pro Projekt. |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Vollständige Antragsunterlagen sollen bis Ende September des Jahres vor Förderbeginn vorliegen. |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
Kontakt zur Antragstellung | 613-r@auswaertiges-amt.de |