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Visum zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Работники разных профессий, © colourbox.de
Allgemeine Hinweise
Als albanische Staatsangehörige benötigen Sie für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland in aller Regel ein Visum. Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland und wird vor Ort in Deutschland, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, in eine Ihrem Aufenthaltszweck entsprechende Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Sie dürfen ohne Visum in Deutschland grundsätzlich nicht arbeiten.
Sie erhalten hier Informationen zu folgenden Zwecken:
- Chancenkarte
- Au-Pair
- Blaue Karte EU/Hochqualifizierte
- Erwerbstätigkeit nach § 26 Abs. 2 BeschV (unqualifizierte Beschäftigung)
- Berufskraftfahrer
- Pflegefachkräfte (auch Pflegehilfskräfte mit deutschem Gleichwertigkeitsbescheid)
- Fachkraft nach Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Selbständige Tätigkeit
Bei Antragstellung ist ab sofort IMMER die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder ein entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für Arbeit einzureichen (ausser bei „Arbeitsplatzsuche“). Bitte achten Sie darauf, dass diese in allen Punkten vollständig ausgefüllt ist, da der Visaantrag sonst nicht bearbeitet werden kann.
Bei Ausübung einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer (auch Kuriere, Fahrer, Chauffeur etc.) ist die Zusatzerklärung des Arbeitgebers mit einzureichen. Bitte beachten Sie die neuen Vorgaben in unserem Merkblatt.
Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum für Blaue Karte EU/Hochqualifizierte nur beantragen können, wenn Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Weitere Informationen entnehmen Sie dem unten angefügten Merkblatt.
Eine Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nur, wer einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss oder einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzt. Bei Antragstellung ist der Nachweis über die Anerkennung vorzulegen, sonst nimmt die Botschaft den Antrag nicht entgegen. Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de
Wichtiger Hinweis für Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben:
Um ein Visum zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, muss ab dem 01.01.2024 ein monatliches Mindestbruttogehalt von 4.152,50- Euro vorliegen. Dies gilt unabhängig von der Art der beabsichtigten Beschäftigung, also für Hochqualifizierte, Fachkräfte und Erwerbstätige nach § 26 Abs. 2 AufenthG gleichermaßen.
Terminvergabe
Hinweise zur Direktbuchung von Terminen bzw. Registrierung in der Termin-Warteliste finden Sie hier.
Antragsformulare
Bitte bringen Sie das Antragsformular und die Zusatzerklärung vollständig ausgefüllt zu Ihrem Termin in die Visastelle.
Antragsverfahren
Im Bereich Erwerbstätigkeit akzeptiert die Botschaft nur vollständige Anträge. Personen, die nicht alle in unseren Merkblättern aufgeführten Unterlagen bei Antragstellung in der Visastelle vorlegen können, werden nicht berücksichtigt und müssen sich neu registrieren.
Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren und die Bearbeitungszeiten finden Sie hier.
Merkblätter für verschiedene Kategorien der Erwerbstätigkeit
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…
Merkblatt Visaantrag für die Chancenkarte (Arbeitsplatzsuche für bis zu 12 Monaten)
Dieses Merkblatt gilt für: - Ärzte mit Berufserlaubnis, mit Zusicherung der Berufserlaubnis oder im Anerkennungsverfahren - Ärzte aller Fachrichtungen, also auch Zahnärzte - Apotheker Falls Sie…
Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme als Arzt oder Apotheker (nicht Hospitationen)
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…
Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme für Blaue Karte EU und Hochqualifizierte
Dieses Merkblatt GILT NICHT als Information für die Aufenthaltszwecke: Qualifizierte Tätigkeiten im Pflegebereich Arbeitsplatzsuche Hochqualifizierte / Blaue Karte EU Auszubildende /…
Merkblatt Visumsantrag für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 26 II BeschV
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…
Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit als Fachkraft setzt das Vorliegen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses voraus. Bei Berufsabschlüssen handelt es sich hierbei um eine Anerkennungsurkunde einer…
Merkblatt Visum für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur…
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…
Antragsteller müssen im Visumverfahren für eine Vielzahl von Aufenthaltszwecken (u.a. Ehegattennachzug, Kindernachzug ab 16 Jahren, Erwerbstätigkeit in Gesundheitsberufen, Au-Pair) Kenntnisse der…
Zum Zeitpunkt der Erteilung des nationalen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung nach Schengener Vorschriften wie folgt hinreichend: Die Versicherungspolice muss Rücktransportkosten im…
„Working Holiday“-Programme existieren mit Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay. Aufgrund der Notwendigkeit…