10) „Wie funktioniert die “Verpflichtungserklärung„ als Nachweis der Finanzierung?“
Eine Verpflichtungserklärung kann an der Ausländerbehörde des deutschen Wohnortes des Einladers abgegeben werden. Falls eine Verpflichtungserklärung erforderlich ist, muss das Dokument bei Einreise im Original vorliegen.