Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa für ein Studium

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

04.12.2017 - Artikel

Für einen Aufenthalt in Deutschland zum Studium benötigen panamaische Staatsbürger ein nationales Visum.

Folgende Dokumente müssen im Original und mit 1 Kopie vorgelegt werden (es werden nur Kopien in Größe DINA 4 oder letter size, nicht geklammert, akzeptiert):

  • gültiger Reisepass
  • Für Staatsbürger anderer Länder: Aufenthaltsgenehmigung für Panama
  • Immatrikulationsbescheinigung oder, falls noch nicht vorhanden, Schriftverkehr aus dem die Annahme des Antragsstellenden an dieser Universität hervorgeht.
  • Motivationsschreiben (Gründe für ein Studium in Deutschland)
  • Zertifikate (Universitätszeugnisse, Nachweise von bisherigen Abschlüssen) die den Antragsstellenden für ein Studium in Deutschland qualifizieren.
  • Lebenslauf (verfasst in deutscher oder der jeweiligen Unterrichtssprache)
  • Sprachzertifikat über fortgeschrittene Deutschkenntnisse (bzw. der jeweiligen Unterrichtssprache) nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieter oder Zertifikat über die Teilnahme an einem Intensivkurs vor dem Studienbeginn in Deutschland.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel des Antragsstellenden während des ersten Studienjahres (mindestens 992,- € monatlich) , nachgewiesen durch eine der folgenden Optionen:
    1. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
    2. Formelle Verpflichtungserklärung
    3. Stipendiumsnachweis (Falls ein panamaischer Stipendium vorliegt, muss zusätzlich ein Sperrkonto eröffnet und die Zahlungen detailliert und datiert aufgeführt werden)
  • Genaue Adresse der Unterkunft
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise); Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums
  • Bearbeitungsgebühr: 75,-€ (Zahlbar nur in bar in US-Dollar)

Alle öffentlichen panamaischen Urkunden (und im Allgemeinen alle öffentlichen nicht-europäischen Urkunden) müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einem von der Botschaft zugelassenen Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen außerdem von der Botschaft beglaubigt werden.

Öffentliche Urkunden sind Dokumente, die von öffentlichen, staatlichen, städtischen, schulischen und notariellen Behörden ausgestellt werden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Universitäts und Schulabschlüsse, Ausreisegenehmigungen, notariell beglaubigte Dokumente, etc.).


Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Dokumente und Informationen zu fordern.
Unvollständige Anträge (z.B. fehlende Kopien) werden nicht akzeptiert.

Haftungsausschluss: Alle Informationen dieses Merkblatts basieren auf den Informationen die der Botschaft zum Zeitpunkt des Verfassens vorlagen. Aufgrund von möglichen Veränderungen, die in der Zwischenzeit stattgefunden haben können, kann weder die Vollständigkeit noch die Genauigkeit der Informationen garantiert werden.

Für Visumsanträge ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

nach oben