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Internationale Binnenschifffahrt
Die Binnenschifffahrt hat als energieeffizienter, umweltfreundlicher und sicherer Verkehrsträger und angesichts der hohen Kapazitätsauslastung im Schienen- und Straßenverkehr an verkehrspolitischer Bedeutung gewonnen.
Die Binnenschifffahrt hat als energieeffizienter, umweltfreundlicher und sicherer Verkehrsträger und angesichts der hohen Kapazitätsauslastung im Schienen- und Straßenverkehr an verkehrspolitischer Bedeutung zugenommen. Die Bundesregierung ist in den wichtigen europäischen Stromkommissionen vertreten (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Donaukommission und Moselkommission). Deutschland setzt sich für hohe Sicherheits- und Umweltstandards in der internationalen Binnenschifffahrt ein. Die Stromkommissionen haben sich zur Aufgabe gesetzt, über Ländergrenzen hinweg eine einheitliche Verkehrsplanung, Aus- und Weiterbildungsstandards sowie verkehrstechnische und umweltspezifische Kriterien zu entwickeln. Ziel der Zusammenarbeit Deutschlands in den Stromkommissionen ist es, das große zusammenhängende Netz europäischer Wasserstraßen bei der Verlagerung von Güterströmen auf den Verkehrsträger Binnenschiff effektiver zu nutzen. Hierfür ist insbesondere die Kombination verschiedener Verkehrsträger von Bedeutung.
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) mit Sitz in Straßburg gehört zu den ältesten noch bestehenden internationalen Organisationen. Mit der Wiener Schlussakte wurde im Jahre 1815 der Grundsatz der Schifffahrtsfreiheit auf den internationalen Gewässern erstmals festgelegt. 1868 wurde die Mannheimer Akte mit den überwiegend auch heute noch gültigen Grundsätzen der Rheinschifffahrt unterzeichnet. Die ZKR ist mit ihrer langen Erfahrung die maßgebende Stromkommission in Bezug auf Fachkompetenz in der europäischen Binnenschifffahrt und arbeitet eng mit der EU-Kommission (DG MOVE) zusammen. Zu den Schwerpunkten der ZKR gehören die Entwicklung der wirtschaftlichen Nutzung der Rhein- und europäischen Binnenschifffahrt sowie die Gewährleistung der Sicherheit in der Schifffahrt. Der ZKR gehören heute Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die Schweiz an. Beobachterstatus haben Österreich, Bulgarien, Großbritannien, Luxemburg, Polen, Rumänien, Serbien, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik und die Ukraine sowie die EU.
Donaukommission
Auch die Donaukommission hat ihre Wurzeln in der Wiener Kongress-Akte von 1815, die für grenzüberschreitende Flüsse Regularien der Schifffahrtsfreiheit festlegt. Die Regelungen der Donauschifffahrt sind im Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (Belgrader Konvention) niedergelegt. Die Donaukommission hat ihren Sitz in Budapest. Neben Deutschland sind Bulgarien, Kroatien, Moldau, Österreich, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, die Slowakische Republik, die Ukraine und Ungarn Mitglied. Frankreich, die Türkei, die Niederlande, Griechenland, Georgien, die Tschechische Republik, Montenegro, Zypern sowie die EU, die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), die ZKR und die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) genießen Beobachterstatus.
Moselkommission
Die Moselkommission mit Sitz in Trier regelt seit 1962 als Organ der drei Anliegerstaaten der Mosel (Deutschland, Frankreich und Luxemburg) alle Schifffahrtsangelegenheiten. Sie reguliert auch die Vorschriften für Verkehr, Schifferpatente und Mindestbesatzung und legt die Schifffahrtsabgaben fest. Die Moselkommission versteht sich selber zusammen mit den nationalen Fachbehörden als Dienstleister für die Großregion Saar-Lor-Lux, für Häfen und Schifffahrt und lehnt sich in ihren Vorschriften stark an die ZKR an.