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Unterstützung der Beitrittsbemühungen

07.05.2024 - Artikel

Die EU-Unterstützung für Beitrittsländer beruht auf Beitrittspartnerschaften und auf dem Instrument für Heranführungshilfe – im EU-Jargon ist es in seiner Kurzform „IPA“ bekannt.

Um (potenzielle) Kandidatenländer bei ihren Reformen zu unterstützen und damit eine optimale Vorbereitung auf die Erweiterung zu gewährleisten, entwickelte die EU eine Heranführungsstrategie als Rahmen für den Beitrittsprozess.

Das EU-Parlament in Straßburg
Das EU-Parlament in Straßburg © picture-alliance/ANP XTRA

Als wichtiges Element dieser Strategie vereinbart die EU mit jedem (potenziellen) Kandidaten individuelle Beitrittspartnerschaften für den Verlauf der Beitrittsverhandlungen. Im Falle der Staaten des Westlichen Balkans werden Europäische Partnerschaften, als Instrument des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für die Länder des Westlichen Balkans vereinbart.

Diese Abkommen fassen die seitens der EU von den Beitrittskandidaten erwarteten Handlungsprioritäten (Ziele) zusammen und informieren über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel und die Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Fortschritte im Bereich der identifizierten Handlungsprioritäten bedingen den Umfang finanzieller Unterstützung und entscheiden über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, bzw. über ihr Voranschreiten.

Über die Heranführungsstrategie haben Kandidatenländer zudem die Möglichkeit an EU-Programmen und -Agenturen teilzunehmen. Dies stärkt die Kooperation zwischen den Beitrittskandidaten und der EU und gewährt den Kandidaten einen praktischen Einblick in die Instrumente und Politiken der Union.

Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

Die Unterstützungsmaßnahmen der EU für (potenzielle) Beitrittskandidaten werden seit 2007 in dem einheitlichen Instrument IPA (“Instrument for Pre-Accession Assistance”) zusammengefasst. Der Zugang zu den Mitteln steht den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei – unabhängig vom Kandidatenstatus – offen.

Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 der EU werden die (potenziellen) Beitrittskandidaten mittels des Nachfolgeinstruments IPA III unterstützt, wofür Mittel in Höhe von 14,162 Mrd. EUR zur Verfügung stehen.

Ziel der Heranführungshilfe ist weiterhin, die begünstigten Länder auf die künftige Mitgliedschaft in der Union vorzubereiten und ihren Beitrittsprozess zu unterstützen. Dazu leistet die EU unter IPA III Unterstützung bei der Annahme und Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die zur Einhaltung der Werte der Union und zur schrittweisen Angleichung an die Vorschriften, Normen, Strategien und Verfahren der Union erforderlich sind. So soll auch in den gegenseitigen Beziehungen der (potenziellen) Beitrittskandidaten zu Stabilität, Sicherheit, Frieden und Wohlstand beigetragen werden. IPA III wird die Umsetzung des auf dem Sofia-Gipfeltreffen des Berliner Prozesses im November 2020 beschlossenen Aktionsplans zur Schaffung eines Gemeinsamen Regionalen Marktes der sechs Westbalkanländer fördern. Der Gemeinsame Regionale Markt soll die vier EU-Grundfreiheiten in der Region einführen und damit die Westbalkanländer auf den Gemeinsamen Markt der EU vorbereiten. Im Rahmen des Gemeinsamen Regionalen Marktes wird IPA III die Umsetzung des Wirtschafts- und Investitionsplans der EU und der „Grünen Agenda“ der EU, die Projekte zu Konnektivität, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, Beseitigung von Luft- und Wasserverschmutzung und umweltfreundliche Lebensmittelherstellung in der Region unterstützen.

Die Hilfe beruht dabei sowohl auf einem leistungsbasierten Ansatz als auch auf dem Grundsatz des „gerechten Anteils“ unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Kapazitäten der einzelnen Länder, um Fortschritte zu gewährleisten und gleichzeitig eine unverhältnismäßig geringe Hilfe im Vergleich zu anderen begünstigten Ländern zu vermeiden.

Die Förderung unter IPA III sieht im Gegensatz zu der vorherigen IPA II-Verordnung keine Vorabzuweisungen an einzelne Länder vor, sondern ist an fünf thematischen „Fenstern“ ausgerichtet:

  1. Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie;
  2. Gute Regierungsführung, Angleichung an den EU-Acquis, gutnachbarliche Beziehungen und strategische Kommunikation;
  3. Grüne Agenda und nachhaltige Konnektivität;
  4. Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum;
  5. Territoriale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Im Rahmen des Wachstumsplans für den Westlichen Balkan wird im Frühsommer 2024 eine Reform- und Wachstumsfazilität für den Westlichen Balkan eingerichtet. Diese umfasst 6 Mrd. EUR.

Zur Unterstützung der Ukraine bei Wiederaufbau und Modernisierung hat die Europäische Union ein neues Finanzierungsinstrument für 2024 bis 2027 über ca. 50 Mrd. EUR eingerichtet. Diese sogenannte Ukraine Fazilität unterstützt auch die EU-Annäherung, indem die Maßnahmen zum Wiederaufbau dem Weg der Ukraine in die EU dienen müssen.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema auf den Webseiten auf der EU Kommission (Englisch)

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