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Zusammenarbeit in Grenzräumen
Im April 2017 wurde die Tram-Verbindung zwischen dem elsässischen Straßburg und dem badischen Kehl feierlich eingeweiht. Die Tram fährt seitdem von Straßburg über den Rhein bis zum Kehler Rathaus. Durch diese schnelle Anbindung wachsen die Regionen auf beiden Rheinseiten wirtschaftlich und kulturell zusammen. Gleichzeitig wird der Autoverkehr über den Rhein entlastet. Die Entwurfsplanung und der Bau der Brücke über den Rhein wurden mit EU-Geldern aus dem Interreg-Programm kofinanziert. Die übrigen Kosten für den Bau der Brücke teilten sich Deutschland und Frankreich., © picture alliance
Das Zusammenwachsen Europas zeigt sich besonders in den Grenzregionen – auf politischer, wirtschaftlicher, aber auch auf der gesellschaftlichen und kulturellen Ebene. Lesen Sie hier, wie Deutschland das Zusammenwachsen unserer Grenzregionen fördert.
Mehr als ein Drittel der EU-Bevölkerung lebt in Grenzregionen. Allein Deutschland teilt seine Grenzen mit neun Nachbarstaaten. Für viele Menschen ist es Alltag, beidseits der beiderseits der Grenze zu leben, zu arbeiten und zu lernen. Durch den grundsätzlichen Wegfall von Grenzkontrollen ist das im sogenannten Schengen-Raum besonders einfach. Trotzdem liegen im Leben und Arbeiten über die Landesgrenzen hinweg auch heute noch einige Herausforderungen, die sich z.B. aus rechtlichen oder verwaltungstechnischen Unterschieden ergeben.
Wie unter einem Brennglas legte die Covid-19 Pandemie die Verwundbarkeit, aber auch den Wert von langjährigen, guten nachbarschaftlichen Beziehungen offen. Die Grenzschließungen zu Beginn der Pandemie zeigten, wie schmerzhaft Beeinträchtigungen des freien Personen- und Warenverkehrs für das Zusammenleben in Grenzräumen sind – und welche Chancen in schneller, pragmatischer Nachbarschaftshilfe liegen. So wurden Patientinnen und Patienten über Grenzen hinweg dorthin verlegt, wo Betten frei waren, knappes medizinisches Material wurde zur Verfügung gestellt, es trat eine bemerkenswerte Solidarität trat zum Vorschein.
Grenzen überwinden und Europa im Alltag erleben
Daher unterstützen wir gemeinsam mit der Europäischen Kommission das Zusammenwachsen und die Vernetzung der europäischen Grenzräume. 2021-2027 fließen aus dem EU-Haushalt insbesondere im Rahmen der Interreg A-Programme rund 9 Mrd. EUR in Grenzregionen. Damit werden konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger erreicht – sei es durch den Ausbau von Verkehrsverbindungen, Kooperationen im Bildungsbereich, bei der Gesundheitsversorgung, beim Umweltschutz oder durch die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das von der Europäischen Kommission 2019 gestartete Projekt „b-solutions“ dient ebenfalls der Überwindung von rechtlichen und administrativen Hindernissen in den europäischen Grenzregionen. Dabei werden ganz konkrete Vorschläge zum Abbau grenzüberschreitende Hindernisse entwickelt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt. Bislang wurden für 90 Fälle in 27 Grenzregionen und 21 Mitgliedsstaaten Lösungsvorschläge entwickelt. Schwerpunkte waren dabei Beschäftigung, öffentlicher Personenverkehr, Gesundheitswesen und institutionelle Zusammenarbeit.
Grenzüberschreitenden Hindernisse könnten vermieden werden, wenn bei der Vorbereitung neuer Gesetze die Folgen für Grenzräume identifiziert und berücksichtigt würden. Wie könnte eine solche „Grenzraumfolgenabschätzung konkret funktionieren? Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2022 in enger Abstimmung mit dem französischen Außenministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die hierauf erste Antwortelemente bietet. Sie können die Studie in unserem Artikel zur deutsch-französischen Zusammenarbeit abrufen.
Grenzregionen sind die Nahtstellen Europas
Je enger die Verflechtungen in den Grenzregionen sind, desto stärker ist die Europäische Union. Daher ist dem Auswärtigen Amt die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit allen Nachbarn Deutschlands ein sehr wichtiges Anliegen. Mit unseren größten Nachbarn Frankreich und Polen, aber auch mit Dänemark, Tschechien, Österreich, der Schweiz und den Benelux-Staaten wird an einem noch weiteren Ausbau und einer Vereinfachung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit immer weiter gearbeitet.
Der Koalitionsvertrag nennt als Instrumente für die Verbesserung der Zusammenarbeit in Grenzräumen beispielhaft “Grenzscouts, Regionalräte und Experimentierklauseln„. Um die Optionen zur Erreichung dieser politischen Zielvorgabe zu identifizieren hat das Auswärtige Amt drei Studien in Auftrag gegeben, die untersuchen, wie die genannten Instrumente einen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Grenzräumen leisten können.
Im Frühjahr 2023 haben die beauftragten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen ihre Studien vorgelegt. Darauf aufbauend wollen wir mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung beraten, welche Schritte alle Beteiligten auf Ebene des Bundes, der Länder und in den Grenzräumen vor Ort gemeinsam angehen wollen, um das Zusammenleben in den Grenzräumen zu verbessern und welche Rolle dabei Regionalräte, Grenzscouts, Experimentierklauseln oder andere Ansätze spielen können.