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Das Bundeskabinett hat den 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik beschlossen

Das internationale Symbol für Menschenrechte.

Das internationale Symbol für Menschenrechte., © AA

18.12.2024 - Artikel

Der Einsatz für Menschenrechte ist eine Querschnittsaufgabe staatlichen Handelns in Deutschland. Mit den periodisch veröffentlichten Menschenrechtsberichten legt die Bundesregierung Rechenschaft über ihr Engagement zur Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland ab.

Der 16. Menschenrechts-Bericht hebt folgende Themen besonders hervor:

  • Den Einsatz der Bundesregierung national wie international für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen sowie ausführlich die Umsetzung und Wirkung der Leitlinien für feministische Außenpolitik;

  • Das internationale Engagement der Bundesregierung im Kampf gegen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Völkerstraftaten einschließlich der Anwendung von Sanktionen und der Durchführung von Verfahren nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch;

  • Das Voranbringen von menschenrechtskonformen Klimaanpassungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Lösungen zum Ausgleich von Verlusten und Schäden;

  • Die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Betreuung und Unterstützung Betroffener;

  • Den Einsatz der Bundesregierung zum Monitoring und zur Einhaltung der Menschenrechte von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten an den EU-Außengrenzen sowie im Rahmen von Kooperationen mit Drittstaaten.

  • Informationen über die Umsetzung des im Januar 2023 in Kraft getretenen deutschen Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetzes und die Unterstützungsangebote für Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten sowie die Auswirkungen auf die Menschenrechtslage der Betroffenen, in dem vom Gesetz erfassten Geltungsbereich.

Diese Schlaglichter gliedern sich ein in die Gesamtstruktur des Berichts:

Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland“ stellt die Menschenrechtsarbeit in Deutschland und den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Staatenüberprüfungs­verfahrens der Vereinten Nationen (Universal Periodic Review) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützten Empfehlungen vor.

Das Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ stellt das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und bei verschiedenen Menschenrechtsthemen vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung dar.

Das Kapitel „Menschenrechte weltweit“ beschreibt die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern und porträtiert das Menschenrechts- und Projektengagement Deutschlands sowie dessen Wirkung.

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