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Personalausweis

Elektronischer Personalausweis

Elektronischer Personalausweis, © dpa Themendienst

08.12.2022 - Artikel

Einleitung

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Norwegen können bei der Deutschen Botschaft in Oslo einen Personalausweis beantragen. Es besteht keine Verpflichtung für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, über einen gültigen Personalausweis zu verfügen. Zu Reisezwecken und um sich im Ausland auszuweisen genügt Ihr deutscher Reisepass.

Personen ab 16 Jahren können den Personalausweis eigenständig, d.h. ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen. Personen unter 16 Jahren müssen mit beiden Sorgeberechtigten in der Botschaft persönlich vorsprechen.

Sollte eine der folgenden Aussagen auf Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben:

  • Sie haben geheiratet und möchten einen neuen Reisepass oder Personalausweis, ausgestellt auf den neuen Namen, beantragen. Wenn sich der neue Name aus einer deutschen Eheurkunde ergibt, ist keine Namenserklärung nötig.
  • Sie möchten als Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht führen, erstmals einen Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen. Wenn es bereits ein Geschwisterkind der gleichen Eltern gibt, ist es denkbar, dass sich die Namensführung des Geschwisterkinds auf das nachgeborene Kind erstreckt. Dies ist näher zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns unter personenstand(at)oslo.diplo.de und übersenden vorab die relevanten Personenstandsurkunden und die Bescheinigung über die Namensführung für das ältere Geschwisterkind.
  • Sie und Ihr Ehepartner möchten einem Kind aus einer früheren Ehe den gemeinsamen Ehenamen erteilen.
  • Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Reisepass oder Personalausweis auf Ihren Geburtsnamen oder den vor Ihrer Ehe geführten Namen beantragen.
  • Sie beantragen zum ersten Mal einen deutschen Reisepass. Bisher wurde Ihr Nachname nicht nach deutschem Recht bestimmt.

Klicken Sie hier für nähere Informationen bezüglich Namenserklärung.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre „Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher“, welche Sie unter Downloads weiter unten auf dieser Seite finden.

Mikrochip

Im Personalausweis werden die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, das Bild und Ihre Fingerabdrücke auf einem Mikrochip gespeichert. Diese Daten können mit den in vielen deutschen Behörden, der Polizei und beim Zoll vorhandenen Lesegeräten ausgelesen werden. Durch Aktivieren der Online-Funktionen des Ausweises können Sie auch privaten Nutzern, die über die entsprechenden Lesegeräte verfügen, den Zugriff auf Ihre Daten ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl für die Personalausweisbeantragung als auch für jede Aktivierung oder Änderung der PIN persönlich in der Auslandsvertretung vorstellig werden müssen. Hierfür muss in jedem Fall ein Termin vereinbart werden. Die Sperrung oder Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion können Sie telefonisch unter 0049 116 116 veranlassen.

Gültigkeit in Norwegen

Bei norwegischen Behörden und Banken wird der deutsche Personalausweis als Identitätsdokument nicht anerkannt. Sie benötigen daher, um z.B. eine Personennummer zu beantragen, ein Bankkonto zu eröffnen oder sich bei einem Telefon- oder Internetanbieter in Norwegen registrieren zu lassen, in jedem Fall einen gültigen Reisepass. Falls Sie längere Zeit in Norwegen bleiben, sollten Sie sich daher bereits vor Ihrer Abreise aus Deutschland einen Reisepass von Ihrer Heimatbehörde ausstellen lassen.

Unterlagen

Für die Beantragung des Personalausweises ist zwingend Ihre persönliche Vorsprache in der Botschaft erforderlich. Zur Bearbeitung Ihres Antrags werden die folgenden Unterlagen im Original (soweit auf Sie zutreffend) benötigt:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (unter „Downloads“)
  • Ihre Geburtsurkunde*
  • Ihre Heiratsurkunde*
  • falls Sie nicht mehr Ihren Geburtsnamen führen, die Bescheinigung über Ihre Namensführung vom deutschen Standesamt
  • 1 aktuelles Passfoto (35x45mm, biometrietauglich, nicht älter als 6 Monate) Hinweis: In der Botschaft steht kein Fotoautomat zur Verfügung. Bitte bringen Sie Passfotos zur Antragstellung mit. Weitere Informationen
  • „Utskrift av opplysninger registrert i det sentrale Folkeregisteret“, eine Meldebescheinigung von Folkeregisteret auf dem die Staatsangehörigkeit registriert ist (nicht älter als 3 Monate). Anleitung zur Bestellung der Utskrift
  • Ihren Reisepass / Kinderreisepass / Personalausweis (Sofern der Ausweis bereits vor mehreren Jahren abgelaufen sein sollte, Sie jedoch über einen aktuellen Ausweis eines anderen Landes verfügen, bringen Sie zur Erleichterung der Identifikation bitte auch diesen mit. Das Gleiche gilt für Antragsteller ab 16 Jahren, die erstmals einen deutschen Ausweis beantragen.)
  • Ihre Abmeldebescheinigung vom Haupt- und gegebenenfalls Nebenwohnsitz in Deutschland*
  • ggf. Beibehaltungsurkunde und Nachweis des Erwerbs der norwegischen Staatsangehörigkeit
  • die Personalausweisgebühr ist zahlbar per Visa- oder MasterCard in Euro. Informationen zu den Gebühren finden Sie hier
  • Falls Sie die Zusendung Ihres Passes/Ausweises wünschen:

    Im Fall einer gewünschten Zusendung füllen Sie bitte die Haftungsausschlusserklärung (s. Anlage in Downloads) aus und reichen diese bei Passbeantragung mit ein. Für eine Zusendung zahlen Sie bei Antragstellung einen zusätzlichen Betrag von 200,- NOK für Porto und Umschlag und wir kümmern uns dann um die Zusendung.

In Einzelfällen können weitere Dokumente (z.B. Scheidungsurteil, Adoptionspapiere, Einbürgerungsurkunde) erforderlich sein.

Wurde Ihr letzter Pass ab dem 01.01.2010 von der Botschaft Oslo ausgestellt, entfallen die mit * versehenen Unterlagen, sofern sich nichts geändert hat. Erfolgte allerdings die Ausstellung Ihres letzten Reisepasses in Oslo bereits vor 2010, werden die o.a. Dokumente noch einmal benötigt, da diese noch nicht elektronisch erfasst wurden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Passantrag u.U. nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung nötig ist.

Antragsteller unter 16

Antragssteller unter 16 Jahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

bei verheirateten Eltern

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Bescheinigung über die Namensführung der Eltern
  • führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen nach deutschem Recht, eine Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt, oder die deutsche Geburtsurkunde des Minderjährigen.

bei unverheirateten Eltern

  • Vaterschaftsanerkennung (aus Norwegen: begl. Kopie vom skatt nord in Hammerfest) Weitere Informationen zu Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • eine Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt, oder die deutsche Geburtsurkunde des Minderjährigen

bei von einander geschiedenen Eltern

  • Nachweis der rechtskräftigen Scheidung mit Sorgerechtsbeschluss

Terminbuchung

Um lange Wartezeiten bei der Beantragung eines Reisepasses zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte erst einen Termin, wenn Ihnen die o.a. Dokumente vollständig vorliegen. Bitte klicken Sie hier um einen Termin zu buchen.

Gültigkeit und Bearbeitungsdauer

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht mehr möglich.

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Personalausweises beträgt ca. 6 – 8 Wochen. Ein Expressverfahren gibt es nicht. Diese Zeit verlängert sich, sofern eine Namenserklärung notwendig ist. Der Personalausweis kann in diesen Fällen erst nach Vorlage einer Bescheinigung über die Namensführung durch das zuständige deutsche Standesamt ausgestellt werden. Auf die Bearbeitungszeit der einzelnen Standesämter hat die Botschaft keinen Einfluss.

Allgemeine Informationen

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der damit verbundenen staatsangehörigkeits- und namensrechtlichen Vorfragen sowie der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch im Einzelfall Abweichungen möglich. Es können bei Bedarf weitere Unterlagen angefordert werden.

Wenn Ihr bisheriger Pass abgelaufen ist und die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses wegen dringenden Reisebedarfs nicht abgewartet werden kann, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Ein biometrischer Reisepass sollte gleichzeitig beantragt werden.

Zur Glaubhaftmachung, dass der Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses nicht abgewartet werden kann, bringen Sie bitte Belege zur bevorstehenden Reise mit, z.B. eine Reisebuchung (Flug, Fähre o.ä.). Diese legen Sie bitte in ausgedruckter Form bei Ihrem Termin vor.

Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise keine vorläufigen Pässe akzeptieren oder damit eine visafreie Einreise nicht möglich ist (z.B. USA). Bitte erkundigen Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Die Botschaft kann keine Garantie für die Anerkennung des vorläufigen Passes durch andere Staaten übernehmen.

Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.personalausweisportal.de und www.bmi.bund.de. Einen zusammenfassenden Überblick bietet die online-Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“, die auch als Download erhältlich ist.

Bei der Passbearbeitung akzeptieren wir Dokumente, die in deutscher, englischer, französischer oder norwegischer Sprache abgefasst sind. Dokumenten in anderen Sprachen muss eine durch einen staatlich anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzung beigefügt werden.

Für Namenserklärungen und andere Angelegenheiten, die die Einschaltung innerdeutscher Behörden erforderlich machen, sind auch norwegische, französische und im Einzelfall englische Dokumente in die deutsche Sprache zu übersetzen.

Über diesen Link finden Sie vereidigte Übersetzer in Norwegen. Die Botschaft kann keine Übersetzungen für Sie anfertigen:

Translatørportalen

Sie können auch in Deutschland vereidigte Übersetzer mit der Übersetzung beauftragen.

Urkunden, die außerhalb Norwegens, eines EU-Staats oder eines CIEC-Mitgliedstaates ausgestellt wurden, müssen zudem mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen sein.

Sofern Sie Urkunden und Registerauszüge aus Deutschland benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. Die Kontaktdaten der deutschen Standesämter sind einfach im Internet zu recherchieren. Viele Standesämter bieten auf ihren Webseiten die Möglichkeit an, Urkunden zu bestellen. Die Botschaft kann für Sie keine Dokumente beschaffen.

Zur Beantragung norwegischer Urkunden und Registerauszügen können Sie sich über folgenden Link an die zuständigen norwegischen Behörden wenden: www.skatteetaten.no

Ja, wir benötigen die Abmeldebescheinigung, wenn in Ihrem bisherigen Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist. Dies gilt auch, wenn Sie seit längerer Zeit in Norwegen leben und in das norwegische Bevölkerungsregister eingetragen sind. Die Abmeldebescheinigung kann beim Einwohnermeldeamt Ihres letzten deutschen Wohnorts in Deutschland angefordert werden.

Wenn Sie im Ausland geboren sind und noch nie in Deutschland gelebt haben oder wenn in Ihrem bisherigen Reisepass ein ausländischer Wohnort vermerkt ist, müssen Sie keine Abmeldebescheinigung mitbringen.

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