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Kulturgüterschutz auf internationaler und nationaler Ebene

02.01.2020 - Artikel

Der Schutz von Kulturgütern ist eine vordringliche Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft. Diebstahl, Schmuggel, Raubgrabungen und Plünderungen – in vielen Ländern wird das kulturelle Erbe immer wieder bedroht.

Für immer verloren gehen dabei nicht nur Kunstwerke und archäologische Einzelstücke, sondern vor allem wichtige Erkenntnisquellen über Geschichte und Kultur. Deutschland setzt sich deshalb international dafür ein, Kulturgüter besser zu schützen.

Zwei Konventionen sind dabei von großer Bedeutung:

Außenminister Maas übergibt in Kairo einen wertvollen Atlas an den ägyptischen Außenminister Sameh Shoukry und an die ägyptische Kulturministerin Ines Abdel (29.10.2019)
Außenminister Maas übergibt in Kairo einen wertvollen Atlas an den ägyptischen Außenminister Sameh Shoukry und an die ägyptische Kulturministerin Ines Abdel (29.10.2019) © AA

Deutschland ist beiden Verträgen beigetreten und hat ihre Bestimmungen durch nationale Gesetze umgesetzt.

Innerhalb der Europäischen Union ist es wichtig, gemeinsam gegen illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen. Der Rat der Europäischen Union hat im April 2019 den neuen, gemeinsamen Regeln für die Einfuhr von Kulturgut in die Europäische Union zugestimmt. Das Europäische Parlament hatte die entsprechende Verordnung im März 2019 beschlossen. Die neuen Regelungen vereinheitlichen und stärken den Schutz von Kulturgütern aus Drittstaaten vor illegalem Handel. Sie treten sukzessive ab Herbst 2020 in Kraft und sind für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Die Bestimmungen sollen gleichzeitig dazu beitragen, der organisierten Kriminalität die Erschließung von Finanzquellen in diesem Wirtschaftsbereich zu erschweren.

Mit dem Kulturgutschutzgesetz von 2016 (KGSG) hat Deutschland seine Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern deutlich verschärft. Es gilt jetzt sogar eine Umkehrung der Beweislast: Wer Kulturgüter nach Deutschland einführt, muss mit einer Ausfuhrgenehmigung nachweisen, dass sie auf legalem Weg aus dem Herkunftsstaat ausgeführt wurden.

Besonders geschützt werden Kulturgüter aus dem Irak und Syrien, für die aufgrund von Verordnungen der EU ein grundsätzliches Verbot der Ein- und Ausfuhr sowie des Handels seit 2003 (Irak) bzw. seit 2013 (Syrien) gilt. Die Verordnung zu Kulturgütern aus Syrien ist im Dezember 2013 auf eine deutsche Initiative hin verwirklicht worden.

Rückführung von Kulturgütern

Außenminister Maas übergibt in Florenz Gemälde an den (ehemaligen) italienischen Außenminister Enzo Moavero und den (ehemaligen) Kulturminister Alberto Bonisoli (19.07.2019)
Außenminister Maas übergibt in Florenz Gemälde an den (ehemaligen) italienischen Außenminister Enzo Moavero und den (ehemaligen) Kulturminister Alberto Bonisoli (19.07.2019) © Janine Schmitz/photothek.net

Bei diesem Thema geht es in erster Linie um die Rückgabe solcher Kulturgüter, die während des Zweiten Weltkriegs entwendet worden waren.

Seit Ende des 19. Jh. bildete sich die gefestigte allgemeine Überzeugung heraus, dass Kulturgüter, die Teil der Geschichte und Identität eines Volkes sind, nicht zu Kriegsgeiseln werden oder als Kompensation für Reparationszahlungen (“restitution in kind”) dienen dürfen. Diese Auffassung ist in der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Art. 46 und 56) und, als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg, in der Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten festgehalten.

Experten unterscheiden zwischen kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern (sog. „Beutekunst“) und NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Im ersten Fall handelt es sich um während oder in unmittelbarer Folge des Zweiten Weltkrieges verbrachten Kulturgüter nach Deutschland bzw. aus Deutschland

Zu diesen Fragen führt die Bundesregierung seit Beginn der 1990er Jahre Gespräche mit der Ukraine, Polen und Russland. Bei diesen Gesprächen geht es auch um kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter deutscher Herkunft, die sich noch in diesen Ländern befinden. Die Rückführung von Kulturgütern wird von Deutschland keineswegs als Einbahnstraße verstanden. So sind zwischen 1945 und 1962 von alliierten und deutschen Stellen rund 1 Million Kunstgegenstände an in- und ausländische Berechtigte übergeben worden.

NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter

Von der sogenannten Beutekunst sind Objekte zu unterscheiden, die während des Nationalsozialismus zumeist jüdischen in- und ausländischen Bürgern von deutschen Stellen entzogen wurden. Hier gelten die 1998 von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten verabschiedeten Washingtoner Prinzipien (“Washington Principles”). Danach sollen die Beteiligten in solchen Fällen eine „gerechte und faire Lösung“ für die geraubten Objekte finden. 1999 haben der Bund, die Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der die öffentlichen Träger von Archiven, Museen und Bibliotheken aufgefordert werden, für die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zu sorgen.

Das 2015 in Magdeburg gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist der zentrale Ansprechpartner in Deutschland zu Fragen der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien. Das Zentrum hat vor allem die Aufgabe, Provenienzforschung zu fördern und sowohl öffentliche Einrichtungen als auch Private bei der Suche nach und Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu beraten und zu unterstützen.

Gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und Gemeinden zu Washingtoner Prinzipien

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