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Botschaften
Die Botschaften wirken in allen Bereichen der auswärtigen Beziehungen mit, bei der Förderung der bilateralen, vor allem politischen Beziehungen, der Förderung deutscher Wirtschaftsinteressen, bei der Betreuung deutscher Staatsangehöriger, aber zum Beispiel auch bei der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Technologie, der Sozialpolitik, der Landwirtschafts- und der Entwicklungspolitik. Hierzu werden für einen befristeten Zeitraum auch Fachreferenten aus anderen Bundesministerien in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Dienstes abgeordnet. In Ländern, mit denen Deutschland in verteidigungspolitischen Fragen zusammenarbeitet oder die aus verteidigungspolitischer Sicht von besonderem Interesse sind, ist der Botschaft ein Militärattaché zugeordnet.
Die Zahl der Beschäftigten an einer Botschaft richtet sich nach Bedeutung und Größe des jeweiligen Staates. An großen Botschaften (z. B. Washington) können mehr als hundert Beschäftigte tätig sein. An anderen Botschaften sind hingegen unter Umständen nur zehn Mitarbeiter tätig.
Botschafter können in mehreren Staaten akkreditiert werden. So unterhält die Bundesrepublik Deutschland zwar diplomatische Beziehungen zu derzeit 193 Staaten sowie zum Heiligen Stuhl, Botschaften bestehen jedoch nur in 153 Ländern. Das ist deswegen möglich, weil einzelne Botschafterinnen und Botschafter auch in Staaten akkreditiert sind, ohne dass dort eine deutsche Botschaft unterhalten wird.
Die Botschafterin oder der Botschafter repräsentiert als Vertreter des Bundespräsidenten die Bundesrepublik Deutschland im Gastland. Botschafter werden vom Bundespräsidenten ernannt und beim Staatspräsidenten des Empfängerlandes mit einem Beglaubigungsschreiben des Bundespräsidenten eingeführt.
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Welche Auslandsvertretung ist für mich zuständig?
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