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Region und Gemeinden vereint im Kampf für Verbraucherschutzrechte

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In Sachen Verbraucherschutz haben Serbien, Mazedonien und Montenegro mehr oder weniger mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Neben institutionellen Hürden stellt das geringe Bewusstsein der Verbraucher über ihre Rechte eine Herausforderung dar.

In Sachen Verbraucherschutz haben Serbien, Mazedonien und Montenegro mehr oder weniger mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Neben institutionellen Hürden stellt das geringe Bewusstsein der Verbraucher über ihre Rechte eine Herausforderung dar.

Serbiens Bürger sind oftmals voller Bewunderung für die Verbraucherschutzrechte in anderen Ländern, in denen man unter gewissen Bedingungen einen Artikel auch dann zurückgeben kann, wenn er einem einfach nicht gefällt. Im eigenen Land wiederum bringen sie ihre Unzufriedenheit mit einem Artikel oder einer Dienstleistung nur zum Ausdruck durch sinnlose Streitgespräche mit dem Verkäufer, Motzen oder indem sie ihr Erlebnis im Freundeskreis zum Besten geben - wie unzufrieden sie auch sein mögen.

Mann hält Flyer in der Hand
Zoran Nikolić © Deutsche Botschaft

Diesen Eindruck bestätigt auch eine Umfrage der Verbraucherschutzorganisation von Kragujevac von Mitte 2017. Auf die Frage nach dem Hauptproblem der Verbraucher in Serbien gaben 1.728 von 2.502 Befragten die schlechte Produktqualität an. Nur fünf Prozent erklärten, dass sie sich in einem solchen Fall an die Inspektion wenden würden.Dass das Bewusstsein der Verbraucher für ihre Rechte in Serbien gering ausgeprägt ist und dies weder gut für die Verbraucher noch für die Entwicklung einer auf gesunder Konkurrenz beruhenden Marktwirtschaft ist, meint auch Zoran Nikolić, Leiter der Verbraucherschutzorganisation Kragujevac und Vizevorsitzender der Nationalen Verbraucherschutzorganisation Serbiens. Doch nach jahrelangem aktiven Wirken in diesem Bereich hat er gute Nachrichten: „Die Umfragen und die tägliche Arbeit mit den Verbrauchern weisen darauf hin, dass die serbischen Verbraucher immer besser Bescheid wissen. Jährlich werden im Rahmen des regionalen Beratungsprogrammes mehr als 16.000 Eingaben entgegen genommen und bearbeitet und Informationsveranstaltungen stärker wahrgenommen. Das zeigt, dass unsere Verbraucher wissen wollen, welche Rechte sie haben und wie sie sie umsetzen können.

Die Herausbildung eines entsprechenden Bewusstseins und Wissens bei den Verbrauchern über ihre Rechte sowie eine Stärkung der Verbraucherschutzinstrumentarien waren u.a. der Anlass für die Gründung des Regionalen Verbrauchernetzwerkes – ConWeb in dem sich bisher die Verbraucherschutzorganisationen von Serbien, Mazedonien und Montenegro zusammengetan haben. Die Gründung des Netzwerks im Rahmen des Projektes “Stärkung der Verbraucherschutzorganisationen für bessere kommunale Dienstleistungen in Südosteuropa„ wird finanziert von der deutschen Bundesregierung und durch die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) begleitet und unterstützt.

Der Gründung des Netzwerkes voraus ging eine Studie, die bestätigte, dass die Verbraucher kein Bewusstsein darüber hatten, dass ihre Rechte auch in Bezug auf kommunale Dienstleistungen gelten. Die Studie zeigt zudem, dass öffentliche Unternehmen, die kommunale Dienstleistungen anbieten, den Verbrauchern oft falsche Auskünfte geben und somit verhindern, dass diese die gesetzlich ihnen zustehenden Rechte auch wahrnehmen. Das gilt für alle drei Länder gleichermaßen. “Da die Probleme gleich oder ähnlich gelagert sind, waren wir der Meinung, dass wir gemeinsam weitaus effizienter sind. Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung der gesetzlichen Grundlagen und Umsetzungsvorschriften sowie weitere Strategiepapiere gewinnen unglaublich an Bedeutung, wenn sie regional angegangen und umgesetzt werden„, sagt Nikolić.

Nachdem ConWeb mit Unterstützung der GIZ im Mai 2016 formell seine Arbeit aufgenommen hat, wurde auch das Projekt “Förderung der kollektiven Entschädigung für Verbraucher in Südosteuropa„ angestoßen. In jedem der drei genannten Länder gibt es einen anderen Ansatz zum Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen. Ziel des Projektes ist es, gleiche Schutzmechanismen einzuführen.

Interessant ist, dass Serbien in Sachen kollektive Entschädigung für Verbraucher einige Schritte zurückgegangen ist: Das serbische Verfassungsgericht hat im Mai 2013 den gerichtlich einklagbaren Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen im Grunde abgeschafft. Um die Lücke zu füllen, sind mit Verabschiedung des aktuellen Verbraucherschutzgesetzes entsprechende Zuständigkeiten an das Ministerium für Handel, Tourismus und Telekommunikation übertragen worden. “Die Praxis zeigt, dass diese Verfahren unzulässig lange dauern und dass keinerlei Entschädigung gewährt wird. Damit läuft die ursprüngliche Idee ins Leere. Besonders besorgniserregend ist das Desinteresse der zuständigen Stellen, diese Idee wieder in den justiziellen Rahmen zurückzuführen„, meint unser Gesprächspartner.

Eine im Rahmen des aktuellen GIZ-Projektes erstellte Analyse zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen hat gezeigt, dass bis Mai 2017 verschiedene Vereinigungen und das zuständige Ministerium 41 Anträge zur Aufnahme eines Verfahrens zum Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen von Amts wegen eingereicht haben. Das zeige gerade, so Nikolić, dass es Raum und Bedarf für wirksamere Maßnahmen zur Förderung des Schutzes kollektiver Interessen gebe.

In seiner Funktion als Leiter der Verbraucherschutzorganisation von Kragujevac ist Nikolić überzeugt von der Wirksamkeit eines regionalen Ansatzes und glaubt an die Bedeutung lokaler Organisationen dieser Art, denn viele Marktphänomene haben lokalen Charakter, gerade im Hinblick auf kommunale Dienstleistungen. Die Organisation, der er vorsteht, hat u.a. eine Verbraucherberatungsstelle gegründet, die bereits seit 2014 tätig ist und Fortbildungen zu Verbraucherschutz anbietet sowie telefonisch und vor Ort berät.

Frau steht auf der Straße
Divna Brkić © Deutsche Botschaft

Zu den wenigen Passanten im Stadtzentrum von Kragujevac, die mit uns über Verbraucherschutzrechte sprechen wollten, zählt Divna Brkić. Ihr sei bekannt, dass es diese Beratungsstelle gebe, sie habe sich bisher jedoch nie dorthin gewandt, obgleich es durchaus Situationen gab, in denen ihre Verbraucherrechte verletzt worden seien: “Mehrfach schon wollte ich ein Geschäft in meinem Viertel anzeigen, in dem Brathähnchen sowie Obst und Gemüse angeboten werden und zugleich geraucht wird. Der Staub liegt 5 cm hoch. Ein anderes Mal ist mir schlecht geworden von dem Sauerrahm, den ich in einer Molkerei auf dem Markt gekauft habe. Letztlich habe ich nichts gesagt. Irgendwie tun sie mir leid. Ich gehe einfach nicht mehr hin„, sagt Divna. Als Einwohnerin von Kragujevac meint sie, die Inspektion müsste besser arbeiten und die Verbraucherschutzorganisationen mehr Rechte bekommen. “Es ist etwas anderes, ob sich eine Einzelperson oder eine ganze Organisation beschwert„, resümiert unsere Ansprechpartnerin.

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