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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar 2024
Die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Auch Auslandsdeutsche können wahlberechtigt sein.
Die Wiederholungswahl wird am 11. Februar 2024 stattfinden. Auch im Ausland lebende Deutsche können wahlberechtigt sein. Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Übersicht des Landeswahlleiters
Der Landeswahlleiter für Berlin bietet auf seiner Internetseite eine Suchmaske an, mit der Sie sich informieren können, ob Ihr letzter Wohnsitz vor dem Wegzug ins Ausland oder noch bestehender Wohnsitz in einem Wahlbezirk liegt, in dem die Bundestagswahl wiederholt werden muss.
Vorgehen bei bestehendem Wohnsitz in Berlin
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und immer noch in Berlin gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung an ihre Berliner Meldeadresse. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können bei ihrem zuständigen Berliner Bezirkswahlamt Briefwahlunterlagen beantragen. Mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen muss nicht gewartet werden, bis die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde.
Vorgehen, wenn Sie nicht mehr in Berlin gemeldet sind
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Berlin haben, müssen Sie sich bis zum 21. Januar 2024 in das Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eintragen lassen, um wählen zu können.
Ausführliche Informationen finden Deutsche im Ausland in der Wahlbekanntmachung, auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin , des Landeswahlleiters für Berlin und in