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Internationales Engagement für Biodiversität
Gelbviolette Prachtsternschnecke (Mexichromis multituberculata), © picture-alliance
Die biologische Vielfalt unserer Erde ist durch menschliches Handeln und den Klimawandel zunehmend bedroht. Dies gefährdet auch unsere Lebensgrundlagen und Gesundheit. Die Bundesregierung engagiert sich weltweit für einen Erhalt der Biodiversität.
Auf der Erde leben ca. zwei Millionen erforschte Arten. Diese Artenvielfalt ist ein unermesslicher Schatz. Über welchen Wert die Menschheit mit diesem Schatz verfügt, erschließt sich den Lebenswissenschaften erst nach und nach. Trotzdem ist der Bestand der biologischen Vielfalt weltweit stark gefährdet.
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt
Deutschland engagiert sich international für den Schutz der Biodiversität. Das grundlegende Übereinkommen ist das „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ (CBD), dem Deutschland seit 1992 angehört - inzwischen sind 196 Staaten Vertragspartner. Es hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt zum Ziel. Der Begriff der „biologischen Vielfalt“ umfasst dabei die Vielfalt der Arten auf der Erde, die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt von Ökosystemen. Alle drei sind bedroht. Es ist die erste völkerrechtliche Übereinkunft, die die biologische Vielfalt als Ressource unter der Verfügungsgewalt der Nationalstaaten betrachtet.
Völkerrechtliche Meilensteine zum Schutz biologischer Vielfalt
Wichtige Meilensteine waren weiterhin die Verabschiedung zweier völkerrechtlich verbindlicher Abkommen unter dem Rahmen des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt: Mit dem im Jahr 2000 beschlossenen Cartagena-Protokoll, das 2003 in Kraft trat, wird der grenzüberschreitende Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen geregelt. Das Nagoya-Protokoll wurde 2010 beschlossen und trat 2014 in Kraft. Es etabliert einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und für den gerechten Ausgleich der sich aus deren Nutzung ergebenden Vorteile, bzw. Gewinne.
Um das Bewusstsein der Staatengemeinschaft für die Bedeutung von Biodiversität neben anderen umwelt- und klimapolitischen Themen weiter zu stärken, hat im Dezember 2010 die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Schaffung einer „Zwischenstaatlichen Plattform für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen“ (IPBES) beschlossen. Ähnlich wie der Weltklimarat, der die Regierungen wissenschaftlich über den Klimawandel berät, soll die IPBES, quasi ein Weltbiodiversitätsrat, die Entwicklung der natürlichen Artenvielfalt auf der Erde wissenschaftlich erfassen und die Umweltpolitik beraten. Deutschland hatte sich seit langem für die Schaffung dieser Plattform eingesetzt und sich schließlich auch erfolgreich um den Sitz des IPBES-Sekretariats am UN-Standort Bonn beworben. Seit Anfang 2014 befindet sich das IPBES-Sekretariat auf dem UN-Campus am Rhein.
Ein wichtiger Teilaspekt des Erhaltes von Biodiversität ist der Artenschutz in der Tierwelt. Die Bundesrepublik Deutschland hat neben dem „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“ (Washingtoner Artenschutzübereinkommen - CITES) auch das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS - Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, auch „Bonner Konvention“) gezeichnet. Darüber hinaus ist Deutschland bereits seit 1982 Mitglied der Internationalen Walfangkommission (IWC) und unterstützt aktiv die Aufrechterhaltung des Verbots des kommerziellen Walfangs. Deutschland ist auch diversen Regionalabkommen beigetreten für einzelne Tierarten oder -gruppen, die gefährdet, jedoch nicht notwendigerweise vom Aussterben bedroht sind.