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Informationen für Antragsteller von nationalen Visa (Langzeitvisa)
Bitte beachten Sie:
Das Deutsche Institut Taipei ist für Visa-Anträge von Antragstellern zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Vertretung haben (=Taiwan). Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehender Natur ist.
Für die Rücksendung von Unterlagen an Adressen auf Penghu, Matzu und Kinmen ist bei Antragsstellung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Die Versendung erfolgt ausschließlich per Einschreiben und auf dem Postweg.
Alle Personen, die einen Antrag für ein nationales Visum stellen, müssen die nachfolgenden generellen Hinweise beachten. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für den von Ihnen beantragten Visatyp (s.u.). Bitte beachten Sie, dass Sie zur Visabeantragung grundsätzlich einen Online-Termin buchen müssen.
VISATYPEN (Langzeit)
Merkblatt Freiwilligenaufenthalt
Merkblatt Visum Gastwissenschaftler/Forscher
Merkblatt Studienbewerbervisum
Merkblatt Aufnahme eines Studiums
Generelle Informationen
✗ gültiger eigenhändig unterschriebener Reisepass, der innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt wurde. Die Gültigkeit des Passes muss die des beantragten Visums um mindestens drei Monate überschreiten. Der Pass muss noch mindestens drei freie Seiten enthalten.
✗ zwei Fotokopien der Lichtbildseite des Reisepasses
✗ zwei vollständig in deutsch oder englisch ausgefüllte und von/m Antragsteller/in eigenhändig unterschriebene Antragsformulare „Aufenthaltsgenehmigung“. Bitte tragen Sie unter Ihrem Lichtbild auf der letzten Seite auch eine E-Mail-Adresse und eine (Mobil-) Telefonnummer ein. (Das Antragsformular finden Sie hier. Bitte online ausfüllen und anschließend ausdrucken.)
✗ von/m Antragsteller/in eigenhändig unterschriebene Erklärung (Formular „Belehrung“) und 1 Fotokopie
✗ drei identische aktuelle Passfotos (nicht älter als 3 Monate)
✗ Nachweis einer Krankenversicherung für den Gültigkeitszeitraum des Visums (mindestens die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts) im Original und eine Kopie. Vorlage spätestens bei Abholung des Visums erforderlich. Bei Kurierzusendung Ihres Reisepasses Übersendung der Versicherungsunterlagen im Original
✗ unterschriebene Haftungsausschlusserklärung, sofern der Reisepass durch Kurierservice zugesandt werden soll
Eine Antragstellung ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Terminvergabesystem auf unserer Webseite www.taipei.diplo.de .
Erfahrungsgemäß ist in den Monaten Mai bis September mit mehrwöchigen Wartezeiten zu rechnen (ca. 2 Monate). Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin rechtzeitig.
Name und Passnummer auf der Terminbuchung müssen mit dem bei Antragstellung vorgelegten Reisepass übereinstimmen (kein Aliasname). Sollten die Angaben abweichend sein, wird der Antrag an diesem Tag nicht entgegengenommen! Es muss ein neuer Termin gebucht werden.
Das Deutsche Institut Taipei ist für Visa-Anträge von Antragstellern zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Vertretung haben (= Taiwan). Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehender Natur ist. In der Regel ist dies der Lebensmittelpunkt des beruflichen und familiären Lebens.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen und es muß ein neuer Termin vereinbart werden. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen komplett ein.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,00 € - zahlbar bei Antragstellung in Taiwan-Dollar.
Bei Ablehnung oder Zurücknahme eines Visumantrags werden die bereits bezahlten Gebühren nicht zurückerstattet.
Die Gebühr kann entweder bei Antragstellung in bar oder bis max. 1000,- Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) gezahlt werden. Bitte weisen Sie vor Abgabe Ihres Antrags am Schalter darauf hin, dass Sie die Gebühr mit Kreditkarte zahlen möchten.
Bei Kreditkartenzahlung durch eine Person, die nicht mit dem/der Antragstellerin identisch ist, wird um Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gebeten.
Das Deutsche Institut weist darauf hin, dass kein Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Kartenzahlung möglich ist. (z.B. bei Ablehnung des Antrags). Ferner muß eine eventuelle Erstattung (z.B. wegen Überzahlung) direkt beim Deutschen Institut beantragt werden und kann nur in bar erfolgen. Eine Gutschrift auf das Kreditkartenkonto ist technisch nicht möglich!
Kreditkartenzahlungen werden in Deutschland gebucht. Daher kann nur bei deutschen Kreditkarten ausgeschlossen werden, dass es nicht zur Berechnung von Gebühren für Auslandseinsatz kommt.
Der Antrag wird in der Regel vom Deutschen Institut an die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde zur Stellungnahme weitergeleitet. Über Ihren Antrag kann erst nach Eingang einer abschließenden Stellungnahme der Ausländerbehörde entschieden werden. Zusätzliche Unterlagen oder Nachweise können in Einzelfällen erforderlich sein und werden nachgefordert.
Auskünfte werden aus Datenschutzgründen nicht telefonisch erteilt. Das Deutsche Institut meldet sich bei Ihnen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist oder weitere Unterlagen erforderlich sind.
Sobald über Ihren Visumantrag entschieden wurde, wird Ihr Pass Ihnen per Kurierservice zugeschickt. Die dafür anfallenden Gebühren müssen per Nachname beglichen werden.
Bitte füllen Sie hierfür bei Antragstellung die Haftungsausschlusserklärung aus.
Ausnahme: Bitte beachten Sie, dass für die Rücksendung von Unterlagen an Adressen auf Penghu, Matzu und Kinmen bei Antragsstellung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen ist. Die Versendung erfolgt ausschließlich per Einschreiben und auf dem Postweg.
Weitere Hinweise:
Bitte beantragen Sie von Anfang an das für Ihren Aufenthaltszweck richtige Visum, da Sie sonst ausreisen und von Taiwan aus ein neues Visum beantragen müssen.
Alle erforderlichen Antragsvordrucke sind auf Anfrage kostenlos erhältlich.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Deutschen Instituts zum Zeitpunkt der ERstellung des Merkblattes. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
Diese sind als Ergänzung zu den vorhandenen Informationsblättern gedacht. Bitte lesen Sie daher zunächst die Informationen in den Merkblättern zum jeweiligen Visatyp durch.
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung und zum Verfahren:
Warum kann ich mein Langzeitvisum (Aufenthaltsgenehmigung) nicht in Deutschland beantragen?
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist zwingend vom Ausland aus zu beantragen und kann nicht in Deutschland ausgestellt werden.
Auch nach einer visafreien Einreise und einem Aufenthalt von 90 Tagen kann die Aufenthaltsgenehmigung nicht in Deutschland beantragt werden. Ebensowenig kann ein 90 Tage-visafreier Aufenthalt in Deutschland mittels einer Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden, da diese eine Änderung des Aufenthaltszweckes bedeutet.
Wie sollen meine Visum-Antragsunterlagen aussehen?
Bitte reichen Sie nur Originalunterlagen in deutscher oder englischer Sprache ein. Amtssprache ist Deutsch. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Unterlagen an Behörden in Deutschland weitergeleitet werden. Unleserliche oder unverständliche Dokumente können nicht akzeptiert werden.
Von den Originalunterlagen werden zwei Kopien benötigt, die Kopien müssen gut lesbar sein. Sortieren Sie die Unterlagen vor der Antragstellung beginnend mit dem Antragsformular in der im Merkblatt angegebenen Reihenfolge in zwei Stapel.
In welcher Sprache muss ich den Antrag ausfüllen? Muß ich den Antrag in deutscher Sprache ausfüllen?
Ihr Antrag kann am schnellsten bearbeitet werden, wenn die notwendigen Informationen auf Deutsch vorliegen. Sollte dies nicht möglich sein, füllen Sie den Antrag in englischer Sprache aus. Ein in chinesischer Sprache ausgefüllter Antrag wird nicht angenommen.
Kann ich ohne Termin einen Antrag stellen?
Nein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Online-Terminvergabesystem.
Im Merkblatt steht folgender Hinweis: „Sie können dem Antrag weitere Dokumente hinzufügen, die Ihre Angaben belegen oder unterstützen.“ Was ist damit gemeint?
Neben dem Interview bilden Ihre Unterlagen die Grundlage für die Entscheidung über Ihren Visumantrag.
Ihre Unterlagen werden zusammen mit dem Antrag an Behörden in Deutschland weitergeleitet, die aufgrund dieser eingerichten Dokumente über ihre Einreise nach Deutschland entscheiden. Diese Behörden beurteilen Ihren Antrag nur anhand der eingereichten Dokumente. Ihre Unterlagen unterstützen also die Angaben im Interview und helfen dem Bearbeiter auch, sich später an alle Einzelheiten zu erinnern. Dies vermeidet zeitaufwendige Rückfragen.
Welche Unterlagen meinen Sie? Können Sie ein Beispiel nennen?
Das Deutsche Institut kann nicht alle denkbaren Fallkonstellationen vorhersehen und alle möglichen Dokumente aufzählen. Überlegen Sie, welche Ihrer Aktivitäten Ihr ernsthaftes Interesse an einem Deuschlandaufenthalt und den Zweck Ihres Aufenthaltes belegen. Sicherlich fallen Ihnen dann weitere Unterlagen ein.
Nachfolgend werden ein paar Beispiele genannt, um Ihnen eine Vorstellung von möglichen Dokumenten zu geben:
Sie haben in Taiwan einen Bachelor in Musik, Fach Gesang, erworben und bereits zahlreiche Preise in internationalen Wettbewerben gewonnen.
Zwar ist die Vorlage des Universitätsabschlusses ausreichend, wenn Sie im Interview nicht die Wettbewerbsteilnahmen angeben, erfährt das Deutsche Institut im Visumverfahren nicht, dass ihre Leidenschaft für Musik über das Studium hinaus geht.
In diesem Fall sollten sie Kopien Ihrer Teilnahmebestätigung und/oder Urkunden einreichen.
Sie nehmen an Deutschunterricht während Ihrer Studienzeit teil. Außerdem besuchen Sie Abendkursen am Goethe-Institut
Grundsätzlich ist die Vorlage des Universitätsabschlusses ausreichend, aus dem sich auch die Teilnahme an Deutschkursen der Universität ergibt. Ihr zusätzliches Engagement für das Erlernen der deutschen Sprache können Sie durch die Teilnahmebescheinigung für die Deutschkurse zeigen.
Was genau passiert bei Antragstellung im Deutschen Institut?
Zunächst wird geprüft, ob ihre Unterlagen vollständig sind und die Bearbeitungsgebühr angenommen. Anschließend wird ein Mitarbeiter ein Interview mit Ihnen führen, um Sie kennenzulernen, auftretende Fragen zu klären und Ihnen das weitere Verfahren zu erläutern. Sie haben dann selbst die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Antragsdaten werden in ein elektronische Datenverarbeitungssystem eingegeben, Sie erhalten Ihre Antragsnummer.
Anschließend wird Ihr Antrag an die Ausländerbehörde Ihres künftigen Aufenthaltsortes in Deutschland gesandt. Diese Behörde muß zur geplanten Einreise eine Stellungnahme abgeben.
Die Ausländerbehörde muss vor der Stellungnahme ggf. weitere Behörden in Deutschland konsultieren. Sollten Sie z.B. in Deutschland arbeiten wollen, muss geklärt werden, ob Ihnen eine Arbeitsgenehmigung erteilt wird.
Die endgültige Entscheidung über den Visumantrag wird durch das Deutsche Institut Taipei getroffen. Daher sind Nachfragen oder ergänzende Informationen etc. zum Visumantrag stets an das Deutsche Institut zu richten. Dieses unterrichtet bei Bedarf die innerdeutschen Behörden. Eine direkte Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde sollte nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Deutschen Institut erfolgen.
Wie lange dauert es, bis über meinen Visumantrag entschieden wird?
Dies ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel sollten sie mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens sechs bis acht Wochen rechnen. Bei komplizierten Sachverhalten kann die Bearbeitung deutlich darüber liegen. Stellen Sie daher bitte Ihren Visumantrag rechtzeitig vor Ihrem beabsichtigen Einreisedatum.
Wer entscheidet über meinen Visumantrag?
Die Entscheidung wird nur durch vom Auswärtigen Amt entsandtes Personal getroffen.
Warum wird ein Visumantrag abgelehnt (Beispiele) ?
Aufenthaltszweck nicht nachgewiesen
Aufenthaltsfinanzierung nicht nachgewiesen
Vermutung mangelnder Rückkehrbereitschaft
Antragsteller ist mit früherem Visummissbrauch registriert
unvollständige Unterlagen
fehlende Unterlagen werden nicht nachgereicht
Wie erhalte ich nach Entscheidung meinen Pass zurück?
Sobald eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde, werden Sie benachrichtigt. Wir werden Ihren Reisepass mittels eines Kurierservices zuschicken lassen.
Wurde Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie zusammen mit dem Reisepass auch eine schriftliche Mitteilung über die Ablehnung , die eine kurze Begründung der Ablehnung sowie einen Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeiten (Rechtsmittelbelehrung) enthält.
Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Antrag?
Auskünfte zu einem konkreten Visumantrag dürfen nur dem Antragsteller selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person gegeben werden (Datenschutz). Telefonische Auskünfte können daher nicht erteilt werden.
Bereich: Krankenversicherung:
Im Merkblatt steht, dass ich meinen Krankenversicherungsschutz spätestens bei Abholung des Visums nachweisen muß. Was bedeutet das?
Die Erteilung des beantragten Visums hängt u.a. vom Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ab. Sie sollten daher spätestens bei der Abholung des beantragten Visums , die Krankenversicherung abgeschlossen haben und dies durch den Versicherungsschein nachweisen.
Ich möchte zu meinem deutschen Ehegatten bzw. Lebenspartner nach Deutschland ziehen? Muß ich trotzdem eine Krankenversicherung vorlegen?
Nein. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von deutschen oder /EWR-Staatsangehörigen müssen keinen Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Bereich: polizeiliches Führungszeugnis:
Im Merkblatt für meinen Visumtyp steht, dass ich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss. Wo kann ich dieses erhalten?
Ein polizeiliches Führungszeugnis erhalten Sie in Taiwan bei Ihrer lokalen „Foreign Affairs Police Station“.
Bereich: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:
Wann müssen die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
Bei Antragstellung. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben bei Anträgen auf Familiennachzug zum deutschen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner und Au-pair. Bei einem Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden EU-Staatsangehörigen müssen Deutschkenntnisse nicht nachgewiesen werden
Sprachnachweis beim Ehegattennachzug
Ist dem ausländischen Ehepartner eines Deutschen der Spracherwerb im Ausland nicht in zumutbarer Weise möglich oder führen zumutbare Bemühungen innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, so ist gem. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.09.12 (BVerwG 10 C 12.12) von dem Erfordernis, den Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise zu erbringen, abzusehen. Entscheidend ist, dass die Gründe für die Unzumutbarkeit des Spracherwerbs bzw. die bislang erbrachten Bemühungen bei Antragstellung plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden. Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssten dann nach Einreise in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte zu erhalten.„
Welches Niveau?
Bei einem Visum zum Familiennachzug müssen einfache Sprachkenntnisse entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens A1 nachgewiesen werden, d.h. die Person muss einfache Fragen verstehen und beantworten können. Auf der Webseite des Goethe-Instituts www.goethe.de finden Sie Übungen zum A1-Niveau. Dort können Sie einen ersten Einblick bekommen, welches Niveau bei A1 verlangt wird.
Zum Niveau A1 zählen auch schriftliche Kenntnisse. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Zertifikats des Goethe-Instituts oder durch ein Interview in ausschließlich deutscher Sprache bei der Antragstellung.
Auch bei einem Antrag für ein Au-Pair-Visum müssen diese Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Ein Freund von mir ist zu seinem deutschen Kind nachgezogen und wurde nicht nach Deutschkenntnissen gefragt. Warum muss mein Ehegatte/Lebenspartner deutsche Sprachkenntnisse nachweisen?
Bei der Familienzusammenführung zu einem deutschen Ehegatten und Lebenspartner verlangt das Aufenthaltsgesetz den Nachweis von Sprachkenntnissen. Bei einer Übersiedlung zur Ausübung der elterlichen Sorge zu einem minderjährigen Deutschen ist der Nachweis von Deutschkenntnissen keine gesetzliche Voraussetzung.
Mein Ehegatte/Lebensparter spricht bereits gebrochen Deutsch. Muss er dennoch einen Nachweis der Deutschkenntnisse vorlegen?
Ein Verzicht auf einen Prüfungsnachweis ist dann möglich, wenn sich die betreffende Person problemlos im Visainterview verständigen kann. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse schließt übrigens nicht nur mündliche, sondern auch schriftliche Kenntnisse ein.
Wir wollen erst in einem Jahr heiraten. Ist es möglich, dass mein Freund/meine Freundin jetzt in Deutschland einen Sprachkurs besucht und später in Taiwan eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt?
Ja. Im Rahmen der visafreien Reisemöglichkeiten für Taiwan-Passinhaber spricht nichts gegen die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland.
Ich habe gehört, dass der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse entfällt, wenn der Ehe- oder Lebenspartner einen Hochschulabschluss hat. Stimmt das?
Nein. Ein Hochschulabschluss reicht nicht aus, um auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichten zu können.
Bereich: Familiennachzug:
Mir wurde gesagt, dass für den taiwanischen Haushaltsstandsregisterauszug eine Legalisation benötigt wird. Was ist das genau?
Bitte lesen Sie unsere Informationen zum Thema Legalisation auf unserer Webseite im Bereich “Dienstleistungen des Deutschen Instituts„ durch.
Kann mein Partner mit dem Visum in Deutschland arbeiten?
Eine Erwerbstätigkeit ist mit dem Visum des Deutschen Instituts nicht möglich. Sobald ihr Ehegatte oder Lebensparter nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, kann er eine Arbeit aufnehmen.
Meine Verlobte und ich wollen in drei Monaten heiraten. Ein festes Datum ist mit dem Standesamt noch nicht vereinbart. Kann meine Verlobte dennoch den Visumantrag stellen oder müssen wir tatsächlich auf die Bestätigung des Datums vom Standesamt warten?
Die Antragstellung für ein Visum zur Eheschließung oder zum Eingehen einer Lebenspartnerschaft ist auch dann schon möglich, wenn der Termin beim Standesamt noch nicht feststeht. So kann das Visumverfahren begonnen werden. Eine Visumserteilung ist jedoch erst dann möglich, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Bitte reichen Sie daher die Bestätigung des Standesamts später nach.
Bereich: Finanzierung:
Ich habe genügend Ersparnisse zur Finanzierung meines Aufenthalts in Deutschland. Wie kann ich dies nachweisen?
Bitte reichen Sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate ein. Bei Studenten bzw. Studienbewerbern muss der Nachweis eines in Deutschland eingerichteten Sperrkontos vorgelegt werden.
Wieviel Geld muß ich nachweisen?
Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt vom beantragten Aufenthaltszweck ab.
Bei Studenten ist eine ausreichende Finanzierung für das erste Aufenthaltsjahr nachzuweisen. Als ausreichend wird der aktuelle Bafög-Satz mal 12 Monate angesehen. Den aktuell geltenden Bafög-Satz finden Sie im Merkblatt.
Wie lange muss das Geld auf meinem Konto / Bankbuch sein? Kann ich auch Aktien oder feste Geldanlagen als Nachweis vorlegen?
Das Geld muss ständig vor Beantragung des Visums auf dem Konto sein.
Aktien oder feste Geldanlagen werden nicht als Nachweis einer ausreichenden Finanzierung anerkannt.
Was ist ein Sperrkonto?
Ein Sperrkonto ist ein Konto bei einer deutschen Bank. Bei Eröffnung des Kontos müssen Sie den Betrag einzahlen, der als ausreichende Finanzierung Ihres Aufenthaltes angesehen wird (z.B. für Studenten 12 Monate x Bafög-Satz). Monatlich können Sie jedoch nur einen Maximalbetrag in Höhe des Bafög-Satzes von diesem Konto abholen.
Studium in Deutschland:
Wozu ist ein Motivationsschreiben erforderlich?
Das Motivationsschreiben hilft dem Deutschen Institut, Ihre Gründe für den Deutschlandaufenthalt zu verstehen.
Während des Interviews zur Antragstellung sind Sie vielleicht aufgeregt oder die Zeit reicht nicht aus, alle Gründe für ein Studium in Deutschland zu erläutern. Das Motiviationsschreiben soll Ihnen Gelegenheit geben, uns und die deutschen Behörden von der Wichtigkeit Ihres Deutschlandaufenthaltes zu überzeugen.
Was soll ich in meinem Motivationsschreiben erwähnen?
Schildern Sie die Gründe, warum Sie in Deutschland studieren möchten. Allgemeingültige Aussagen über Deutschland wie “Ich liebe Deutschland„ oder Ihr Studienziel sind wenig aussagekräftig.
Vielmehr sollten Sie im Motivationsschreiben auf Ihre eigene Situation eingehen und deutlich machen, was Sie individuell dazu bewegt, ein Studium in Deutschland aufzunehmen?
Ich habe bereits eine Zusage für den Sprachkurs vor meinem Studium. Ist das ausreichend?
Nein. Sie müssen bei Antragstellung und im Antrag selbst deutlich machen, dass Sie konkrete Schritte zur Vorbereitung Ihres Studiums begonnen haben und Ihre Überlegungen zur Studienaufnahme darlegen können. Die Vorlage von Ausdrucken von Internetseiten der Universitäten oder Fachhochschulen, für die Sie sich interessieren, ist nicht ausreichend.
Bereich: Sprachkurs:
Wie lange kann ich ohne Visum einen Sprachkurs in Deutschland besuchen?
Die Teilnahme an einem Sprachkurs ist für taiwanische Staatsangehörige visafrei möglich, solange der geplante Aufenthalt unter 90 Tage ist. Wenn Sie einen längeren Sprachkurs besuchen möchten, müssen Sie ein Langzeitvisum/eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Kann ich einen längerfristigen Sprachkurs in Deutschland besuchen, auch wenn ich keine Deutschkenntnisse habe?
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, warum der Besuch eines Sprachkurses in Taiwan nicht möglich ist. Da in Taiwan Möglichkeiten zum Besuch von Deutschkursen bestehen (z.B. Goethe-Institut in Taipei), sollten Sie zumindest Grundkenntnisse erworben haben, bevor Sie ein Visum für einen längerfristigen Sprachkurs beantragen.
Ich habe bereits 1 Jahr Deutsch gelernt. Meine Sprachkenntnisse kann ich nur noch in Deutschland verbessern und möchte deshalb ein Langzeitvisum/Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Was muss ich beachten?
Sie sollten in Ihrem Visumantrag, ( Motivationsschreiben) darlegen, warum Sie Deutsch nicht mehr in Taiwan weiter lernen können.
Denkbar wäre, dass Sie in Taiwan keinen Lehrer finden, der Ihnen die Fachbegriffe in deutscher Sprache beibringen kann, die Sie benötigen. Sie sollten in einem solchen Fall deutlich machen, welche beruflichen Fortschritte Sie von Ihrer Sprachkursteilnahme erwarten und gegebenenfalls Nachweise beifügen.
Wie vieleWochenstunden muss ich mindestens besuchen? Ich möchte auch Freizeit neben dem Sprachkurs haben.
Ihr Sprachkurs muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
Bereich: Studienbewerbung:
Ich habe mich bereits im Internet über mögliche Studiengänge in Deutschland informiert. Reicht dies für einen Visumantrag aus?
Nein. .Sie müssen konkrete Nachweise bringen, dass Sie sich bei verschiedenen Universitäten beworben haben.
Bereich: “Nach dem Visumserhalt„:
Was muss ich beachten, nachdem ich mein Visum erhalten habe?
Bei Aushändigung des beantragten Visums erhalten Sie zusätzliche Hinweise, was Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland zu erledigen haben.
Sie müssen sich innerhalb der ersten 3 Monate bei der Ausländerbehörde zwecks Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung für die Gesamtdauer Ihres Aufenthaltes melden.
Das Visum stellt keine Garantie dar, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland gewährt wird. Die letzte Entscheidung trifft der Grenzbeamte bei der Einreisekontrolle. Dabei handelt es sich um eine übliche Praxis, in Taiwan oder in den wird so verfahren.
Der billigste Flug nach Deutschland ist kein Direktflug. Kann ich mit meinem Langzeitvisum/Aufenthaltsgenehmigungin andere Schengen-Staaten reisen?
Ja, solange das Visum gültig ist, können Sie auch in andere Schengenländer reisen.
Sie können mit dem Deutschen Institut über das Kontaktformular eine E-Mail schreiben. Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail mit Verweis auf die Webseite beantwortet wird, wenn die Antwort auf der Webseite des Deutschen Instituts im Merkblatt oder diesen “Häufig gestellten Fragen„ enthalten ist.
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Deutschen Instituts Taipei. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Angaben nicht abgeleitet werden.
Aktuelle Hinweise
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Weiterführende Informationen zur Eröffnung…
Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)...