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Kurzaufenthalte bis 90 Tage
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Wer benötigt ein Visum ?
Bei dem Visum handelt es sich um eine Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind (z. B. Malta), benötigen Sie für die Einreise kein Visum.
Wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind (sog. Drittstaater), benötigen Sie für die Einreise ebenfalls kein Visum, vorausgesetzt,
- Sie möchten sich lediglich zu touristischen oder zu Besuchszwecken oder im Rahmen einer Geschäftsreise in Deutschland aufhalten.
- der Aufenthalt in Deutschland wird die Dauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
- die reisende Person ist in Besitz eines gültigen Passes.
- Staatsangehörige eines Landes, die in dieser Liste als visumpflichtig geführt werden, müssen in Besitz einer gültigen maltesischen Aufenthaltserlaubnis sein.
In allen anderen Fällen, so z. B. bei geplanter Arbeitsaufnahme, beim Familiennachzug und bei Aufnahme eines Studiums, ist für Drittstaater ein Visum erforderlich.
Welche Personen können bei der Botschaft Valletta ein Visum beantragen ?
Die Botschaft Valletta ist in Visaangelegenheiten nur dann örtlich zuständig, wenn die antragstellende Person sich gewöhnlich in Malta aufhält. Gewöhnlich hält sich eine Person dann in Malta auf, wenn sie sich nachweislich ununterbrochen seit mindestens sechs Monaten rechtmäßig und tatsächlich in Malta aufhält. Der Nachweis wird durch die gültige maltesische Aufenthaltserlaubnis erbracht.
Wie beantrage ich ein Visum ?
Beantragen Sie bestimmte Visa online im Auslandsportal. Im Auslandsportal können Sie Ihre Unterlagen schrittweise hochladen und Ihre Daten zwischenspeichern. Nachdem Sie Ihren Online-Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Rückmeldung von uns, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Sie können Dokumente direkt anpassen und korrigieren. Danach vereinbaren Sie einen Termin in der Botschaft; Sie zeigen Ihre Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.
Für folgende Aufenthaltszwecke können Sie das Online-Verfahren im Auslandsportal für sich nutzen:
- Arbeitsaufnahme für Akademiker
- Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung
Für alle anderen Aufenthaltszwecke, z. B.
- Berufskraftfahrer
- Familiennachzug
- Studium
- Selbständige Tätigkeit
besuchen Sie bitte die englische Sprachfassung unserer Webseite. Dort finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Botschaft einen Visumantrag entgegen- und in die Bearbeitung nehmen kann, sowie zu dem Antragsverfahren.