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Bangladesch: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 22.12.2024
(Unverändert gültig seit: 18.11.2024)

Letzte Änderungen:
Aktuelles
Sicherheit – Innenpolitische Lage
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Nach landesweiten gewaltsamen Zusammenstößen im Zusammenhang mit Studentenprotesten seit Mitte Juli trat Premierministerin Hasina im August 2024 zurück und hat Bangladesch verlassen. Eine Übergangsregierung unter Leitung von Prof. Muhammad Yunus wurde am im August 2024 vereidigt.

Der Flughafen Dhaka ist geöffnet; die Sicherheitsmaßnahmen wurden erhöht.

Nach wie vor kommt es im ganzen Land zu punktuellen Demonstrationen.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich laufend über die lokalen, internationalen und sozialen Medien (soweit möglich) über die Lage.
  • Registrieren Sie sich, wenn möglich, in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten noch aktuell sind und schalten Sie die Funktion der Notfall-Benachrichtigung per SMS frei.

Sicherheit

Terrorismus

Die Gefahr terroristischer Anschläge, auch gegen Ausländer bzw. an Orten, die von diesen bevorzugt aufgesucht werden, besteht fort. Islamistische Organisationen rufen weiterhin zu Anschlägen in Bangladesch auf. Es finden immer wieder Razzien durch die Spezialeinheiten der Polizei statt.

  • Seien Sie im gesamten Land, insbesondere an bei Ausländern beliebten Orten und bei besonderen Anlässen wie nach den Freitagsgebeten besonders wachsam.
  • Beschränken Sie Ihre Bewegungen im öffentlichen Raum auf das notwendige Maß.
  • Halten Sie sich kontinuierlich über die Sicherheitslage im Land informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie Restaurants und Hotels, die nicht über ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Wachpersonal, Notausgänge) verfügen.
  • Versuchen Sie, insbesondere im ländlichen Raum Ihre Bewegungen stets zu variieren und nicht an festen Bewegungsmustern festzuhalten.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Nachdem Studentenproteste landesweit eskalierten und sich immer mehr Bevölkerungsgruppen den Protesten anschlossen, trat Premierministerin Hasina am 5. August 2024 zurück und verließ das Land. Danach kam es zu Plünderungen, zum Niederbrennen von Polizeistationen, Fabriken, Hindutempeln und anderen religiösen Einrichtungen von Minderheiten. Das Militär und die Polizei haben die Situation inzwischen weitgehend unter Kontrolle. Eine Übergangsregierung unter Leitung von Prof. Muhammad Yunus wurde am Abend des 8. August 2024 vereidigt. Die Lage in Dhaka und im Rest des Landes ist weitestgehend stabil; die allgemeine Kriminalität hat jedoch offenbar zugenommen.

Die Sicherheitslage in den Aufnahmelagern für Geflüchtete der Rohingya-Gemeinschaft aus Myanmar ist schlecht. Inzwischen kommt es auch am Tage vermehrt zu teils tödlichen Übergriffen.

Durch die intensiven Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und den Aufständischen in Myanmar kommt es immer wieder auch zu Auswirkungen auf der bangladeschischen Seite der Grenze. Das Grenzgebiet zu Myanmar sollte, wenn möglich, grundsätzlich weiträumig gemieden werden.

Im Zusammenhang mit der Situation in Gaza kommt es immer wieder zu Demonstrationen im ganzen Land, auch in von Ausländern frequentierten Gegenden. Die Stimmung ist hierbei aufgeheizt und richtet sich teils auch gegen die Rolle, die bestimmte Länder, darunter Deutschland, in der Wahrnehmung der bangladeschischen Bevölkerung im Konflikt vermeintlich einnehmen.

Im gesamten Gebiet der Chittagong Hill Tracts kann es zu Demonstrationen und bewaffneten Übergriffen kommen, insbesondere in den Bezirken Rangamati, Khagrachari und Bandarban. Reisen in der Region sind nur mit vorheriger Genehmigung der Behörden möglich, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Planen Sie Ihre Reisebewegungen umsichtig und vermeiden Sie unnötige Fahrten im Umfeld absehbarer Demonstrationen und sonstiger potentiell gewalttätiger Zusammenkünfte.
  • Besuchen Sie die Aufnahmelager ausschließlich in Begleitung internationaler Organisationen (UNHCR/IOM).
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie immer Ihr aufgeladenes Mobiltelefon für die Notfallkommunikation bei sich.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten, vereinzelt auch unter Gewaltanwendung vor. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel birgt eine erhöhte Gefahr von Diebstählen und auch Überfällen.

Bettler und fliegende Händler an größeren Kreuzungen stellen ein Risiko dar und können mitunter recht aggressiv auftreten.

In Cox’s Bazar und insbesondere in der Gegend um Teknaf kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kriminellen Überfällen, teilweise mit Waffengebrauch.

  • Verzichten Sie auch in von Ausländern bevorzugten Wohngegenden auf Spaziergänge und die Nutzung von Rikschas und dreirädrigen motorisierten Taxis (CNG) nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie im gesamten Grenzgebiet zu Myanmar, auch in Cox’s Bazar und insbesondere in und um Teknaf besonders vorsichtig und meiden Sie dort Menschenansammlungen.
  • Halten Sie im Stadtverkehr Fenster und Türen von Fahrzeugen verschlossen und verriegelt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Bangladesch liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht subtropisches Monsunklima. Die Trockenzeit geht von November bis März.
In der Monsunzeit von Mitte Juni bis Mitte Oktober muss mit Überschwemmungen gerechnet werden, im südlichen Landesdrittel von Oktober bis November und Mitte April bis Mitte Mai grundsätzlich auch mit tropischen Wirbelstürmen.

Vor allem in den Wintermonaten November bis Februar ist die Luftverschmutzung sehr hoch. Vermehrt kommt es zwischen April und Juni zu längeren Hitzeperioden mit Werten über 40° Celsius.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, meist veraltete Eisenbahnverbindungen, Taxis und Mietwagen. In den Städten sind Rikschas und CNGs (gasbetriebene Motorrikschas) beliebte und günstige Fortbewegungsmittel.
In der sturmgefährdeten Jahreszeit (Oktober/November sowie April/Mai) ist die Benutzung der Schiffs- und Fährverbindungen insbesondere im südlichen und mittleren Landesteil wegen des hohen Unfallrisikos, technischer Mängel der Schiffe und wegen plötzlich auftretender Unwetter besonders gefährlich.

Reisen in die Chittagong Hill Tracts (CHT) sind mit hohen administrativen Hürden verbunden. Sie müssen durch Schreiben an den Deputy Commissioner und den Superintendent of Police des jeweiligen Distrikts mit Angabe der genauen Reisepassdaten, des Reisezwecks und der Reiseroute, vorher angezeigt werden. Eine ausreichende Zahl von Kopien beider Schreiben sowie der Original-Reisepass sollten wegen der Identitätskontrollen bei Einreise in das Gebiet der CHT mitgeführt werden.

Es herrscht Linksverkehr. Auch tagsüber ist der Verkehr wegen des schlechten Zustandes von Straßen und Fahrzeugen und wegen riskanten Fahrverhaltens von Bussen sowie Lkw gefährlich. Wegen des Mangels an Ärzten und Rettungsfahrzeugen kann bei Unfällen nicht mit schneller Hilfe gerechnet werden.

  • Vermeiden Sie selbst zu fahren; weisen Sie auch Fahrer auf defensive und vorsichtige Fahrweise hin.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schiffs- und Fährverbindungen in den sturmgefährdeten Jahreszeiten.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Bangladesch hat eine tolerante islamische Tradition, wobei der Trend zu konservativeren Wertvorstellungen auch im Straßenbild sichtbarer wird. Kleidung und Verhalten sollten auch bei Ausländern den Landessitten angepasst sein.
Frauen sollten möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen; Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind illegal.

Rechtliche Besonderheiten

Die Mindeststrafe für Drogenbesitz beträgt zwei Jahre Gefängnis, ab 25 g Heroin/Kokain oder zwei kg Marihuana-Besitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Besonders hinzuweisen ist auf das noch geltende Sonderermächtigungsgesetz von 1974, wonach für Schmuggel jeder Art auch die Todesstrafe verhängt werden kann.

Das Fotografieren militärischer Anlagen, Flughäfen, Gebäuden öffentlicher Institutionen, Ministerien und Behörden sowie Angehöriger der Sicherheitskräfte und der Polizei ist verboten und wird streng geahndet. Es drohen Inhaftierung und andere strafrechtliche Folgen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Taka (BDT). Kreditkarten werden vorwiegend von Hotels ab der gehobenen Klasse akzeptiert, die Abhebung von Bargeld mit Kredit- und Bankkarten ist nur an wenigen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten in Großstädten möglich. Es empfiehlt sich daher die Mitnahme von USD oder EUR in bar, die problemlos umgetauscht werden können. Der Tausch von BDT in USD hingegen kann derzeit ein Problem darstellen, da allgemein Devisenknappheit in Bangladesch herrscht.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich offiziellen Stellen Bangladeschs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch ein Visum, das entweder vor der Einreise bei der zuständigen bangladeschischen Botschaft oder für Kurzaufenthalte bei Ankunft (on arrival – siehe Visum bei Einreise (on arrival)) beantragt werden kann.

Bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg ist für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka (im Stadtteil Agargaon, Toltola Sher-E-Bangla Nagor) erforderlich.

Visum vor der Einreise

Das Visum vor Einreise zum Zweck des Tourismus, Geschäfts-, Arbeits- und Langzeitaufenthalte muss rechtzeitig bei der Botschaft von Bangladesch in Berlin beantragt werden.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Für einen Kurzaufenthalt von maximal 30 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken können deutsche Staatsangehörige normalerweise alternativ ein Visum bei Ankunft (on arrival) im internationalen Flughafen von Dhaka erhalten. Hierzu müssen folgende Dokumente in ausgedruckter Form bei der Einreise vorgelegt werden:

  • ein Rückflugticket,
  • ein Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelreservierung),
  • bei Privatreisenden die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen oder eines in Bangladesch ansässigen Ausländers,
  • bei Geschäftsreisenden eine Einladung durch den Geschäftspartner.

Die Gebühr für dieses Visum beträgt ca. 51 USD und ist in bar zu begleichen (in Landeswährung, USD oder EUR.

Es sind Fälle bekannt geworden, in denen bei der Beantragung eines „Visa on arrival“ das Visum und somit die Einreise verweigert wurde, nachdem angegeben wurde, auf Einladung von Nichtregierungsorganisationen - vor allem mit Schwerpunkt Menschenrechte – einreisen zu wollen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Erfassung biometrischer Daten

Bei Einreise werden von allen Reisenden die biometrischen Daten und Fingerabdrücke elektronisch erfasst.

Einfuhrbestimmungen

Derzeit können Fremdwährungen ohne Deklarierung bis zu einer Höhe von 5.000 USD bzw. entsprechendem Gegenwert eingeführt werden.

Die Einfuhr von brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Waffen und Munition jedweder Art (Messer, Handfeuerwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Importgenehmigung des bangladeschischen Innenministeriums erlaubt.

Die Einfuhr von Alkohol ist grundsätzlich nicht gestattet (auch nicht für den privaten Bedarf). Nichtmuslime können jedoch zwei Flaschen alkoholischer Getränke und zwei Stangen Zigaretten zollfrei einführen.

Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strengstens verboten.
Sofern besondere Medikamente zum privaten Gebrauch eingeführt werden müssen, sollte zur Vermeidung übermäßiger Zollüberprüfungen eine formlose, durch einen Arzt in Englisch ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung mitgeführt werden.

Die Einfuhr und der Besitz pornographischer Artikel jeder Art (Bilder, Zeitschriften, digitale Medien usw.) sind strengstens untersagt.

Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Schweinefleisch) im Rahmen des persönlichen Bedarfs ist zulässig.

Die Einfuhr von Gold, Silber und sonstigen Edelsteinen/Schmuck ist anzeige- und zollpflichtig, maximal dürfen jeweils 10 kg eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden strafrechtlich geahndet und es werden vergleichsweise hohe Haftstrafen ausgesprochen.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese einen Mikrochip besitzen und mindestens 30 Tage und maximal ein Jahr vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Zudem müssen zwei Originale eines Certificates of Veterinary Inspection des Directorate General of Drug Administration vorgelegt werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Transit im Flughafen eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Bangladesch selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen.

Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Insbesondere in den Monsunmonaten kommt es zu einem z.T. stark erhöhten Auftreten von Dengue-Fieber. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ganzjährig besteht im Südosten des Landes, insbesondere in der südöstlichen Hälfte der Provinz Chittagong Hill Tracts, ein hohes Malariarisiko. In südöstlichen Gebieten, die an die Hochrisikogebiete angrenzen, liegt ganzjährig ein geringes Malariarisiko vor. Im Rest des Landes ist das Risiko minimal. Dhaka City gilt als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt in Bangladesch ein Problem dar, auch wenn verlässliche Angaben über die Verbreitung der Krankheit für Bangladesch nicht vorliegen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Nipah-Virus-Infektionen

Ausbrüche des Nipah-Virus treten in der Regel saisonal begrenzt zwischen Dezember und Mai auf. Das Virus wird von Flughunden auf andere Tiere und den Menschen übertragen. Symptome der Erkrankung sind anfangs oft unspezifisch, im Verlauf kann eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung auftreten. Es existieren keine spezifischen Medikamente oder Impfungen.

  • Meiden Sie den Kontakt zu Tieren, insbesondere Flughunden und Schweinen.
  • Trinken Sie keinen rohen Fruchtsäften (insbesondere Dattelsaft), da diese mit infektiösen Ausscheidungen kontaminiert sein können.

Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)

Seit 2007 gibt es Ausbrüche von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) in Bangladesch. Menschen können sich vor allem durch engen, direkten Kontakt mit Geflügel infizieren, siehe Aviäre Influenza.

  • Vermeiden Sie den Besuch von Tier- und Geflügelmärkten, kochen Sie Geflügelfleisch und Eier adäquat und waschen Sie Ihre Hände nach Zubereitung von Geflügel gründlich.
  • Bitte beachten Sie zudem die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Hinweise.

Luftverschmutzung

Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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