Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien

02.05.2023 - Artikel

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben vom 06.02.2023 in der Türkei und Syrien.

Ich erreiche meine deutschen Angehörigen in der Türkei nicht. An wen kann ich mich wenden? Was kann ich tun?

Prüfen Sie als Erstes, ob sich Ihre Angehörigen zuletzt in den von den Erdbeben betroffenen Gebieten aufgehalten haben. Besonders betroffen sind nach jetzigem Stand die Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Şanliurfa, Adiyaman, Kilis und Osmaniye.

Sollten sich Ihre Angehörigen zuletzt in den betroffenen Regionen aufgehalten haben, teilen Sie der Botschaft Ankara alle Informationen zu der vermissten Person mit, sodass wir mit den türkischen Behörden Kontakt aufnehmen können.

Dazu zählen zum Beispiel folgende Angaben: Wie heißen Ihre Angehörigen? Welche Staatsangehörigkeiten haben sie? Wann wurden die vermissten Personen geboren? Wo haben sie sich zum Zeitpunkt des Erdbebens aufgehalten?

Wir benötigen außerdem Ihre eigenen Kontaktdaten, um uns mit Ihnen (als der „als meldenden Kontaktperson“) in Verbindung setzen zu können.

Alternativ erreichen Sie unsere Botschaft auch telefonisch. Bitte halten Sie auch für den Anruf die oben erbetenen Informationen bereit.

Mein Pass ist in den Trümmern in der Türkei verloren. Ich möchte nach Deutschland zurück. Was kann ich tun?

Wenden Sie sich bitte direkt per Kontaktformular an die Deutsche Botschaft in Ankara. Geben Sie als Stichwort „Passbeantragung Erdbebenopfer“ an. Sofern Sie aufgrund des Erdbebens keine weiteren Unterlagen für die Identitätsprüfung mehr haben, bitten wir Sie, uns vorab folgende persönliche Daten über das Kontaktformular mitzuteilen:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort in Deutschland oder (falls kein Wohnort in Deutschland vorhanden) Behörde der letzten Passausstellung.

Geben Sie bitte ferner eine Mailadresse an, unter der wir Sie erreichen können. Die Botschaft nimmt dann so schnell wie möglich mit Ihnen Kontakt auf.

Ich bin deutsche/-r Staatsangehörige/-r und durch das Erdbeben in der Türkei jetzt obdachlos. An wen kann ich mich wenden?

Die Lage in den Erdbebengebieten entwickelt sich kontinuierlich fort. Verfolgen Sie bitte weiterhin aufmerksam die Reise- und Sicherheitshinweise und die Meldungen der deutschen Botschaft Ankara in den sozialen Medien. Für Hilfe vor Ort wenden Sie sich bitte zunächst an die Kräfte des türkischen Katastrophenschutzes und der weiteren Behörden vor Ort.

Ich möchte meine vom Erdbeben betroffenen Angehörigen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?

Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen.

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt.

Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:

  • Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
  • Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel. (Das vereinfachte Verfahren umfasst auch für die Kernfamilienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) der o.g. Angehörigen 1. oder 2. Grades.)
  • Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie auf unserer Webseite)
  • Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass (notwendig, um aus der Türkei ausreisen zu können)
  • Krankenversicherung (Deckungssumme 30.000 Euro für Kranken- und Rückführungskosten im Schengenraum, Versicherung für den gesamten Reisezeitraum einschließlich An- und Abreisetag, direkte Zahlung der Versicherung an Ärzte/Krankenhaus, kann bei vielen Anbietern online abgeschlossen werden)
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original (muss vor der innerdeutschen Ausländerbehörde am Wohnsitz des Verwandten abgegeben werden)
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen; „Tarihceli yerlesim yeri bilgileri raporu“)
  • Verwandtschaftsnachweis („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“ mit amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) und Barcode)
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge

Das Visum wird gebührenfrei erteilt. Das bei Antragstellung im Antragsannahmezentrum übliche Service-Entgelt (ca. 33 EUR) muss jedoch weiterhin an den externen Dienstleister gezahlt werden, da dieser auf Basis einer Dienstleistungskonzession arbeitet. Die Annahmezentren und auch die Erhöhung des Terminangebots können nur über dieses Service-Entgelt finanziert werden.

Voraussetzung für die Beantragung ist die Vorlage vollständiger Unterlagen und eines türkischen Reisepasses. Für die Antragsstellung ab 01.05.2023 muss ein Termin im Antragsannahmezentrum des externen Dienstleisters iDATA (nicht an den Auslandsvertretungen) erfolgen. Die Antragstellenden sind aufgefordert, im Visumverfahren ihren bisherigen Wohnsitz im Erdbebengebiet nachzuweisen und nachvollziehbar geltend zu machen, dass sie vom Erdbeben individuell besonders betroffen sind.

Informationen zu den Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen für die Visumbeantragung für besonders vom Erdbeben betroffene Personen in der Türkei sind auf der Webseite unserer Auslandsvertretungen in der Türkei auch auf Türkisch veröffentlicht.

Um auch Personen schnell helfen zu können, die in der Katastrophe ihre Reisedokumente verloren haben, stimmt sich das Auswärtige Amt mit türkischen Behörden ab. Die Kooperation türkischer Behörden ist für die Ausreise des genannten Personenkreises unerlässlich. Aktuell gibt es hier keine Sonderregelung.

Für syrische Antragstellende, die von den Erdbeben in der Türkei und Syrien betroffen sind, konnten wir Erleichterungen für Visaverfahren zum Zwecke des Daueraufenthalts erreichen:

Die Botschaft Damaskus ist weiterhin geschlossen. Syrische Antragstellende können sich an die umliegenden deutschen Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. An den Visastellen in Istanbul und Beirut, die einen Großteil der Anträge von syrischen Staatsangehörigen bearbeiten, werden die Termine für den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten syrischen Staatsangehörigen aufgestockt. Auch beim Ehegattennachzug, Kindernachzug und Elternnachzug zum minderjährigen Kind werden nun mehr Termine vergeben. Antragstellende aus den von den Erdbeben betroffenen Regionen werden insbesondere bei der Vergabe dieser Termine bevorzugt.

Außerdem kann etwa beim Ehegattennachzug von durch die Erdbeben betroffenen syrischen Antragstellenden auf den gesetzlich erforderlichen Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache verzichtet werden, wenn die Vorlage im Einzelfall unmöglich oder unzumutbar ist. Unsere Visastellen werden hier pragmatisch vorgehen und die aktuellen Umstände besonders berücksichtigen.

Das Bundesinnenministerium hat die Bundesländer auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Globalzustimmung auszusprechen und damit dem Beispiel Berlins zu folgen. Das würde dazu führen, dass eine Beteiligung der Ausländerbehörde in Deutschland in bestimmten Familiennachzugskonstellation nicht erforderlich ist und so das Verfahren deutlich beschleunigt werden kann.

Was bedeutet die Visumsverfahrensvereinfachung, die der Berliner Senat beschlossen hat?

Die vom Berliner Senat beschlossene „Globalzustimmung“ für Visumanträge türkischer und syrischer Staatsangehöriger hat nur für einen ganz konkreten Personenkreis direkte Auswirkungen. In den allermeisten Fällen hat die Entscheidung des Berliner Senats vom 10.02. keine Auswirkung.
Im Einzelfall kann sich die Bearbeitungsdauer für den Visumantrag verkürzen, wenn auf Sie alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Sie möchten zu Ihrem Ehepartner oder ihrem minderjährigen Kind nach Deutschland ziehen.
  • Ihr Ehepartner/Ihr minderjähriges Kind lebt bereits länger in Berlin und ist dort angemeldet.
  • Ihr Ehepartner/Ihr minderjähriges Kind ist deutsche/r Staatsangehörige/r oder hat eine Niederlassungserlaubnis bzw. eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Sie hatten zum Zeitpunkt der Erdbebenkatastrophe Ihren Aufenthalt nachweislich (zum Beispiel durch eine bereits vorhandene Terminregistrierung) in einer der folgenden Regionen: Türkei - Kahramanmaras, Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Sanliurfa, Adiyaman, Kilis, Osmaniye; Syrien – Idlib, Aleppo, Latakia, Hama, Tartus.

Nur wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, muss das Landesamt für Einwanderung in Berlin im Visumverfahren nicht mehr beteiligt werden und Antragsteller müssen keinen Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse vorlegen.

Meine Familie hat bereits einen Antrag auf Familienzusammenführung bei der Botschaft Ankara gestellt/ sich für einen Termin zur Beantragung der Familienzusammenführung registriert und ist nun vom Erdbeben betroffen. Wie kann ich das Verfahren beschleunigen?

Beim Familiennachzug müssen unsere Visastellen die innerdeutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Familienmitglieds, zu dem der Antragstellende ziehen möchte, beteiligen. Bisher hat nur der Berliner Senat eine Sonderregelung für vom Erdbeben betroffene Familien verabschiedet, nach der das Landesamt für Einwanderung bei einem Nachzug nach Berlin nicht mehr beteiligt werden muss.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Berlin wohnen und Ihre Angehörigen im Rahmen der Familienzusammenführung zu Ihnen ziehen wollen, müssen unsere Auslandsvertretungen daher weiter die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beteiligen und können deren Bearbeitungszeit nicht beeinflussen.

Nach derzeitigem Stand ist ein Versand von Reisepässen nach Abschluss der Antragsverfahrens in die von den Erdbeben betroffenen Gebiete nicht möglich. Ihre Angehörigen sollten daher der Auslandsvertretung eine Adresse mitteilen, an die die Pässe stattdessen zuverlässig geschickt werden sollen.

In Fällen, in denen Familien bisher noch keinen Antrag gestellt, aber schon einen Termin bei iData gebucht haben, versuchen die Auslandsvertretungen, den bereits auf der Warteliste stehenden Personen aus den betroffenen Gebieten der Reihe nach vorgezogene Termine anzubieten. Durch Sie oder Ihre Familie ist hierfür nichts zu veranlassen. Prüfen Sie lediglich regelmäßig Ihren Emaileingang. Wenn Ihr Termin vorgezogen wird, erhalten Sie proaktiv eine Terminbestätigung per Mail.

Ich möchte spenden. Wo kann ich das?

Verschiedene etablierte Hilfsorganisationen rufen zu Spenden auf. Z.B. ‚Aktion Deutschland hilft' , Ärzte der Welt e.V., , DRK e.V. , Franziskaner Helfen , Help - Hilfe zur Selbsthilfe e.V. , Humedica , Save the Children e.V. , UNICEF , UNO-Flüchtlingshilfe e.V.

Ich habe Sachspenden gesammelt. An wen kann ich die Sachspenden übermitteln? Übernimmt die Bundes­regierung die Transport­kosten/die Logistik?

Die Bereitstellung von Hilfsgütern kann am besten durch Hilfsorganisationen, die bereits in der Erdbebenregion aktiv sind, koordiniert werden. Die Bundesregierung empfiehlt daher nachdrücklich von spontanen, nicht bedarfsgerechten Sachspenden abzusehen und in der aktuellen Situation Geldmittel an etablierte Hilfsorganisationen zu spenden. In der Regel ist es einfacher, benötigte Hilfsgüter vor Ort zu kaufen und dort zielgenau an Betroffene zu verteilen. Sachspenden müssen über weite Strecken zu Empfängern transportiert werden, was eine längere Zeit in Anspruch nimmt und oft mit höheren Kosten einhergeht als eine Beschaffung von Hilfsgütern vor Ort. Der Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union (UCPM), die Vereinten Nationen, die Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung, etablierte Hilfsorganisationen und die Behörden versuchen im direkten Kontakt mit Organisationen und betroffenen Menschen im Erdbebengebiet den Bedarf zu erheben, zu priorisieren und Unterstützung zu koordinieren.

In einigen Kommunen nehmen Kirchen, Hilfsorganisationen und Vereine Sachspenden entgegen. Wer spenden möchte, sollte sich also am besten in ihrer/ seiner Stadt oder Gemeinde informieren, wo Spendenaktionen stattfinden und - ganz wichtig - was genau gebraucht wird, da viele Hilfsgüter auch vor Ort noch beschafft werden können.

Gut gemeinte, aber kleinteilige Hilfsangebote erhöhen den Druck auf die Koordinierungs- und Logistikmechanismen. Leider stehen - auch auf Grund der Vielzahl der Anfragen bzw. Angebote – keine Kapazitäten zur Verfügung, um einzelne Transporte zu koordinieren bzw. zu übernehmen. Auch stehen dem Auswärtigen Amt keine Mittel zur Verfügung, um Zuschüsse zu Transportkosten anzubieten.

Ich möchte einen Hilfstransport organisieren. Was ist zu beachten? An wen kann ich mich wenden?

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Hilfe anbieten wollen, können sich an die türkische Botschaft in Berlin wenden (botschaft.berlin@mfa.gov.tr).

Mein Unternehmen möchte einen Hilfstransport/ eine große Sachspende organisieren. Was ist zu beachten?

Groß- und Unternehmensspenden können in der Regel über die etablierten Hilfsorganisationen in deren bestehende und gut eingespielten Mechanismen integriert werden, insbesondere im medizinischen Bereich.

Ich möchte selbst in das Erdbebengebiet fahren und vor Ort helfen. Was muss ich beachten?

Es besteht weiterhin jederzeit die Gefahr durch Nachbeben. Ohne spezielles Training sind Laien für Bergungsarbeiten nicht ausreichend qualifiziert. Im schlimmsten Fall könnten freiwillige Helferinnen und Helfer sich und andere in Gefahr bringen oder aktuelle Rettungs- und Bergungsmaßnahmen behindern.

Weiterhin gibt es schwere Schäden an der lokalen Infrastruktur, die auch die Anreise von ausländischen Rettungskräften aktuell erschweren. Private Anreisen erhöhen daher den Druck auf die Infrastruktur und behindern ggf. dringend benötigte Rettungsmaßnahmen.

Falls Sie sich dennoch dazu entschließen, beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die Türkei (für Syrien gilt unabhängig von den Erdbeben eine Reisewarnung) . Wichtig ist dann auch, dass die Organisatoren solcher Transporte sich vorher mit Helfenden/Behörden/Organisationen vor Ort absprechen. Was genau wird gebraucht? Wann und wo sollte die Übergabe stattfinden? Nur wenn diese Fragen abgeklärt und koordiniert werden, ist eine zielgenaue Hilfe möglich.

Was tut Deutschland, um die Menschen in der Türkei und in Syrien zu unterstützen?

Aktuelle Informationen über die deutsche Hilfe in der vom Erdbeben betroffenen Region in der Türkei und in Syrien finden Sie in diesem Artikel.

Schlagworte

nach oben