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Biometrischer Reisepass (Antrag Minderjährige)

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

04.01.2023 - Artikel

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Norwegen können ihren Reisepass bei der Deutschen Botschaft in Oslo beantragen.

Passbeantragung

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Norwegen können ihren Reisepass bei der Deutschen Botschaft in Oslo beantragen. Seit dem 1. November 2007 müssen in deutschen Reisepässen für Personen ab sechs Jahren auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Die Fingerabdrücke werden nach Ausstellung des Passes gelöscht und sind nur auf dem Chip in dem neuen Reisepass vorhanden. Für die Abgabe der Fingerabdrücke ist daher zwingend die persönliche Vorsprache des Minderjährigen in Begleitung eines Elternteils, bzw. eines Sorgeberechtigten, in der Botschaft erforderlich. Von dem nicht anwesenden Elternteil muss die Zustimmung durch Unterschrift und ein Passkopie vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich.

Sollte eine der folgenden Aussagen auf Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben:

  • Sie haben geheiratet und möchten einen neuen Reisepass oder Personalausweis, ausgestellt auf den neuen Namen, beantragen. Wenn sich der neue Name aus einer deutschen Eheurkunde ergibt, ist keine Namenserklärung nötig.
  • Sie möchten als Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht führen, erstmals einen Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen. Wenn es bereits ein Geschwisterkind der gleichen Eltern gibt, ist es denkbar, dass sich die Namensführung des Geschwisterkinds auf das nachgeborene Kind erstreckt. Dies ist näher zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns unter personenstand(at)oslo.diplo.de und übersenden vorab die relevanten Personenstandsurkunden und die Bescheinigung über die Namensführung für das ältere Geschwisterkind.
  • Sie und Ihr Ehepartner möchten einem Kind aus einer früheren Ehe den gemeinsamen Ehenamen erteilen.
  • Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Reisepass oder Personalausweis auf Ihren Geburtsnamen oder den vor Ihrer Ehe geführten Namen beantragen.
  • Sie beantragen zum ersten Mal einen deutschen Reisepass. Bisher wurde Ihr Nachname nicht nach deutschem Recht bestimmt.

Klicken Sie hier für nähere Informationen bezüglich Namenserklärung.


Unterlagen

Die folgenden Unterlagen müssen in jedem Fall im Original (soweit zutreffend) vorgelegt werden:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (s. Anlage in Downloads)
  • die Geburtsurkunde des Minderjährigen* (siehe auch Anmerkung weiter unten)
  • 1 aktuelles Passfoto (35x45mm, biometrietauglich, nicht älter als 6 Monate) Hinweis: In der Botschaft steht kein Fotoautomat zur Verfügung. Bitte bringen Sie Passfotos zur Antragstellung mit. Bei Antrag über Honorarkonsuln bitte 2 Passfotos mitbringen. Weitere Informationen
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Passantrag in der Botschaft - s. Anlage in Downloads)
  • ggf. Identitätsbestätigung der Sorgeberechtigten (wenn der Antrag beim Honorarkonsul gestellt wird - s. Anlage in Downloads)
  • von beiden Sorgeberechtigten und dem/der Minderjährigen: „Utskrift av opplysninger registrert i det sentrale Folkeregisteret“, eine Meldebescheinigung von Folkeregisteret auf dem die Staatsangehörigkeit registriert ist (nicht älter als 3 Monate)
    Anleitung zur Bestellung der Utskrift
  • der alte Reisepass / Kinderreisepass / Personalausweis (Sofern der Ausweis bereits vor mehreren Jahren abgelaufen sein sollte, Sie jedoch über einen aktuellen Ausweis eines anderen Landes verfügen, bringen Sie zur Erleichterung der Identifikation bitte auch diesen mit. Das Gleiche gilt für Antragsteller ab 16 Jahren, die erstmals einen deutschen Ausweis beantragen.)
  • Abmeldebescheinigung vom Haupt- und gegebenenfalls Nebenwohnsitz in Deutschland von Eltern und Kind*
    Informationen zum Melderecht
  • Reisepässe der Sorgeberechtigten
  • ggf. Beibehaltungsurkunde und Nachweis des Erwerbs der norwegischen Staatsangehörigkeit
  • die Passgebühr ist zahlbar per Visa- oder MasterCard in Euro. Gebühren
  • Falls Sie die Zusendung Ihres Passes/Ausweises wünschen:

    Im Fall einer gewünschten Zusendung füllen Sie bitte die Haftungsausschlusserklärung (s. Anlage in Downloads) aus und reichen diese bei Passbeantragung mit ein. Für eine Zusendung zahlen Sie bei Antragstellung einen zusätzlichen Betrag von 200,- NOK für Porto und Umschlag und wir kümmern uns dann um die Zusendung.

Zusätzlich mitzubringen bei verheirateten Eltern*:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Bescheinigung über die Namensführung der Eltern
  • führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen nach deutschem Recht, eine Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt, oder die deutsche Geburtsurkunde des Minderjährigen

Bestimmung des Nachnamens für ein Kind

  • Wurde bereits für ein anderes Kind aus dieser Ehe eine Bescheinigung über die Namensführung des Kindes von einem deutschen Standesamt ausgestellt, ist diese vorzulegen. Eine neue Namensbestimmung ist nicht erforderlich, eine abweichende Namensbestimmung nicht möglich.

Zusätzlich mitzubringen bei unverheirateten Eltern*:

  • Vaterschaftsanerkennung (aus Norwegen: „rett kopi“ von Skatteetaten)
    Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung (sofern die Mutter nicht auf der norwegischen Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat)
  • Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt, oder die deutsche Geburtsurkunde des Minderjährigen, falls der Minderjährige nicht den Familiennamen der Mutter trägt
    Bestimmung des Nachnamens für ein Kind

Zusätzlich mitzubringen bei voneinander geschiedenen Eltern*:

  • Nachweis der rechtskräftigen Scheidung mit Sorgerechtsbeschluss

In Einzelfällen können weitere Dokumente (z.B. Scheidungsurteil, Adoptionspapiere, Einbürgerungsurkunde) erforderlich sein.

Wurde Ihr letzter Pass ab dem 01.01.2010 von der Botschaft Oslo ausgestellt, entfallen die mit * versehenen Unterlagen, sofern sich nichts geändert hat. Erfolgte allerdings die Ausstellung Ihres letzten Reisepasses in Oslo bereits vor 2010, werden die o.a. Dokumente noch einmal benötigt, da diese noch nicht elektronisch erfasst wurden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Passantrag u.U. nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung nötig ist.

Information zur norwegischen Geburtsurkunde

Terminvergabe

Um lange Wartezeiten bei der Beantragung eines Reisepasses zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte erst einen Termin, wenn Ihnen die o.a. Dokumente vollständig vorliegen. Bitte klicken Sie hier um einen Termin zu buchen.

Honorarkonsuln

Bei Kindern unter sechs Jahren ist die Abgabe der Fingerabdrücke für einen biometrischen Reisepass noch nicht erforderlich. Daher kann der Antrag für Kinder unter sechs Jahren auch bei unseren Honorarkonsuln gestellt werden. Ab dem 6. Lebensjahr kann nur noch ein Kinderreisepass über den Honorarkonsul beantragt werden. Setzen Sie sich bezüglich der Terminabsprache direkt mit unseren Honorarkonsuln in Verbindung. Die Honorarkonsuln beglaubigen alle erforderlichen Unterlagen, die Unterschriften der Sorgeberechtigten sowie das Passfoto (Das zweite Passbild wird für die Beglaubigung verwendet.). Bitte beachten Sie, dass unsere Honorarkonsuln eine eigene Gebühr für diesen Service erheben.

Der Reisepassantrag wird dann an die Botschaft übersendet und nach Eingang des vollständigen Antrages in der Botschaft fordern wir Sie in einer E-Mail dazu auf, die Gebühr für den Kinderreisepass per Überweisung zu entrichten. Möchten Sie den Reisepass zugeschickt bekommen, ist einem frankierten Umschlag dem Antrag beizulegen – beachten Sie die „Allgemeinen Informationen“.

Setzen Sie sich mit dem/der Honorarkonsul/in in Ihrem Bezirk in Verbindung.

Gültigkeit und Bearbeitungsdauer

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Passes beträgt ca. 6 – 8 Wochen. Es gibt außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen (Bearbeitungszeit: 3-4 Wochen). Diese Zeit verlängert sich, sofern eine Namenserklärung notwendig ist. Der Pass kann in diesen Fällen erst nach Vorlage einer Bescheinigung über die Namensführung durch das zuständige deutsche Standesamt ausgestellt werden. Auf die Bearbeitungszeit der einzelnen Standesämter hat die Botschaft keinen Einfluss.

Allgemeine Informationen

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der damit verbundenen staatsangehörigkeits- und namensrechtlichen Vorfragen sowie der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch im Einzelfall Abweichungen möglich. Es können bei Bedarf weitere Unterlagen angefordert werden.

Wenn Ihr bisheriger Pass abgelaufen ist und die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses wegen dringenden Reisebedarfs nicht abgewartet werden kann, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Ein biometrischer Reisepass sollte gleichzeitig beantragt werden.

Zur Glaubhaftmachung, dass der Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses nicht abgewartet werden kann, bringen Sie bitte Belege zur bevorstehenden Reise mit, z.B. eine Reisebuchung (Flug, Fähre o.ä.). Diese legen Sie bitte in ausgedruckter Form bei Ihrem Termin vor.

Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise keine vorläufigen Pässe akzeptieren oder damit eine visafreie Einreise nicht möglich ist (z.B. USA). Bitte erkundigen Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Die Botschaft kann keine Garantie für die Anerkennung des vorläufigen Passes durch andere Staaten übernehmen.

Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.personalausweisportal.de und www.bmi.bund.de. Einen zusammenfassenden Überblick bietet die online-Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“, die auch als Download erhältlich ist.

Bei der Passbearbeitung akzeptieren wir Dokumente, die in deutscher, englischer, französischer oder norwegischer Sprache abgefasst sind. Dokumenten in anderen Sprachen muss eine durch einen staatlich anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzung beigefügt werden.

Für Namenserklärungen und andere Angelegenheiten, die die Einschaltung innerdeutscher Behörden erforderlich machen, sind auch norwegische, französische und im Einzelfall englische Dokumente in die deutsche Sprache zu übersetzen.

Über diesen Link finden Sie vereidigte Übersetzer in Norwegen. Die Botschaft kann keine Übersetzungen für Sie anfertigen:

Translatørportalen

Sie können auch in Deutschland vereidigte Übersetzer mit der Übersetzung beauftragen.

Urkunden, die außerhalb Norwegens, eines EU-Staats oder eines CIEC-Mitgliedstaates ausgestellt wurden, müssen zudem mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen sein.

Sofern Sie Urkunden und Registerauszüge aus Deutschland benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. Die Kontaktdaten der deutschen Standesämter sind einfach im Internet zu recherchieren. Viele Standesämter bieten auf ihren Webseiten die Möglichkeit an, Urkunden zu bestellen. Die Botschaft kann für Sie keine Dokumente beschaffen.

Zur Beantragung norwegischer Urkunden und Registerauszügen können Sie sich über folgenden Link an die zuständigen norwegischen Behörden wenden: www.skatteetaten.no

Ja, wir benötigen die Abmeldebescheinigung, wenn in Ihrem bisherigen Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist. Dies gilt auch, wenn Sie seit längerer Zeit in Norwegen leben und in das norwegische Bevölkerungsregister eingetragen sind. Die Abmeldebescheinigung kann beim Einwohnermeldeamt Ihres letzten deutschen Wohnorts in Deutschland angefordert werden.

Wenn Sie im Ausland geboren sind und noch nie in Deutschland gelebt haben oder wenn in Ihrem bisherigen Reisepass ein ausländischer Wohnort vermerkt ist, müssen Sie keine Abmeldebescheinigung mitbringen.


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