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Abrüstung

21.06.2024 - Frage
Räumung von Streumunition
Räumung von Streumunition © AA

Aus den Mitteln werden Projekte finanziert, die zur Abrüstung sowie zur Stärkung struktureller Kapazitäten von Internationalen Organisationen beitragen.

Auch Maßnahmen zur Cybersicherheit, zum Ausbau des Dialogs über zukünftige Technologien und zur Stärkung der Weltraumsicherheit können gefördert werden.

Die Projektanträge sollten gendersensible Ansätze verfolgen.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Nein
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Nein

Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?

Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
Nein

Wer kann gefördert werden?

Ausgeschlossen sind Anträge von Einzelpersonen
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Ja, und zwar: Anträge auf Kostenbasis

Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?

Ja: maximal für das laufende Haushaltsjahr und drei Folgejahre

Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?

Nein

Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?

Ja: in der Regel müssen Eigen – bzw. Drittmittel eingebracht werden; Vollfinanzierung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen möglich

Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Ja: Bitte reichen Sie Ihre Anträge mind. 12 Wochen vor Maßnahmenbeginn vollständig ein.

Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein

Werden Hinweise zum Verwendungsnachweis (Inhalte, Fristen) gegeben?

Nein
Kontakt zur AntragstellungNukleares:

OR09-r@auswaertiges-amt.de

Konventionell außerhalb des OSZE-Raums:
OR10-r@auswaertiges-amt.de

Konventionell im OSZE-Raum:
OR11-r@auswaertiges-amt.de

Chemie und Bio:
OR12-r@auswaertiges-amt.de

Cyber:
KS-CA-r@auswaertiges-amt.de

Exportkontrolle: Dual Use – Güter im nichtkonventionellen Bereich:
412-r1@auswaertiges-amt.de


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