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Eheschließung im Bundesstaat Tennessee
Dokumente, Gebühren und weitere Informationen
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.a.m.) erfüllt sein.
Deutsche – auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA – können sich im Staat Tennessee trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom „Marriage License Office“ der jeweiligen Gemeinde erteilt. Bitte informieren sie sich über die jeweiligen Vorgaben bei der zuständigen Gemeinde, da diese je nach „County“ unterschiedlich sein können.
Allgemein gilt:
Identitätsnachweis
Sie müssen ihre Identität durch ein entsprechendes Dokument nachweisen können (Reisepass oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde).
Kopie der Geburtsurkunde
Bringen Sie sicherheitshalber in jedem Fall eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit. In manchen Staaten wird diese zusätzlich zum Identiä̈tsnachweis verlangt.
Gleichgeschlechtliche Ehen
Eine gleichgeschlechtliche Eheschließung ist möglich.
Vorangegangene Eheschließungen
Bringen Sie ihr rechtskräftiges Scheidungsurteil mit. Zudem müssen Sie damit rechnen, eine englische Übersetzung des Scheidungsurteils vorzulegen.
Wartezeiten
Es gibt keine Wartezeiten.
Gebühr
Die Gebühr für eine „Marriage License“ variiert. In manchen Bezirken wird nur Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert, in anderen darüber hinaus auch Kreditkarte.
Antragsteller, welche „Non-Residents“ of Tennessee sind, können bei entsprechendem Nachweis einen Nachlass von 60$ erhalten. Gleiches gilt für diejenigen, die vorher einen „vorehelichen Kurs“ belegt haben.
Alter
Vom 16. bis zum 18. Lebensjahr müssen die Minderjährigen bei der Eheschließung von den Eltern begleitet werden. Verlobte, die jünger als 16 Jahre sind, benötigen einen amerikanischen Gerichtsbeschluss, der die beabsichtigte Heirat befürwortet. Vom 18. bis zum 21. Lebensjahr ist zudem die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig.
Sonstiges
Die „Marriage License“ ist 30 Tage gültig.
Sie müssen mindestens einen Monat vor Ihrer Trauung die „Marriage License“ beantragen.
Sie müssen diese zusammen mit ihrer Verlobten beantragen. Auch muss bei der Beantragung der Marriage License bereits ein Trauzeuge zugegen sein, der ihre Unterschrift auf dem Antrag bezeugt.
Die Braut muss bereits im Antrag ihren Ehenamen angeben.
Eine sog. „Handschuhehe“ (Eheschließung durch Stellvertretung) ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn jedoch einer der Verlobten eine Krankheit oder Behinderung aufweist, die es ihm oder ihr unmöglich macht, persönlich zur Eheschließung zu erscheinen, so kann ein beglaubigtes Schreiben, das den Namen, das Alter, die aktuelle Anschrift des Verlobten sowie die Namen und aktuelle Anschrift der Eltern enthält, vorgelegt werden, welches sodann eine Eheschließung durch Stellvertretung möglich macht.
Kopie der Heiratsurkunde
Tennessee Vital Records Department of Health Tennessee Tower, 3rd Floor 312
8th Avenue North Nashville, TN, 37247-0350
Telefon: (615) 741-1763
Ehenamensrecht
Da bei Eheschließung in Tennessee keine Namenserklärung vor dem Standesbeamten abgegeben wird, muss für den deutschen Rechtsbereich eine Namenserklärung abgegeben werden, sofern eine Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich gewünscht ist. Eine Ausstellung des „Marriage Certificates“ auf den neuen Namen kommt einer Namensänderung nicht gleich.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand: 2017