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Erklärung des Koordinators der Bundesregierung für die deutsch-polnischen Beziehungen zur neuen Initiative einer zusätzlichen Bundesförderung für die polnische Herkunftssprache

25.11.2022 - Artikel

„Wir haben in Deutschland zahlreiche Kinder, die zu Hause, in der Familie, mindestens eine weitere Sprache hören und sprechen. Das gilt aufgrund der geographischen Nähe und der engen Verbindung beider Länder in besonderem Maße auch für die polnische Sprache. Diesen Schatz gilt es durch eine bessere Sprachförderung zu heben. Denn die Zwei- und Mehrsprachigkeit von Kindern ist ein ausgesprochen wertvolles Gut, sowohl für unsere Gesellschaft als auch im Hinblick auf das Zusammenleben in Europa. In mehreren Sprachen zuhause zu sein, weitet ganz automatisch den Blick und macht Menschen zu Brückenbauern.

Im schulischen Kontext kann die größtmögliche Anzahl an Kindern erreicht und eine hohe Qualität in Übereinstimmung mit den Bildungszielen der Bundesländer sichergestellt werden. Für die Förderung des schulischen Angebots zum Erlernen des Polnischen sowohl als Fremdsprache als auch als Mutter- bzw. Herkunftssprache sind im föderalen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig.

In den einzelnen deutschen Bundesländern besteht die Möglichkeit, herkunftssprachlichen Unterricht an Schulen einzurichten, wenn entsprechende Bedarfe angemeldet werden. Diese gestalten sich regional unterschiedlich, zudem haben die Bundesländer auch unterschiedliche Ansätze, um den Bedarf an Polnischunterricht zu erheben und dann auch zu decken.

Gerade weil es ein berechtigtes Anliegen ist, dass Schülerinnen und Schüler herkunftssprachlichen Unterricht erhalten, ist es die Aufgabe der Bundesländer, den Bedarf an herkunftssprachlichem Unterricht früh und verlässlich zu ermitteln, um dann auch ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot in diesem Bereich sicherzustellen. In der Frage einer zielführenden Ermittlung der Bedarfe an herkunftssprachlichem Unterricht und in der Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes sind die Bundesländer jedoch unterschiedlich aufgestellt.

Die Ermittlung von “best practice„-Beispielen und der Austausch der Bundesländer untereinander in diesem Bereich sowie deren Adaptation ist mir als Koordinator ein großes Anliegen. Meine guten und fruchtbaren Gespräche mit einigen Bundesländern hierzu will ich daher fortsetzen und gemeinsam die gegenwärtige Situation verbessern.

Damit dies gelingt, habe ich mich nach meinem Amtsantritt dafür eingesetzt, dass auch der Bund die Entwicklung geeigneter Methoden zur besseren Förderung der polnischen Herkunftssprache dort zusätzlich fördert, wo Eltern in der aktuellen Situation noch Bedarfe und Potenziale sehen, die bisher noch nicht von den Bundesländern abgedeckt werden.

Aufgrund der überragenden Bedeutung der deutsch-polnischen Beziehungen für das Zusammenleben in Europa sollte der Bund die Länder in ihren Bemühungen unterstützen, bestehende Angebote für den herkunftssprachlichen Unterricht aktiv zu bewerben, Bedarfe flächendeckend zu ermitteln und, so denn die Nachfrage besteht, entsprechende weitergehende Angebote zu schaffen.

Neben dem schulischen könnte auch außerschulischer Unterricht durch qualifizierte und geeignete Akteure als ein ergänzendes sinnvolles Angebot gefördert werden.

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP im Deutschen Bundestag sind meinen Vorschlägen gefolgt, im Haushalt des BMBF für 2023 und für die Folgejahre Mittel für das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKoPol) bereitzustellen. 2023 werden 1 Mio. Euro, 2024 und 2025 jeweils 2 Mio. zur Verfügung stehen.

Das KoKoPol erhält somit die Befähigung, zentrale Vorhaben umzusetzen:

  • Die rasche Entwicklung einer praxistauglichen Strategie zur bundesweiten Bedarfserfassung an herkunftssprachlichem Unterricht an Schulen,
  • die Erhebung von “best practice„-Beispielen des Polnischunterrichts aus den Bundesländern,
  • die Erarbeitung von Strategien zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Polnischunterrichts gemeinsam mit den Bundesländern und der Zivilgesellschaft (z.B. auch Polonia-Organisationen),
  • die Schaffung von Angeboten zur Vernetzung von bestehenden schulischen und außerschulischen Angeboten und
  • die Entwicklung von Kriterien zur Förderung außerschulischer Akteure, die fachgerechten Unterricht in Polnisch als Herkunftssprache anbieten können, damit diese außerschulischen Akteure dann auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Bundesmitteln gefördert werden können.

Ich freue mich sehr, dass das KoKoPol anhand der Mittel aus dem Bundeshaushalt in die Lage versetzt wird, an der zielgenauen weiteren Förderung des Polnischunterrichts in Deutschland zu arbeiten.

Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen haben damit den Einstieg in eine ergänzende Bundesförderung für Polnisch als Herkunftssprache geschaffen.“

Dietmar Nietan, 25.11.2022

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