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Antragsverfahren bei Wohnsitz im karibischen Teil der Niederlande

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Für die Länder Aruba, Curaçao und Sint Maarten (südlicher Teil) sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande, Bonaire, Sint Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande), ist das Generalkonsulat Amsterdam die zuständige Passbehörde.

In dringenden Notfällen (z.B. bei Passverlust) können aber bei den Honorarkonsuln in Aruba und Curaçao Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden.

Da die Honorarkonsuln auf Curaçao und Aruba keine Passbehörden des Auswärtigen Amts sind, ist der reguläre Reisepass (mit Fingerabdrücken) grundsätzlich bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen.
Zuständig ist bei behördlicher Anmeldung in Deutschland die für den Wohnort zuständige Passbehörde und bei Abmeldung aus Deutschland die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Der Honorarkonsul in Curaçao ist befugt, die für die Reisepassanträge benötigten biometrischen Daten aufzunehmen (Fingerabdrücke) und zur weiteren Bearbeitung an das Generalkonsulat Amsterdam weiterzuleiten.
In Aruba können keine Fingerabdrücke aufgenommen werden, hier können nur Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland und vorläufige Reisepässe bearbeitet werden.

Für die Antragstellung gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige in den Niederlanden. Die Pässe werden an die Honorarkonsuln zur Aushändigung übersandt.
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung bei den Honorarkonsuln eine erheblich höhere Bearbeitungsgebühr anfällt und sich die Bearbeitungszeit verlängert, da sämtliche Daten und Ausweisdokumente per FedEx-Kurier verschickt werden müssen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Passanträgen für den karibischen Teil der Niederlande an das:

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Amsterdam

Honthorststr. 36-38

1071 DG Amsterdam

Tel: +31 20 574 77 14

E-Mail: info(at)amsterdam.diplo.de

Bei E-Mail-Anfragen nutzen Sie bitte den Betreff „Passantrag Curacao/Aruba“

Benötigen Sie einen neuen Pass oder Personalausweis, senden Sie bitte zunächst das ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an das Generalkonsulat (siehe oben). Dann wird geklärt, welche Dokumente benötigt werden und welche Kosten letztendlich auf Sie zukommen. Wir vermitteln dann bei der Terminvereinbarung für die Abnahme der Fingerabdrücke auf Curacao.

Eine Übersicht über die vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite.

Eine Übersicht über die zu zahlenden Gebühren für die jeweiligen Passdokumente finden Sie hier. Dazu kommen noch die Bearbeitungsgebühr des Honorarkonsuls (aktuell 81,61 Euro bei Kreditkartenzahlung, bzw. 82, -Euro bei Barzahlung) und die Gebühr für den Versand mit FedEx (hin- und zurück) sowie die Überweisungsgebühr.
Bitte wählen Sie bei der Überweisung der Gebühren von einem Bankkonto außerhalb der EU immer „all transfer costs solely to paid by sender“ aus. Eine weitere Verarbeitung ist sonst nicht möglich.

Ihre Ansprechpartnerin für Aruba ist:

Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland
Frau E. Cohen Henriquez
Mitarbeiterin: Frau Zain Acosta
Weststraat 17, P.O. 156, Oranjestad, Aruba
Tel.: +297 (5)82-3950
Fax: +297 (5)83-2165
E-Mail: oranjestad(at)hk-diplo.de

Ihr Ansprechpartner für die Inseln Curaçao , Sint Maarten (südlicher Teil) Saba, Sint Eustatius und Bonaire ist:

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Herr Karel Frielink
Mitarbeiterin: Frau Indra Lont
BZSE Attorneys at Law/Tax Lawyers
Mahaaiweg 7A, Willemstad, Curaçao
Tel.: +5999 7372973
Fax: +5999 7372971
E-Mail: willemstad(at)hk-diplo.de

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