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Internationaler Luftverkehr

20.08.2019 - Artikel

Die Bundesrepublik Deutschland gehört heute zu den führenden Zivilluftfahrtnationen der Welt. Den rechtlichen Rahmen für die ihrer Natur nach global angelegte zivile Luftfahrt bilden bilaterale Luftverkehrsabkommen und multilaterale Verträge.

Eine Boeing 747 kurz vor dem Start zu einem Nachtflug.
Eine Boeing 747 kurz vor dem Start zu einem Nachtflug. © dpa/picture-alliance

Internationales Regelwerk

Die internationale Zivilluftfahrt trägt in hohem Maße zu Begegnung, Austausch und Verständigung zwischen Staaten und Bevölkerungen der Welt bei. Bereits 1944 einigte sich die internationale Gemeinschaft im Abkommen von Chicago auf grundlegende Rechte und Pflichten bei der zivilen Luftfahrt. Daraus entstand die internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) mit Sitz in Montreal. Mit ihren 193 Mitgliedstaaten und weiteren Stakeholdern erarbeitet die UN-Sonderorganisation internationale Standards und Praktiken für einen sicheren, effizienten, ökonomisch nachhaltigen und ökologisch verantwortungsvollen Zivilluftfahrtsektor.

Deutschland gut positioniert

Das von der ICAO entwickelte multilaterale Vertragswerk wird durch bilaterale Luftverkehrsabkommen ergänzt. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1956 Mitglied der ICAO. Unsere über 100 bilateralen Luftverkehrsabkommen bedürfen ständiger Fortentwicklung sowie der Anpassung an EU-Gemeinschaftsrecht. Zu diesem Zweck finden unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bilaterale Verhandlungen statt, die vom Auswärtigen Amt unterstützt werden.

Auch der Ausbau der Luftfahrtbranche dauert an. Mit einem stetig wachsenden Anteil an der globalen Wertschöpfung gehört der Luftverkehr zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen weltweit. Ein moderner und leistungsfähiger Luftfahrtsektor ist wesentlich für die deutsche Volkswirtschaft. Drehscheiben im internationalen Flugverkehr, wie die Flughäfen Frankfurt und München, passen ihre Kapazitäten an die steigende Nachfrage an. Weitere Flughäfen spielen in der Personenbeförderung und in der Luftfracht eine wichtige Rolle. Deutsche Fluggesellschaften investieren laufend in neues Fluggerät und bedienen große Streckennetze.

Die Rolle der Europäischen Union

Innerhalb der Europäischen Union sind sämtliche Beschränkungen für Dienstleistungen im Bereich der zivilen Luftfahrt aufgehoben. Kabotage, also Transporte innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen, sind in der EU seit 1997 erlaubt. Die EU-weit geltende „schwarze Liste“ risikobehafteter Fluggesellschaften schafft mehr Sicherheit für Fluggäste. Die Europäische Agentur für Luftsicherheit (EASA) legt als Flugsicherheitsbehörde Regeln und Anforderungen zur Zivilluftfahrtsicherheit und nachhaltigen Umweltentwicklung fest. Der „Einheitliche Europäische Luftraum“ („Single European Sky“) trägt dazu bei, Verspätungen im Luftverkehr zu verringern.

Luftfahrtaußenpolitik der EU mit Drittstaaten

Das sogenannte „Open Sky“-Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2002 markiert den Start der EU-Luftfahrtaußenpolitik. Luftverkehrsabkommen werden seitdem in enger Kooperation zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten verhandelt. Neben den bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und einem Drittstaat können auch Abkommen auf Ebene der Europäischen Union geschlossen werden. Diese Abkommen können als sogenannte Horizontale Abkommen bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat regeln. Oder sie werden als sogenannte Umfassende Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und einem Drittstaat andererseits geschlossen. Die 2015 von der Kommission beschlossene Luftfahrtstrategie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Luftverkehrssektors zu stärken sowie die Luftfahrtaußenpolitik der EU weiterzuentwickeln.

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