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Passport renewal for minors (under 18 years of age) and an identity card for persons under 16 years of age

Artikel

General information

Requirements

Only German citizens can apply for a German passport.

Information on German citizenship can be found here.

Required documents

Documents must be submitted in ORIGINAL or as a CERTIFIED COPY, simple copies will NOT be accepted.
The following documents are required for the application:

Bitte füllen Sie das Formular für Volljährige oder das Formular für Minderjährige vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
  • Nicht älter als 6 Monate.

Achtung, die biometrischen Fotos für niederländische Pässe sind für deutsche Pässe nicht geeignet, da die Biometrie bezüglich der Gesichtshöhe andere Maße hat.

Bitte weisen Sie den Fotografen auf unsere abweichenden Maße hin: Bildgröße 35 X 45 mm, Gesichtshöhe bei Erwachsenen und Kindern ab dem 10. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 32 mm; Bei Kindern vom 6. bis 9. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 22 mm. Die Augen müssen im markierten Bereich der deutschen Passbild-Schablone sein. Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Augen geöffnet, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität. Auch ist darauf zu achten, dass keine zweite Person (z.B. die Eltern und/oder deren Hände) im Hintergrund sichtbar sind.
Bitte lassen Sie die Fotos nicht schneiden.

Das Generalkonsulat verfügt in seinem Warteraum über eine Fotokabine, sodass Sie Ihre Fotos auch bei uns machen können (nicht geeignet für Babys und Kleinkinder unter 120cm). Die Fotokabine wird von der Firma Vendig Concept betrieben und auch nur diese Firma ist dafür verantwortlich, dass die Fotos den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das Generalkonsulat kann für die Qualität der Fotos keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen Passfotos zum Termin mitzubringen.

Die Kosten für die Fotokabine betragen 10,- €. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über den passenden Betrag verfügen (10 € und 5€ Scheine, 2 €, 1 €, 50 Cent werden akzeptiert) .

Fotografen in der näheren Umgebung des Generalkonsulates.
Die Liste ist unverbindlich und ohne Gewähr.


Studio Heno
1017 HD Amsterdam
Vijzelstraat 3
Tel.: 020-62 34 934
geöffnet:
Mo, Di, Mi, Fr: 9 - 18 Uhr
Do: 09:00 - 21:00 Uhr
Sa: 10:00 - 17:00 Uhr
So: 12:00 - 17:00 Uhr


Foto Mignon
1073 LN Amsterdam
Van Woustraat 56
Tel.: 020-6620145
geöffnet:
Mo - Sa: 10:00 - 18:00 Uhr


Bitte weisen Sie den Fotografen darauf hin, dass die Fotos für ein deutsches Reisedokument benötigt werden und lassen sie die Bilder nicht zuschneiden.

  • bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
    Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.

Wird immer benötigt!

  • Geburtsurkunde
  • Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, ist diese immer vorzulegen

WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!

Mögliche Nachweise:

  1. Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
  2. Eigene Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  3. Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
  4. Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
  • von Ihnen oder
  • des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern oder
  • des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern und Großeltern.

Sofern Sie keine der Voraussetzungen von 1.), 2.) oder 3.) erfüllen, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen!

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung erforderlich.

Aktueller Auszug aus dem Melderegister des niederländischen Wohnortes
(uittreksel Basisregistratie Persoon, BRP)

nur erforderlich bei Erstbeantragung in den Niederlanden oder Umzug innerhalb der Niederlande.

  • in Euro, möglichst passend
  • per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa; als Online-Kauf).
    Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit American Express Kreditkarte, Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie im Generalkonsulat nicht möglich sind.
Eine Übersicht finden Sie hier.

Mögliche Nachweise:

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern

Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.

  • Reisepässe oder Personalausweise der Sorgeberechtigten

Falls zutreffend

Falls zutreffend - Wenn ein Elternteil bei Antragstellung nicht anwesend sein kann:

Von deutschen oder niederländischen Behörden oder einem Notar beglaubigte Zustimmungserklärung.

Falls zutreffend - Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat:

Aktuelle Nachweise (nicht älter als 3 Monate), z.B. ausländische Sorgerechtsentscheidungen + ggf. von einem vereidigten Übersetzer/einer vereidigten Übersetzerin gefertigte deutsche Übersetzung.

Appointments

The applying child and his/her legal guardians (usually the parents) must appear in person to submit the application (for identification and to have fingerprints taken).

If a legal guardian is unable to attend, please bring a certified decleration of consent with you to the appointment.

You must have booked an appointment in advance (you need one appointment per person). You can apply for several documents for yourself at one appointment, e.g. passport and identity card for the same person.

Only applications with complete documents will be accepted. If you submit incomplete documents, you may need to make another appointment.

Exceptions for naturalization and acquisition by declaration

If your child has not changed his or her name since the last passport renewal, the following is sufficient as proof of the use of the name:

  • your child's certificate of naturalization or
  • the certificate of acquisition by declaration of your child.

Power of attorney for collection by third parties

If the child's passport or identity card is to be picked up by a third party, the parents or the absent parent should fill out this authorization form and bring it with them to the appointment.

If the parents decide to have a third party pick up their child after their appointment, the signature must be certified by a German authority or a Dutch municipality.

Travel permit for minors

If your child is travelling alone or only with one parent with custody please find out about possible restrictions here.

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