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Beantragung eines Personalausweises

Eine Hand hält einen deutschen Personalausweis

Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek

20.02.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Die Botschaft Lilongwe stellt seit dem 1. November 2023 für deutsche Staatsangehörige, die in Malawi ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Personalausweise aus.


Antragstellung

Die Konsularabteilung ist Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Für einen Besuch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin per Email unter info@lilongwe.diplo.de.


Vorzulegende Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

  • In Druckbuchstaben ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
  • zwei gleiche, aktuelle und biometrische Passfotos (Format: 35 x 45 mm). Ein Muster finden Sie hier.
  • aktueller Reisepass
  • sofern vorhanden: aktueller Personalausweis
  • Nachweis über den legalen Aufenthalt im Gastland (Visum, Aufenthaltstitel, bei Doppelstaatern: nigerianischer Reisepass)
  • Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Inlandswohnsitz (Achtung: Wenn Sie noch in Deutschland wohnhaft sind, ist vor Ausstellung des Personalausweises eine Ermächtigung Ihrer Heimatbehörde erforderlich.)
  • Aufenthaltsnachweis (bspw. Arbeitgeberbestätigung)
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Heiratsurkunde

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sie werden dann bei oder nach Antragstellung zur Vorlage dieser aufgefordert.


Gebühren

Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises sind in Euro weltweit festgelegt, wobei die Einzahlung in der Landeswährung (Malawische Kwacha) zu erfolgen hat. Die Umrechnung erfolgt zum jeweiligen Tageskurs, den Sie bei der Botschaft erfragen können. Die Gebühren können außerdem nur bar entrichtet werden; eine Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.


Personalausweis

Grundgebühr bei Antragstellern bis 24 Jahre
22,80 EUR
Grundgebühr bei Antragstellern ab 24 Jahre
28,80 EUR
Auslandszuschlag
30,00 EUR

Unzuständigkeitszuschlag (bei nicht erfolgter Abmeldung in Deutschland


13,00 EUR


Erläuterungen:

Die Grundgebühr sowie der Auslandszuschlag werden stets erhoben.

Der Unzuständigkeitszuschlag wird zusätzlich fällig, wenn noch ein melderechtlicher Inlandswohnsitz besteht und die Auslandsvertretung somit nicht ordinär zuständig ist.


Speicherung biometrischer Daten

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Sie müssen bei Antragstellung eine Erklärung abgeben, ob Sie dies wünschen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.


Online-Ausweisfunktion

Die neuen Personalausweisinhaber werden automatisch mit einer elektronischen Ausweisfunktion des Personalausweises ausgestattet. Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, bspw. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Detaillierte Informationen zu diesen Funktionen stellt das Bundesministerium des Innern zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Online-Ausweisfunktion nicht ausgeschaltet werden kann. Informationen zur Online-Ausweisfunktion, finden Sie auf dem Personalausweisportal und in der barrierefreien Broschüre.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN) und das Entsperren eines Personalausweises.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der im Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält.

Sind Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet, wird Ihnen der PIN-Brief durch die Botschaft Lilongwe persönlich ausgehändigt.
Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Pass-/Personalausweisstelle die Botschaft schicken lassen.

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