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Honorarkonsuln

18.11.2019 - Artikel

Honorarkonsuln sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig. Honorarkonsuln werden dort ernannt, wo die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig wäre, wegen der Größe des Amtsbezirks der zuständigen Auslandsvertretung und wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen aber eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist.

Gegenwärtig gibt es etwa 350 Honorarkonsuln. Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen, die keineswegs deutsche Staatsbürger sein müssen, sondern oft Angehörige des Empfangsstaates sind. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Gastland haben sie gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten.

Die Honorarkonsuln sind nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.

Weitere Informationen

Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln PDF / 659 KB

Welche Auslandsvertretung ist für mich zuständig?

Finden Sie die passende deutsche Vertretung in Ihrer Region durch manuelle Ortseingabe oder Markierung des Zielortes auf der interaktiven Karte unseres Konsulatfinders. Sie können hierzu die Karte vergrößern, verkleinern sowie in alle Richtungen verschieben.

Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

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