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Eheschließung im Bundesstaat North Carolina
Dokumente, Gebühren und weitere Informationen
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.a.m.) erfüllt sein.
Deutsche – auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA – können sich im Staat North Carolina trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom „Marriage License Office“ der jeweiligen Gemeinde erteilt. Bitte informieren sie sich über die jeweiligen Vorgaben bei der zuständigen Gemeinde, da diese je nach „County“ unterschiedlich sein können.
Allgemein gilt:
Identitätsnachweis
Sie müssen ihre Identität durch ein entsprechendes Ausweisdokument nachweisen können (Reisepass).
Kopie der Geburtsurkunde
Bringen Sie sicherheitshalber in jedem Fall eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit. In manchen Staaten wird diese zusätzlich zum Identitätsnachweis verlangt.
Sie können auch eine internationale Geburtsurkunde vorlegen.
Gleichgeschlechtliche Ehen
Eine gleichgeschlechtliche Eheschließung ist möglich.
Vorangegangene Eheschließungen
Bringen Sie ihr rechtskräftiges Scheidungsurteil mit, insbesondere sofern die Scheidung weniger als 30 Tage zurückliegt. Zudem müssen Sie damit rechnen, eine englische Übersetzung des Scheidungsurteils vorzulegen.
Wartezeiten
Es gibt keine Wartezeiten.
Gebühr
Die Gebühr beträgt 60$. Als Zahlungsmittel wird teilweise bevorzugt Bargeld akzeptiert.
Alter
Antragsteller zwischen bis zum 18. Lebensjahr benötigen die elterliche Zustimmung zur Eheschließung. Antragsteller zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr müssen darüber hinaus eine beglaubigte, schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen.
Antragsteller zwischen dem 14. und 15. Lebensjahr müssen zusätzlich noch einen Gerichtsbeschluss vorlegen, in dem die beabsichtigte Heirat befürwortet wird.
Eine Heirat vor Vollendung des 13. Lebensjahres ist nicht erlaubt.
Sonstiges
Die „Marriage License“ ist 60 Tage gültig.
Sie müssen mindestens einen Monat vor Ihrer Trauung die „Marriage License“ beantragen.
Sie müssen diese zusammen mit ihrer Verlobten beantragen. Auch muss bei der Beantragung der Marriage License bereits ein Trauzeuge zugegen sein, der ihre Unterschrift auf dem Antrag bezeugt.
Die Braut muss bereits im Antrag ihren Ehenamen angeben.
Eine sog. „Handschuhehe“ (Eheschließung durch Stellvertretung) ist grundsätzlich nicht möglich.
Kopie der Heiratsurkunde
NC Vital Records
P.O. Box 29537
Raleigh, NC 27626-0537
Telefon: (919) 733-3526
Ehenamensrecht
Da bei Eheschließung in North Carolina keine Namenserklärung vor dem Standesbeamten abgegeben wird, muss für den deutschen Rechtsbereich eine Namenserklärung abgegeben werden, sofern eine Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich gewünscht ist. Eine Ausstellung des „Marriage Certificates“ auf den neuen Namen kommt einer Namensänderung nicht gleich.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand: 2017