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Instrumente der Wirtschafts- und Investitionsförderung
Die Bundesregierung fördert den Export u.a. durch Export- und Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkredite sowie das Auslandsmessewesen.
Exportförderung durch Exportkreditgarantien („Hermes-Deckung“)
Die Bundesregierung bietet Exporteuren und Kreditinstituten an, auslandsbezogene Risiken eines Ausfuhrgeschäftes abzusichern (Käuferrisiken und politische Länderrisiken). Die Exportkreditgarantien sind ein ausgesprochen erfolgreiches und wichtiges Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Die sog. Hermesdeckungen schützen Exporteure bzw. Banken vor politisch und wirtschaftlich bedingten Zahlungsausfällen. Insbesondere bei Lieferungen und Leistungen in schwierige und risikoreiche Märkte in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie bei Großprojekten sind sie zur Absicherung von Exportkrediten unverzichtbar.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Mandatare des Bundes (Euler Hermes):
Investitionsgarantien des Bundes
Die Bundesregierung unterstützt seit mehr als 50 Jahren deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern indem sie politische Risiken mit Hilfe von Investitionsgarantien absichert und dadurch Unternehmen beim Gang ins Ausland langfristig flankierenden Schutz gegen unkalkulierbare Risiken (wie z.B. Enteignungen) zur Verfügung stellt. Investitionsförderungs- und schutzverträge garantieren dem Investor in völkerrechtlich verbindlicher Form dauerhaften und belastbaren Rechtsschutz und damit langfristig stabile und berechenbare Rahmenbedingungen. Sie sind in der Regel die Grundlage für die Gewährung der Investitionsgarantien.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Mandatare (pwc):
Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK)
Deutschland ist weltweit eines der größten Industrieländer. Wegen seiner begrenzten inländischen Rohstoffressourcen sind Unternehmen auf eine stabile Rohstoffversorgung aus dem Ausland angewiesen. Dabei ist die Sicherung des Rohstoffbezugs Aufgabe des jeweiligen Unternehmens. Die Bundesregierung kann Firmen jedoch unter bestimmten Bedingungen durch rohstoffpolitische Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützen. Sie sichern Kreditgeber gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken im Ausland ab. Das Vorhaben muss grundsätzlich politisch förderungswürdig sein und im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands liegen. Ferner ist der Abschluss eines langfristigen Rohstoffliefervertrags mit einem deutschen Abnehmer Voraussetzung für die Förderung durch eine Garantie der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen
Auslandsmessen bieten gute Verkaufs- und Präsentationschancen und sind attraktive Orientierungs-, Informations- und Kontaktforen. Zwei Fünftel der deutschen Industrieunternehmen stellen regelmäßig im Ausland aus. Auf Auslandsmessen akquirierte Aufträge und aus Messebeteiligungen resultierende Folgegeschäfte machen rund ein Viertel der Exportumsätze der messebeteiligten Unternehmen aus.
Die Auslandsmessebeteiligung des Bundes unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) auf ihrem Weg in die Exportmärkte. Laut Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) werden derzeit durch das Programm jährlich mehr als 6.500 Aussteller auf rund 230 Messen im Ausland gefördert. Ein Großteil von diesen sind KMU. Die Auswahl der Messebeteiligungen des Bundes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden, Auslandsvertretungen, Auslandshandelskammern und dem AUMA.
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgenden Links: