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Aufenthaltsermittlung im Ausland

20.12.2022 - Artikel
Personensuche
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Suche nach Angehörigen, Kindern, Freunden im Ausland

Es gibt viele Gründe, nach einer Person zu suchen: Die Eltern sind an ihrem Urlaubsort nicht zu erreichen, Kinder befinden sich auf Weltreise, und Nachrichten über die sozialen Medien oder Mails werden über einen gewissen Zeitraum nicht beantwortet. Ein minderjähriges Kind läuft von zuhause weg und wird im Ausland vermutet.
Ein Schuldner zieht um, ohne eine Nachsendeadresse zu hinterlassen. In einem Sterbefall werden Angehörige oder Erben im Ausland vermutet. Man sorgt sich um betagte Angehörige, mit denen bislang ein regelmäßiger Kontakt bestand, die aber plötzlich nicht mehr erreicht werden können. Vielleicht hat man auch nur einen lieben Menschen aus den Augen verloren und möchte wieder einmal von ihm hören.

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen können möglicherweise Wege für eine Suche aufzeigen. Selbst ermitteln oder eine Suche anstoßen können jedoch weder das Auswärtige Amt, noch die deutschen Auslandsvertretungen. Ihr erster Schritt bei der Suche nach einer vermissten Person sollte daher immer sein, eine Vermisstenanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu stellen.

Wie funktioniert die Aufenthaltsermittlung im Ausland?

Aufgrund der Zuständigkeiten vor Ort kann eine Auslandsvertretung nicht eigenständig ermitteln oder selbst suchen, weil ihr die dafür notwendigen Rechte fehlen, wie sie in Deutschland beispielsweise die Polizei hat. Es gibt auch keine Register (ähnlich dem deutschen Meldewesen), in welches sich Deutsche im Ausland eintragen müssen. Oft reicht daher ein Umzug oder eine neue Telefonnummer, um unerreichbar zu werden.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, eine Personensuche im Ausland anzustoßen. Da dies von Land zu Land unterschiedlich ist, haben die Auslandsvertretungen dazu weiterführende Informationen auf ihren Webseiten veröffentlicht.

Vermisstenanzeigen können Sie nur bei der für Sie zuständigen deutschen Polizeidienststelle an Ihrem Wohnort aufgeben. Dort wird in eigener Zuständigkeit entschieden und gegebenenfalls polizeilich weiter ermittelt. Sofern im Einzelfall erforderlich, leitet die deutsche Polizeidienststelle die Vermisstenanzeige über das Bundeskriminalamt an Interpol weiter.

Bei der Suche nach Personen deutscher sowie ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Zuge der Wirren des Zweiten Weltkrieges oder von Katastrophen- und Unglücksfällen verschollen sind, kann auch der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes e.V. weiterhelfen. Über die Internetseite des Deutschen Roten Kreuzes e.V. besteht die Möglichkeit, eine Suchanfrage zu senden. Dieser Service wird in deutscher und englischer Sprache angeboten.

Weitere Informationen

Deutsches Rotes Kreuz Suchdienst

Generalsekretariat
Suchdienst München
Zentrale Auskunfts- und Dokumentationsstelle
Chiemgaustraße 109
81549 München
Telefon: 089-680773-0
Fax: 089-68074592
http://www.drk-suchdienst.org/

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