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Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland

Reisende vor Corona-Testcenter am Flughafen

Corona Tests an deutschen Flughäfen., © dpa / Sven Simon

09.11.2020 - Artikel

Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für Deutschland Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Auch gilt bei der Einreise aus vielen Ländern die Pflicht sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Einzelheiten erfahren Sie hier.

Einreisebeschränkungen

Ab 8. November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.

Weitere Informationen finden Reisende in einem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Diese werden vom BMI erlassen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen für das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten.

Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
  • dem Vereinigten Königreich
  • Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird

Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.

Quarantänevorschriften

In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Nach Abstimmung der Länder und der Bundesregierung das Kabinett eine neue Musterverordnung zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage haben die Länder zum 08.11.2020 entsprechende eigene Regelungen erlassen.

Da die neue Musterverordnung wesentliche Änderungen aufweist, bitten wir Sie, die in Ihrem Ziel-Bundesland geltenden Quarantäne-/Test-Regelungen vor Einreise besonders aufmerksam zu lesen; Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Ländergesundheitsministerien bzw. Senatsverwaltungen. Zu diesen neuen Regelungen siehe unten.

Quarantäneregelung

Nach der neuen Musterverordnung gilt grundsätzlich:

Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 10 Tage

  • müssen Sie sich vor der Einreise über www.einreiseanmeldung.de anmelden und einen Nachweis hierüber mit sich führen,
  • sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
  • sich dort häuslich für 10 Tage absondern (Quarantäne).

Weitere Informationen finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Ausnahme: Durchreise (Transit)

Die Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht nicht bei Transitaufenthalten. Sie sind in diesem Falle allerdings verpflichtet, Deutschland unmittelbar zu verlassen. Maßgeblich sind Regelungen der Bundesländer.

Ausnahme: negatives Testergebnis nach 5 Tagen

Die 10-tägige Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften
frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden.

Regelungen in den Bundesländern

Unter den nachfolgenden Links finden Sie einschlägige Informationen zu den Quarantänevorschriften der Bundesländer:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Weitere Informationen

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