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Visa und Einreise

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Willkommen in Deutschland!

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival
Einreise nach Deutschland © dpa

Für Aufenthalte im Schengenraum (ohne Arbeitsaufnahme) bis maximal 90 Tage benötigen uruguayische Staatsangehörige kein Visum.
Zusätzlich zum gültigen Reisepass ist ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z.B. Kreditkarte, Einladung von Familienangehörigen, Freunden oder deutschen Unternehmen, Hotelreservierung) mitzuführen und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckungssumme: 30.000 EUR) für den gesamten Aufenthalt abzuschließen.



Was muss ich beachten, wenn minderjährige Kinder alleine oder in Begleitung von nur einem Elternteil reisen?

In der Regel haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Sofern ein Kind nicht mit beiden Elternteilen gemeinsam reist, muss daher nachgewiesen werden können, dass beide Elternteile mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Falls ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, haben die zuständigen Stellen die Möglichkeit, die Ausreise des Kindes zu versagen. Die Botschaft empfiehlt daher, jedem Kind, das nicht mit beiden Elternteilen gemeinsam reist, eine entsprechende Reisevollmacht mitzugeben.

Muster Reisegenehmigung Minderjährige

Die Beglaubigung der Unterschriften der Eltern ist nicht vorgeschrieben, oftmals aber hilfreich.


Benötige ich ein Visum?

Staatenliste zur Visumspflicht bei der Einreise nach Deutschland

Staatenliste auf der Homepage des Auswärtigen Amts

Gebühren

Die Gebühren für nationale Visa (Aufenthalte über 90 Tage) betragen 75,- EUR (für Kinder unter 18 Jahren: 37,50 EUR).
Die Gebühren für Schengen-Visa (Aufenthalte bis zu 90 Tage) betragen 90,- EUR (für Kinder unter 6 Jahren: kostenfrei; für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren: 45,- EUR).
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren in uruguayischen Pesos zum Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft in bar zu zahlen sind.

Merkblätter


Bevor Sie einen Termin für die Beantragung eines Visums bei der Botschaft vereinbaren, lesen Sie sich bitte das auf Sie zutreffende Merkblatt durch.
Bitte legen Sie bei Antragstellung alle Unterlagen im Original und zweifacher Kopie vor. Die Originale erhalten Sie umgehend zurück.


Hinweis für Visaabholer:

Die Botschaft teilt Ihnen mit, wann Sie Ihr erteiltes Visum abholen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von vier bis zwölf Wochen (je nach Art des Visums) nicht beantwortet werden. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der einzelnen Ausländerbehörden. Es wird daher empfohlen, den Flug erst nach Erteilung des Visums zu buchen.

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