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Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

01.01.2024 - Artikel

Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht.

Staaten und Gebietskörperschaften
Visumpflicht für Deutschland: Ja/Nein
AfghanistanJa
ÄgyptenJa
AlbanienNein (1, 5)
AlgerienJa
AndorraNein (1, 4)
AngolaJa
Antigua und BarbudaNein (1)
ÄquatorialguineaJa
ArgentinienNein (1)
ArmenienJa
AserbaidschanJa
ÄthiopienJa
Australien (sowie Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel)Nein (1, 3)
BahamasNein (1)
BahrainJa
BangladeschJa
BarbadosNein (1)
Belarus (s. auch Weißrussland)Ja
BelgienNein
BelizeJa
BeninJa
BhutanJa
BolivienJa
Bosnien-HerzegowinaNein (1, 5)
BotsuanaJa
BrasilienNein (1, 4)
Brunei DarussalamNein (1)
BulgarienNein
Burkina FasoJa
BurundiJa
Cabo VerdeJa
ChileNein (1)
China (VR)Ja (6)
Costa RicaNein (1)
Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)Ja
DänemarkNein
DominicaNein (1)
Dominikanische RepublikJa
DschibutiJa
EcuadorJa
El SalvadorNein (1, 4)
EritreaJa
EstlandNein
FidschiJa
FinnlandNein
Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Réunion, St. Pierre und Miquelon)Nein
GabunJa
GambiaJa
GeorgienNein (1, 5)
GhanaJa
GrenadaNein (1)
GriechenlandNein
GuatemalaNein (1)
GuineaJa
Guinea-BissauJa
GuyanaJa
HaitiJa
HondurasNein (1, 4)
Hongkongsiehe VR China (6)
IndienJa
IndonesienJa
IrakJa
IranJa
IrlandNein
IslandNein
IsraelNein (1, 3)
ItalienNein
JamaikaJa
JapanNein (1, 3)
JemenJa
JordanienJa
KambodschaJa
KamerunJa
KanadaNein (1, 3)
KasachstanJa
KatarJa
KeniaJa
KirgisistanJa
KiribatiNein (1)
KolumbienNein (1)
KomorenJa
Kongo (Republik Kongo)Ja
Kongo (Demokratische Republik)Ja
Korea (Republik Korea, Südkorea)Nein (1, 3)
Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea)Ja
KosovoNein (1, 5)
KroatienNein
KubaJa
KuwaitJa
LaosJa
LesothoJa
LettlandNein
LibanonJa
LiberiaJa
LibyenJa
LiechtensteinNein
LitauenNein
LuxemburgNein
MacauNein (1, 6)
MadagaskarJa
MalawiJa
MalaysiaNein (1)
MaledivenJa
MaliJa
MaltaNein
MarokkoJa
Marshall-InselnNein (1)
MauretanienJa
MauritiusNein (1)
MexikoNein (1)
MikronesienNein (1)
MoldauNein (1, 5)
MonacoNein (1, 4)
MongoleiJa
MontenegroNein (1, 5)
MosambikJa
Myanmar (Burma)Ja
NamibiaJa
NauruJa
NepalJa
Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau)Nein (1, 3)
NicaraguaNein (1)
NiederlandeNein
NigerJa
NigeriaJa
Nordmazedonien, (ehemalige jugoslawische Republik)Nein (1, 5)
NorwegenNein
OmanJa
ÖsterreichNein
PakistanJa
Palästinensische GebieteJa
PalauNein (1)
PanamaNein (1)
Papua-NeuguineaJa
ParaguayNein (1)
PeruNein (1)
PhilippinenJa
PolenNein
PortugalNein
RuandaJa
RumänienNein
Russische FöderationJa
SalomonenNein (1)
SambiaJa
SamoaNein (1)
San MarinoNein (1, 4)
Sao Tomé und PrincipeJa
Saudi-ArabienJa
SchwedenNein
SchweizNein
SenegalJa
SerbienNein (1, 8)
SeychellenNein (1)
Sierra LeoneJa
SimbabweJa
SingapurNein (1)
Slowakische RepublikNein
SlowenienNein
SomaliaJa
Spanien (einschließlich spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika mit Ceuta und Melilla)Nein
Sri LankaJa
St. Kitts und NevisNein (1)
St. LuciaNein (1)
St. Vincent u. GrenadinenNein (1)
SüdafrikaJa
SüdsudanJa
SudanJa
SurinamJa
SwasilandJa
SyrienJa
TadschikistanJa
Taiwan (9)Nein (1)
TansaniaJa
ThailandJa
Timor-Leste (Osttimor)Nein (1)
TogoJa
TongaNein (1)
Trinidad und TobagoNein (1)
TschadJa
Tschechische RepublikNein
TunesienJa
TürkeiJa
TurkmenistanJa
TuvaluNein (1)
UgandaJa
UkraineNein (1, 5)
UngarnNein
UruguayNein (1)
UsbekistanJa
VanuatuJa (2)
Vatikan StadtNein (1)
VenezuelaNein (1)
Vereinigte Arabische EmirateNein (1)
Vereinigtes Königreich Großbritannien und NordirlandNein (1, 3, 7)
Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico)Nein (1, 3)
VietnamJa
Weißrussland (s. auch Belarus)Ja
Zentralafrikanische RepublikJa
ZypernNein

1) Inhaber von Nationalpässen der Staaten, die zur Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen (Angabe: „Nein“), dürfen sich ohne Visum grundsätzlich nicht länger als 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Mit bestimmten Staaten hat Deutschland bilaterale Visumbefreiungsabkommen abgeschlossen, die unter Umständen einen längeren Aufenthalt in Deutschland über 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen hinaus ermöglichen. Nähere Informationen hierzu enthalten die Websites der deutschen Auslandsvertretungen in den betroffenen Staaten.

2) Für Inhaber eines gewöhnlichen, ab 25.05.2015 ausgestellten Reisepasses.

3) Aufenthaltstitel (auch für Aufenthalte über 90 Tage) können nach der visumfreien Einreise beantragt werden.

4) Aufenthaltstitel (auch für Aufenthalte über 90 Tage) können nach der visumfreien Einreise beantragt werden, wenn keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

5) Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe.

6) Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von SAR-Pässen (Pässe der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau). Diese dürfen sich ohne Visum grundsätzlich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

7) Von der Visumpflicht befreit sind auch Staatsbürger der britischen Überseegebiete („British Nationals (Overseas)“)

8) Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe, sofern diese nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion (Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden.

9) Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Inhaber von durch Taiwan ausgestellten Reisepässen, die eine Personalausweisnummer enthalten.

Weitere Informationen

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