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Die Östliche Partnerschaft
Mit der Östlichen Partnerschaft wurden die Beziehungen der EU zu ihren direkten Nachbarn vor zehn Jahren auf eine neue Grundlage gestellt und in allen Bereichen ausgebaut.
Was beinhaltet die Östliche Partnerschaft?
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fördert und intensiviert die EU seit 15 Jahren ihre politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Beziehungen zu Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Teilnahme jedoch seit 2021 ausgesetzt), Georgien, Moldau und Ukraine. In den Partnerländern sollen die Demokratie, Rechtstaatlichkeit, freie Marktwirtschaft und die regionale Zusammenarbeit gestärkt und gefördert werden. Die Östliche Partnerschaft bietet den genannten Ländern einen soliden Rahmen für eine multilaterale Zusammenarbeit und eine Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU. Die Form der Zusammenarbeit kann dabei je nach den Interessen und Ambitionen der Partnerländer und dem Grad ihrer Reformbereitschaft variieren. Unter gewissen Bedingungen beinhaltet dies etwa Assoziierungsabkommen und als Teil dieser vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen oder Schritte zur Visaliberalisierung.
Aktuelle Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die fünf Bereiche Wirtschaftsentwicklung und Resilienz, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit.
Wer steuert die Östliche Partnerschaft?
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft finden in der Regel alle zwei Jahre Gipfeltreffen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs statt, bei welchen die politischen Leitlinien für die weitere Entwicklung vorgegeben werden. Zudem treffen sich jährlich die Außenministerinnen und Außenminister der EU und der Östlichen Partnerländer. Vermehrt findet auch ein direkter Austausch zwischen den Fachministerinnen und Fachminister (z.B. der Umwelt-, Justiz- und Innenressorts) statt und auf Arbeitsebene kommen regelmäßig die sog. Senior Officials zusammen. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter, dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und der Ratsarbeitsgruppe Osteuropa und Zentralasien werden die politische Lage in den Partnerländern analysiert und bewertet und gemeinsame Positionen erarbeitet.
Welche Abkommen wurden geschlossen?
Die EU hat mit den Partnerländern eine Reihe von Assoziierungsabkommen ausgehandelt, die einen Reformplan beinhalten, mit dem die Partnerländer näher an die EU herangeführt und ihre Normen an die der EU angepasst werden: 2014 Assoziierungsabkommen einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelszonen mit der Ukraine, Moldau und Georgien sowie 2017 ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft mit Armenien. Mit Aserbaidschan wurden 2017 entsprechende Verhandlungen aufgenommen.
Wie hat sich die Östliche Partnerschaft in den letzten beiden Jahren verändert?
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch zu Veränderungen der Östlichen Partnerschaft geführt. Ukraine, Moldau und Georgien haben sich im Frühjahr 2022 um eine Mitgliedschaft in der EU beworben. Allen drei Ländern wurde im Juni 2022 eine Beitrittsperspektive gewährt.
Die EU-Kommission hat in ihrem Erweiterungspaket am 08. November 2023 u.a. die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau und die Verleihung des Kandidatenstatus an Georgien empfohlen. Diese Empfehlungen wurden beim Europäischen Rat am 14./15. Dezember 2023 durch die Mitgliedstaaten angenommen. Die sich konkretisierende Beitrittsperspektive der drei Länder erfordert eine zukunftsorientierte Anpassung der Östlichen Partnerschaft.
Auf der Ministertagung der Östlichen Partnerschaft am 12. Dezember 2023 unterstrichen die Außenministerinnen und Außenminister der EU und der Ukraine, Moldau, Georgien, Armenien und Aserbaidschan ihr Interesse an der Fortführung der Zusammenarbeit im Format der Östlichen Partnerschaft auch im Lichte der neuen geopolitischen Lage.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen sind auf folgenden Internetseiten der EU zu finden: