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Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

25.07.2019 - Artikel

Deutschland engagiert sich aktiv für den Schutz behinderter Menschen. Die Bundesregierung setzt sich international für die universelle Anerkennung der VN-Behindertenrechtskonvention ein und integriert Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihre auswärtigen Beziehungen.

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities, CRPD), kurz: die Behindertenrechtskonvention. Dies war ein historischer Schritt, durch den Menschen mit Behinderungen unter der Ägide der Vereinten Nationen ein umfassender menschenrechtlicher Schutz gegen Diskriminierung gewährt wird.

Sommercamp für Kinder mit Down-Syndrom im Gazastreifen (Archivbild)
Sommercamp für Kinder mit Down-Syndrom im Gazastreifen (Archivbild) © picture alliance / Photoshot

Zurückgreifend auf zentrale Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf alle weiteren Menschenrechtsinstrumente der Vereinten Nationen konkretisiert die Behindertenrechtskonvention die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit stellt die Behindertenrechtskonvention einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Die Behindertenrechtskonvention stärkt auch die Rechte von Frauen und Kindern. Sie geht explizit auf das Problem der doppelten Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ein.

Überprüfungsmechanismen nach der Konvention

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention durch die Vertragsstaaten wird vom VN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities, CRPD), kurz Behindertenrechtsausschuss, überwacht. Zusammengesetzt aus 18 Expertinnen und Experten, behandelt er u.a. nationale Staatenberichte über die Umsetzung der Konvention und ist Adressat von Individualbeschwerden, die nach dem gleichzeitig mit der Konvention verabschiedeten Zusatzprotokoll erhoben werden können.

Rollstuhl-Basketball, Halbfinale der Damen, bei den Paralympischen Spielen 2016.
Rollstuhl-Basketball, Halbfinale der Damen, bei den Paralympischen Spielen 2016. © dpa/picture alliance

Zur innerstaatlichen Durchführung und Überwachung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wurde im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) eine unabhängige Monitoring-Stelle eingerichtet. Das DIMR gibt unter anderem Empfehlungen und macht Vorschläge zur Durchführung der Behindertenrechtkonvention und es berät die Bundesregierung, den Bundestag oder andere Organisationen zu Fragen, die die Konvention betreffen.

Die Sonderberichterstatterin des Menschenrechtsrats für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergänzt die Arbeit des Behindertenrechtsausschusses, zum Beispiel indem sie länderbezogene Empfehlungen abgibt und technische Unterstützung bei der Umsetzung der Konvention leistet. Die Übertragung dieses Mandats von der Sozialentwicklungskommission auf das Hochkommissariat für Menschenrechte ist 2014 mit deutscher Unterstützung erfolgt; damit wurde konsequent der Paradigmenwechsel von einem Fürsorgebetonten zu einem menschenrechtlichen Ansatz umgesetzt.

Staatenprüfungsverfahren zur Umsetzung der Konvention in Deutschland

Alle Vertragsstaaten der Behindertenrechtskonvention sind verpflichtet, Staatenberichte zum Umsetzungsstand der Konvention einzureichen. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland wird 2018-2020 zum zweiten Mal vom Behindertenrechtsausschuss geprüft. Im nun anstehenden kombinierten zweiten und dritten Berichtszyklus muss Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten und wird danach erneut vom Ausschuss überprüft und bewertet.

Deutsches Engagement

Die Bundesregierung engagiert sich national und international für den Schutz von Menschen mit Behinderungen und hat sich bereits in frühem Stadium intensiv für die Erarbeitung einer modernen Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Innerhalb der EU gehörte Deutschland deshalb zu den Schrittmachern dieses Projekts und übernahm bei der Verhandlung über zentrale Artikel des Konventionsentwurfes die Rolle des EU-Verhandlungsführers. Deutschland zählte zu den ersten Staaten, die die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet haben; die Unterzeichnung fand am 30. März 2007 statt. Mit der Ratifikation trat die Konvention am 26. März 2009 in Kraft.

Die Bundesregierung setzt sich international für die universelle Anerkennung der Behindertenrechtskonvention ein. So engagiert sich Deutschland beispielsweise für Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf oder im Rahmen des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York.

Im Rahmen der Förderung von Menschenrechtsprojekten weltweit werden auch Projekte zur Stärkung von Rechten von Menschen mit Behinderungen gefördert. Inklusion ist auch ein wichtiges Querschnittsthema in der deutschen humanitären Hilfe. Das Auswärtige Amt setzt sich weiterhin aktiv für inklusiven Unterricht an deutschen Auslandsschulen ein.

Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Zur konkreten Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet, der die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in einer Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammenfasst. Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan kann man auf dem Internetportal http://www.gemeinsam-einfach-machen.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehen.

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