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WASH: Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung

26.06.2017 - Artikel

Mehr als 2,1 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu einer sicheren Trinkwasserversorgung rund 4,5 Milliarden Menschen mangelt es weltweit an einer angemessenen Sanitärversorgung. An den daraus resultierenden Krankheiten sterben mehr Kinder als an Malaria, Masern und AIDS zusammen.

Kind holt Wasser auf öffentlichem Wasserhahn
Menschenrechte © dpa/picture alliance

Ein investierter Dollar in sauberes Wasser - acht Dollar Ertrag

Die Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sind zwar universell anerkannt, es mangelt jedoch an ihrer Umsetzung. Die Rechte sehen vor, dass jeder Mensch Zugang zu sauberem, physisch erreichbarem und bezahlbarem Wasser haben muss - und zwar in ausreichender Menge für sich selbst und den Haushalt. Auch sanitäre Versorgung muss sicher, hygienisch, sozial und kulturell annehmbar und bezahlbar sein, gleichzeitig sollen dabei Privatsphäre und Würde des Einzelnen geschützt werden. Das ist zwar nicht kostenlos zu erreichen, hat aber einen enormen wirtschaftlichen Nutzen: Ein Euro Investition in diesem Bereich kann das Bruttoinlandsprodukt um acht Euro steigern.

Deutsch-spanische Initiative für Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung

Trinkwasserversorgung in Pakistan
Trinkwasserversorgung in Pakistan © dpa/picture alliance

Deutschland und Spanien sich seit Langem gemeinsam für die Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung ein. Mit einer gemeinsamen Resolution im Menschenrechtsrat erreichten beide Länder beispielsweise, dass bei den Vereinten Nationen das Mandat eines unabhängigen Experten für die Menschenrechte auf Trinkwasser und Sanitärversorgung geschaffen wurde. Mit seiner Arbeit trägt der Sonderbeauftragte, derzeit der Brasilianer Léo Heller dazu bei, auf bestimmte Themen aufmerksam zu machen und „best practices“ zu identifizieren. Damit wird unter anderem die inhaltliche Ausgestaltung des Rechts verbessert. Deutschland unterstützt die Arbeit der Sonderberichterstatters nicht nur finanziell, sondern in internationalen Gremien wie dem Menschenrechtsrat und dem 3. Ausschuss der Generalversammlung durch die Einbringung von Resolutionen zu diesem Thema.

2010 wurde das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung mit einer Resolution, die Bolivien einbrachte, erstmals erwähnt. 2015 beschloss die UN-Generalversammlung dann eine Resolution, in der die Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung verankert wurden. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass dem Aspekt der Sanitärversorgung größere Aufmerksamkeit zugestanden wird.

Es bleibt noch viel zu tun

Trotz aller Erfolge muss die Sensibilität für den Umgang mit Wasser, insbesondere auch in Zeiten des Klimawandels verstärkt und das Thema Sanitärversorgung weiter enttabuisiert werden – beide sind Voraussetzung für Gesundheit, Wachstum und Wohlstand und damit ein würdevolles Leben jedes Einzelnen.

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