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Hintergrund: Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe
Staatliche und nichtstaatliche Akteure wirken im „Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe“ zusammen, um effiziente Hilfe zu gewährleisten.
Der Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe ist das zentrale Gesprächs- und Abstimmungsforum zwischen der Bundesregierung, humanitären Nichtregierungsorganisationen sowie weiteren Institutionen mit Bezug zur humanitären Hilfe. Er tritt seit seiner Gründung im Jahr 1994 regelmäßig zusammen, abwechselnd im für die humanitäre Hilfe der Bundesregierung zuständigen Auswärtigen Amt und bei einem der anderen Mitglieder. Im Falle akuter Krisen werden auch Sondersitzungen einberufen. Innerhalb Europas ist der Koordinierungsausschuss ein einmaliges Gremium. Er ermöglicht einen engen und vertrauensvollen Austausch zwischen Regierung und Zivilgesellschaft zu allen Fragen der humanitären Hilfe.
1. Grundsätze
Die Mitglieder des Koordinierungsausschusses leisten bzw. fördern humanitäre Hilfe unter Achtung der humanitären Prinzipien von Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit. In deren Konkretisierung haben sie sich auf „Zwölf Grundregeln der Humanitären Hilfe“ verständigt. Darüber hinaus achten sie den 2007 verabschiedeten „Europäischen Konsens über die Humanitäre Hilfe“ und setzen sich für wirkungsvolle humanitäre Koordinationsmechanismen, insbesondere die der Vereinten Nationen, ein.
2. Ziele und Aufgaben
Wichtigstes Ziel des Koordinierungsausschusses ist es, die von seinen Mitgliedern geleistete oder geförderte humanitäre Hilfe unter Wahrung der genannten Grundsätze im Sinne der Bedürftigen zu optimieren. Dies umfasst die Abstimmung von Hilfsmaßnahmen in konkreten Krisen wie auch den regelmäßigen Austausch zu übergreifenden Themen wie die Stärkung der Kapazitäten lokaler Akteure („Lokalisierung“), die bessere Einbindung der Betroffenen in die Erhebung der humanitären Bedarfe und die Gestaltung der Hilfe („Partizipation“), die sachgerechte Deckung spezifischer humanitärer Bedarfe von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen und Menschen mit Behinderung jeden Alters („Inklusion“), die Gestaltung humanitärer Bargeldhilfe, Fragen der humanitären Katastrophenvorsorge und internationalen Koordinierung der humanitären Hilfe sowie Fragen der Qualitätssicherung, der Rechenschaftslegung und der Integrität des Handelns humanitärer Helfer und Organisationen.
Der Koordinierungsausschuss dient der Meinungsbildung zu wichtigen Grundsatzfragen der humanitären Hilfe und ist insofern das sachkundige Gremium für den Austausch zwischen humanitären Organisationen und Bundesregierung in diesen Fragen.
3. Arbeitsweise
Der Koordinierungsausschuss tritt einmal pro Quartal zu einer regulären Sitzung zusammen, grundsätzlich einmal pro Jahr zu einer thematisch fokussierten Klausurtagung sowie im Falle von humanitären Großkrisen kurzfristig zu Sondersitzungen. Den Vorsitz teilen sich das Auswärtige Amt und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO).
4. Mitglieder
Zu den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses gehören neben in Deutschland ansässigen oder vertretenen humanitären Organisationen verschiedene Bundesressorts sowie nachgeordnete Behörden und akademische Einrichtungen.
Zum Weiterlesen
Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland
PDF / 2 MB
Liste der Hilfsorganisationen im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe
PDF / 224 KB