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Neue Regeln für den Handel von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Ein Containerschiff wird im Hafen entladen., © colourbox
Die EU-Regeln für den Handel mit sogenannten dual-use-Gütern werden aktualisiert. Darauf einigten sich die EU-Staaten unter dem deutschen EU-Ratsvorsitz. Damit wird insbesondere beim Export von Überwachungstechnologie dem Schutz von Menschenrechten mehr Wert beigemessen.
Seit 2009 wird der Export von sogenannten dual-use-Gütern auf europäischer Ebene geregelt. Nach über vier Jahre währenden Verhandlungen konnten während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Verhandlungen über die Revision dieser Regelungen abgeschlossen werden. Heute (20. Mai) unterzeichneten das Europäische Parlament und der Europäische Rat den Verordnungstext. Damit tritt die neue Regelung 90 Tage nach deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Modernisierung der Exportkontrolle
Im Mittelpunkt der Revision stand die Anpassung der Regelungen an die veränderten technischen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierzu gehört insbesondere, dass auch mögliche Menschenrechtsverletzungen mit Bezug auf digitale Überwachungstechnologien überprüft werden. Künftig kann der Export von Kommunikationstechnologie untersagt werden, wenn aus Menschenrechtssicht Zweifel bestehen. Zudem vertiefen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Abstimmungsmechanismen und die bürokratischen Genehmigungsprozesse für die Unternehmen werden vereinfacht. Darüber hinaus soll mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission geschaffen werden.