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Religions- und Weltanschauungsfreiheit

19.07.2021 - Artikel

Das Eintreten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit ist wichtiger Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung.

Obwohl das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit umfassend völkerrechtlich kodifiziert ist, wird es weiterhin vielfach angegriffen und Einschränkungen unterworfen. Für Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit einzutreten, ist daher ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung.

Religionsfreiheit umfasst viele Rechte

Vor dem Goldenen Tempel in Amritsar/Indien, einem Sikh-Heiligtum.
Vor dem Goldenen Tempel in Amritsar/Indien, einem Sikh-Heiligtum. © dpa/picture alliance

Die Religions- und Weltanschauungs­freiheit umfasst das Recht eines Menschen, eine Glaubensüberzeugung oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und zu wählen sowie seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen ungestört ausüben zu können. Zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehört entsprechend auch das Recht, die Religionszugehörigkeit zu wechseln, aber auch die Freiheit, keiner Religion oder Weltanschauung anzugehören.

Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in einer Vielzahl von Beschlüssen der Vereinten Nationen (VN) sowie in völkerrechtlichen Verträgen festgeschrieben, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, der VN-Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte von 1966 und die VN-Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung von 1981.

Weltweit viele Einschränkungen

Trotz der völkerrechtlichen Kodifizierung ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit vielfach eingeschränkt. Manche Staaten binden die Ausübung hoher politischer Ämter an eine bestimmte Religionszugehörigkeit. In vielen Teilen der Welt erfahren Menschen immer wieder Ungleichbehandlung oder Diskriminierung aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung.

Auch Übergriffe auf Angehörige religiöser Minderheiten, religionsspezifische Verfolgung sowie die innenpolitische Instrumentalisierung vermeintlich „religiös motivierter“ Gewalttaten sind verbreitet.

Auch über Einschränkungen des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit wird versucht, in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzugreifen. Vielerorts wird beispielsweise Gotteslästerung als Straftat eingestuft. Sogenannte Blasphemiegesetze stellen die freie Meinungsäußerung zu religiösen Fragen oder den „Abfall vom Glauben“ unter Strafe, bis hin zur Todesstrafe.

Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit

Am 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett den zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit beschlossen. Der Bericht wurde vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam vorgelegt.

Anders als sein Vorgängerbericht enthält der Bericht auch einen ausführlichen Länderteil über die Verwirklichung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in 30 verschiedenen Staaten weltweit. Die Länderkapitel informieren zur demographischen und rechtlichen Situation sowie zu staatlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Interreligiöse Kooperationsstrukturen werden thematisiert und deren Potential, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit im jeweiligen Land zu stärken.

In seinem thematischen Teil greift der Bericht drei Felder heraus, bei denen für die Gewährleistung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit besondere Herausforderungen bestehen: Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze, digitale Kommunikation und staatliche Bildungsangebote.

Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (28.10.2020) PDF / 6 MB

Deutschland und die EU: Einsatz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sich die Bundesregierung für den Schutz und die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Rahmen von bilateralen politischen Dialogen mit Drittstaaten ein. Zudem soll die weltweite Gewährleistung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit gezielten Projekten gefördert werden, dazu zählen vor allem Programme zur Förderung des Interkulturellen Dialogs zugunsten eines besseren Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse.

Im EU-Rahmen ist der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit regelmäßig Gegenstand von EU-Ratsschlussfolgerungen, Erklärungen oder Demarchen. Im Juni 2013 hat der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union außerdem EU-Leitlinien über die Förderung und den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit angenommen, die konkrete Handreichungen für die Arbeit der Auslandsvertretungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten enthalten

Aktivitäten auf UN-Ebene

Buddhistische Mönche am Berg Wutai in China.
Buddhistische Mönche am Berg Wutai in China. © dpa/picture alliance

Die EU bringt das Thema Religions- und Weltanschauungs­freiheit seit 2004 regelmäßig in den Vereinten Nationen zur Sprache. Dort standen allerdings lange Zeit sich grundsätzlich widersprechende Positionen zur Universalität des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit gegenüber: So setzte z.B. die Organisation der Islamischen Zusammenarbeit (OIC) in der Kairoer Erklärung von 1990 die Gültigkeit und Anwendbarkeit von Menschenrechten unter Sharia-Vorbehalt und untersagte unter anderem das Recht auf freien Religionswechsel. Seit Ende 2020 liegt eine überarbeitete Fassung der Kairoer Erklärung vor, die beispielsweise in Artikel 20 die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Sharia nicht mehr vorsieht. Zudem gab es immer wieder Versuche, das individuelle Menschenrecht auf Religionsfreiheit in ein Kollektivrecht umzumünzen mit dem Ziel, dass nicht mehr der einzelne Mensch Träger dieses Rechts wäre, sondern die Religionsgemeinschaft, die dann auch für den Einzelnen über Umfang und Grenzen seiner Weltanschauungsfreiheit entscheiden würde. Im März 2011 kam es zu einer Wende in den für lange Zeit festgefahrenen Verhandlungspositionen, nachdem die OIC auf die Forderung verzichtete, ein „Verbot der Diffamierung von Religionen“ als menschenrechtsverletzenden Tatbestand zu kodifizieren und stattdessen einen Text vorlegte, der zur Überwindung von Stereotypen und zur Bekämpfung von Religionshass auffordert.

Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit untersucht Verstöße gegen dieses wichtige Menschenrecht und entwickelt Empfehlungen, wie diese verhindert und die Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der ganzen Welt garantiert werden kann. Von 2010 bis 2016 hatte der deutsche Menschenrechtsexperte Prof. Heiner Bielefeldt von der Universität Erlangen-Nürnberg dieses Mandat inne. Mit dem derzeitigen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Ahmed Shaheed arbeitet die Bundesregierung ebenfalls eng zusammen.

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