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Nationale Aufenthalte von über 90 Tagen sind unter anderem für die Teilnahme an Sprachkursen, den Schulbesuch oder die Absolvierung eines Studiums oder Berufsausbildung möglich.
Im Rahmen des Visumverfahrens müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Eine Möglichkeit dafür ist bei bestimmten Visumkategorien ein Sperrkonto.
Informationen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland: Zulassung zum Arbeitsmarkt und Arbeitsvermittlung, außerdem Links zum Thema Studium und Schüleraustausch.