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Abrüstung
Aus den Mitteln werden Projekte finanziert, die zur Abrüstung sowie zur Stärkung struktureller Kapazitäten von Internationalen Organisationen beitragen.
Auch Maßnahmen zur Cybersicherheit, zum Ausbau des Dialogs über zukünftige Technologien und zur Stärkung der Weltraumsicherheit können gefördert werden.
Die Projektanträge sollten gendersensible Ansätze verfolgen.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Nein |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Nein |
Wer kann gefördert werden? | Ausgeschlossen sind Anträge von Einzelpersonen |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Ja, und zwar: Anträge auf Kostenbasis |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: maximal für das laufende Haushaltsjahr und drei Folgejahre |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Nein |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Ja: in der Regel müssen Eigen – bzw. Drittmittel eingebracht werden; Vollfinanzierung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen möglich |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Bitte reichen Sie Ihre Anträge mind. 12 Wochen vor Maßnahmenbeginn vollständig ein. |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
Werden Hinweise zum Verwendungsnachweis (Inhalte, Fristen) gegeben? | Nein |
Kontakt zur Antragstellung | Nukleares: OR09-r@auswaertiges-amt.de Konventionell außerhalb des OSZE-Raums: Konventionell im OSZE-Raum: Chemie und Bio: Cyber: Exportkontrolle: Dual Use – Güter im nichtkonventionellen Bereich: |