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Sterbefall

13.11.2024 - Artikel

Folgende praktische Hinweise sollen den Hinterbliebenen einen ersten Überblick verschaffen, was veranlasst werden muss.

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden.

Folgende praktische Hinweise sollen den Hinterbliebenen einen ersten Überblick verschaffen, was veranlasst werden muss. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft Mexiko-Stadt selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

1. Grundsätzliches

a) Der/Die Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:

In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Mexiko oder für den Rücktransport des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.

Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend eine Überführung und/oder Bestattung haben.

Möglich ist eine Sarg-Bestattung in Mexiko oder eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung in Mexiko.

Auch eine Überführung nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung ist möglich.

Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.

b) Der/Die Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:

Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung selbst erteilen.

Die entstehenden Bestattungskosten müssen grundsätzlich von den Angehörigen getragen werden. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.

Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, das alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.

2. Sterbeurkunden

Die Sterbeurkunden sind i.d.R. schnell (1-3 Tage) bei dem für den Sterbeort örtlich zuständigen Standesamt (registro civil) erhältlich und werden von den örtlichen Bestattungsinstituten eingeholt. Es empfiehlt sich, die Sterbeurkunde direkt mit einer Haager Apostille versehen zu lassen, damit diese in Deutschland verwendet werden kann.

Der Sterbefall kann (muss aber nicht) in Deutschland nachbeurkundet werden.

3. Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland

Eine Einäscherung des Leichnams ist in Mexiko möglich.

Eine Überführung des Leichnams / der Urne nach Deutschland erfolgt auf dem Luftweg.

Die Vorbereitung nimmt i. d. R. zwischen 2 bis 3 Wochen in Anspruch.

Die für eine Urnenüberführung notwendige Urnenbescheinigung wird gegen Vorlage der Originalunterlagen zum Sterbefall und Zahlung der Gebühr von 64,07 Euro (zahlbar in Landeswährung) ausgestellt (i.d.R. nimmt das mexikanische Bestattungsinstitut Kontakt zur Botschaft auf).

Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.

4. Beisetzung in Mexiko

Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.

Folgende deutschsprachige Kirchen sind derzeit in Mexiko tätig:

Katholische Gemeinde St. Tomás Morus (https://mexikath.net/ )

Ev.-lutherische Kirche deutscher Sprache in Mexiko (https://www.ev-kirche-mexiko.org/ )

5. Anreise von Angehörigen

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Mexiko reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.

War die/der Verstorbene allerdings in Mexiko ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen notwendig sein. In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind.

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