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Was steht in Austrittsabkommen und Politischer Erklärung?

07.04.2022 - Artikel
Die Einigung in Brüssel war ein wichtiger Schritt, auch wenn das Ziel noch nicht erreicht ist.
Die Einigung in Brüssel war ein wichtiger Schritt, auch wenn das Ziel noch nicht erreicht ist. © dpa-Zentralbild

Die Brexit-Verhandlungen haben am 17. Oktober 2019 erneut einen wichtigen Meilenstein erreicht. Nachdem die Verhandlungsführer beider Seiten – die britische Regierung und die Europäische Kommission für die EU27 – bis zur letzten Minute verhandelt hatten, haben die Staats- und Regierungschefs der EU27 beim Europäischen Rat die Einigung auf das Austrittsabkommen und die Politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen politisch indossiert.

Zwei maßgebliche Dokumente

Die Verhandlungen waren nicht immer einfach, aber das Ergebnis ist nach wie vor ein fairer Kompromiss, bei dem beide Seiten aufeinander zugegangen sind. Der Verhandlungsführer der Kommission, Michel Barnier, und sein Team haben in den letzten zweieinhalb Jahren im Namen der EU27 und auf Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates unermüdlich gearbeitet, um einen positiven Abschluss der Verhandlungen zu ermöglichen. Die Einigung zwischen der EU27 und dem Vereinigten Königreich beinhaltet maßgeblich zwei Dokumente:

1. Das Austrittsabkommen

Die Änderungen im Vergleich zum Austrittsabkommen, das bereits im November 2018 indossiert wurde, betreffen das Nordirland-Protokoll. Dieses stellt sicher, dass die Integrität des EU-Binnenmarktes ebenso wie das Karfreitagsabkommen, insbesondere das Fortbestehen der offenen Grenze zwischen der Republik Irland und dem britischen Nordirland, gesichert werden. Um dies zu ermöglichen, sieht das neue Nordirland-Protokoll vor, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dazu notwendige Kontrollen und Erhebungen der Zölle finden an den Eingangspunkten der irischen Insel in Nordirland statt. Das Austrittsabkommen sichert somit die offene Grenze und damit auch den vor 20 Jahren mühsam errungenen Frieden in Nordirland.

Die weiteren Inhalte des Austrittsabkommens, das die Modalitäten des Austritts regelt, bestehen unverändert fort. Darunter fallen die folgenden zentralen Aspekte, die uns besonders wichtig waren: Die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die in der EU leben, werden umfassend geschützt; sie können weiterhin dort leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen. Ferner werden die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs geregelt. Bezüglich der Überwachung und Umsetzung des Abkommens ist im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates für den Europäischen Gerichtshof eine wichtige Rolle vorgesehen. Zudem verschaffen wir uns durch die Vereinbarung einer Übergangsphase bis Ende 2020 (einmalig um bis zu zwei Jahre verlängerbar) Zeit für die Verhandlungen der künftigen Beziehungen. Das gibt insbesondere der Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern wichtige Planungssicherheit.

2. Die Politische Erklärung

Die Politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich steckt den Rahmen für das zukünftige Verhältnis ab. Die Übergangsphase, die im Austrittsabkommen verankert ist, soll dazu genutzt werden, um die Vereinbarungen zu den künftigen Beziehungen auf Grundlage der Politischen Erklärung formell auszuhandeln, wenn der Austritt erfolgt ist. Diese Erklärung sieht im Kern eine Wirtschaftspartnerschaft und eine Sicherheitspartnerschaft vor. Im wirtschaftlichen Bereich ist das Ziel, ein umfassendes Freihandelsabkommen abzuschließen. Aufgrund der geografischen Nähe und der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sollen robuste und umfangreiche Vereinbarungen getroffen werden, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten (“level-playing field”). In der Sicherheitspartnerschaft ist das Ziel eine umfassende, enge und auf Reziprozität basierende Kooperation im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit. Durch effektiven Datenaustausch und Kooperation im Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung werden wir auch weiterhin die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Ebenso wichtig ist, dass es weiterhin eine möglichst enge Zusammenarbeit in der Außenpolitik geben wird. Das Vereinigte Königreich bleibt Teil unserer Werte- und Handlungsgemeinschaft in Europa, und dieses Europa steht international vor großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund brauchen wir auch künftig eine möglichst enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich.

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