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Eheschließung im Bundesstaat South Carolina

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Dokumente, Gebühren und weitere Informationen

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.a.m.) erfüllt sein.

Deutsche – auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA – können sich im Staat South Carolina trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom „Marriage License Office“ der jeweiligen Gemeinde erteilt. Bitte informieren sie sich über die jeweiligen Vorgaben bei der zuständigen Gemeinde, da diese je nach „County“ unterschiedlich sein können.

Allgemein gilt:

Identitätsnachweis
Sie müssen ihre Identität durch zwei Dokumente nachweisen können (Reisepass und Geburtsurkunde). Zudem kann es sein, dass Sie aufgefordert werden eine englische Übersetzung der Geburtsurkunde vorzulegen. Bringen Sie daher am besten entweder eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte, ins englische übersetzte Kopie ihrer Geburtsurkunde mit.

Gleichgeschlechtliche Ehen
Eine gleichgeschlechtliche Eheschließung ist möglich.

Vorangegangene Eheschließungen
Ein Scheidungsnachweis ist nicht notwendig.

Wartezeiten
In manchen Bezirken ist eine Wartezeit von 24 Stunden erforderlich.

Gebühr
Die Gebühr variiert von Bezirk zu Bezirk. Manche Bezirke akzeptieren nur Bargeld als Zahlungsmittel.

Alter
Bis zum 18. Lebensjahr ist die Vorlage der Geburtsurkunde und die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile notwendig.
Außerdem müssen beide Elternteile persönlich und zusammen mit dem Minderjährigen mit ihren Ausweisdokumenten erscheinen und die schriftliche Einversändniserklärung unterschreiben. Eine Heirat ist bis zum 17. Lebensjahr nicht möglich.

Sonstiges
Die „Marriage License“ ist unbegrenzt gültig.
Sie müssen mindestens einen Monat vor Ihrer Trauung die „Marriage License“ beantragen.
Sie müssen diese zusammen mit ihrer Verlobten beantragen. Auch muss bei der Beantragung der Marriage License bereits ein Trauzeuge zugegen sein, der ihre Unterschrift auf dem Antrag bezeugt.
Die Braut muss bereits im Antrag ihren Ehenamen angeben.
Eine sog. „Handschuhehe“ (Eheschließung durch Stellvertretung) ist nicht möglich.

Kopie der Heiratsurkunde
Office of Public Health Statistics and Information Systems
South Carolina Department of Health and Environmental Control 2600 Bull Street
Columbia, SC 29201
Telefon: (803) 898-3630

Ehenamensrecht
Da bei Eheschließung in South Carolina keine Namenserklärung vor dem Standesbeamten abgegeben wird, muss für den deutschen Rechtsbereich eine Namenserklärung abgegeben werden, sofern eine Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich gewünscht ist. Eine Ausstellung des „Marriage Certificates“ auf den neuen Namen kommt einer Namensänderung nicht gleich.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Stand: 2017

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