Deutsche, die im Ausland leben, können an den Bundestagswahlen teilnehmen.
Die Botschaft empfiehlt allen Deutschen, die an der Wahl teilnehmen und über Informationen zur Eintragung das Wählerverzeichnis, Wahlaufruf, Fristen und Briefwahlmöglichkeiten erhalten möchten, sobald diese vorliegen, eine Registrierung bei ELEFAND (elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland)
Link zur Registrierung: [ELEFAND]
Hier finden Sie ein Merkblatt zur Teilnahme an der 21. Bundestagswahl 2025 für Deutsche im Ausland (siehe Anlage). Es erläutert, unter welchen Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl teilnehmen können.
Bitte beachten Sie, dass jeder nicht mehr in Deutschland gemeldete Wahlteilnehmer vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen muss. Diesen Antrag können Sie bereits jetzt stellen. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (also voraussichtlich bis zum 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Besonders hinweisen möchten wir auf die für die meisten Auslandsdeutschen neu eröffnete Möglichkeit, Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis per E-Mail oder Fax an die Inlandsgemeinde zu richten. Eine frühzeitige Antragstellung wird dringendst empfohlen. Aufgrund der sehr kurzen Fristen und der Postlaufzeiten empfehlen wir Ihnen, die Gemeinde zu bitten, die Briefwahlunterlagen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu übersenden.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler erfolgt voraussichtlich ab dem 4. Februar 2025. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (voraussichtlich am 23. Februar 2025) um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag genannten Stelle eingehen.
Die internationalen Laufzeiten der Deutschen Post für Briefe nach Mexiko betragen laut Angaben der Post zwischen 9 und 14 Werktagen. Für die Rücksendung der Wahlunterlagen kann daher der Kurierweg der Botschaft genutzt werden. Aufgrund der Kürze der Frist und in Abhängigkeit Ihres Wohnorts kann es jedoch sinnvoll sein, sich für die Korrespondenz mit dem Wahlamt selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.
Wenn Sie eine Übersendung der Wahlunterlagen an die deutsche Botschaft wünschen,
- weisen Sie bitte Ihr Wahlamt unbedingt darauf hin, wie die Wahlunterlagen gekennzeichnet sein müssen (siehe Informationen zur Wahlteilnahme, S. 4/5) und dass sie in der 6. Kalenderwoche im Auswärtigen Amt eingehen müssen,
- teilen Sie uns bitte umgehend und unter Angabe Ihres vollständigen Namens (wie im Pass) mit, wenn Sie Ihre Wahlunterlagen an die Botschaft Mexiko-Stadt angefordert haben (siehe Hinweise Kurierweg),
- müssen Sie die Wahlunterlagen nach Eingang in der Botschaft (voraussichtlich am Freitag, dem 14.02.2025) persönlich abholen oder der Botschaft vorab einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (Pakmail, siehe Hinweise Kurierweg) zukommen lassen,
- müssen Sie wissen, dass das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernehmen und eine Nachverfolgung der Briefe nicht möglich ist (siehe Hinweise Kurierweg).
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar: [Bundeswahlleiterin]
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich auf der Internetseite: [Neuwahl]
Die offizielle Wahlbekanntmachung und weitere Informationen zur Wahl folgen nach Anordnung des Wahltags durch den Bundespräsidenten.