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Außenministerin Baerbock in New York – Gemeinsam für einen starken Internationalen Strafgerichtshof
Außenministerin Baerbock bei der Sitzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Situation in der Ukraine, © Florian Gaertner/AA/photothek.de
Das Römische Statut begründet die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshof. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums in New York würdigt Außenministerin Baerbock die Erfolge, plädiert gleichzeitig für eine Weiterentwicklung. Warum das so ist und was noch auf dem Programm steht, lesen Sie hier.
25 Jahre Römisches Statut – ein Meilenstein des Völkerrechts
Der starke Einsatz für die regelbasierte internationale Ordnung bildet einen Grundpfeiler deutscher Außenpolitik. Nicht zuletzt aus der historischen Verantwortung Deutschlands erwächst die Erkenntnis über die tragende Rolle, die dem Völkerrecht in der Wahrung von Frieden und Sicherheit, aber auch in der Wiederherstellung von Gerechtigkeit und Verantwortung zuteilwird.
Annalena Baerbock vor ihrem Abflug:
Als vor einem Vierteljahrhundert, nach langen, zähen Verhandlungen, das Römische Statut Wirklichkeit wurde, verhalf es einer jahrhundertealten Idee endlich zu einem wichtigen Durchbruch: Frieden durch Recht. Das Fundament unserer Weltgemeinschaft, das Völkerrecht, bekam mit dem Internationalen Strafgerichtshof einen neuen Stein. Endlich akzeptierten Staaten, dass die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht unbestraft bleiben dürfen.
Deutschlands Engagement für ein starkes Völkerrecht
Deutschland ist nicht nur zweitgrößter Geber für den Internationalen Strafgerichtshof, sondern unterstützt auch die Kandidatur deutscher Juristinnen und Juristen für eine Position als Richterinnen und Richter am Internationalen Strafgerichtshof. Aus diesem Grund wird die Außenministerin bei ihrer Reise von Dr. Ute Hohoff begleitet, die als Richterin des Bundesgerichtshofs und mit ihrer langjährigen Expertise im Bereich der Verfolgung insbesondere von Sexualverbrechen in Zusammenhang von Konflikten bei den Richterwahlen 2023 als Nachfolgerin für den derzeitigen deutschen Richter Prof. Dr. Bertram Schmitt kandidiert und einen großartigen Gewinn für den Internationalen Strafgerichtshof darstellen würde.
Anpassung des Römischen Statuts an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts
Als erste Außenministerin hatte sich Außenministerin Baerbock bei ihrer Rede an der Haager Akademie für Völkerrecht im Januar dieses Jahres für eine Überarbeitung des Römischen Statuts in Bezug auf das Verbrechen der Aggression ausgesprochen.
Außenministerin Baerbock im Januar in Den Haag:
Russlands Krieg gegen die Ukraine ist auch ein brutaler Angriff auf das Völkerrecht. Zeitenwende bedeutet: Wir müssen auch im Völkerrecht neue Antworten finden, damit es seine Geltung auch entfalten kann.
Seit dem Kompromiss von Kampala, der das Römische Statut ergänzt, zählt auch Aggression zu den Straftaten, die vom IStGH verfolgt werden. Allerdings kann nach derzeitiger Definition das Verbrechen der Aggression nur verfolgt werden, wenn sowohl Opferstaat als auch Staat, dem der Aggressor angehört, die Einigung von Kampala ratifiziert haben.
Mit Blick auf Russlands Angriffskrieg weist das Völkerrecht also eine Strafbarkeitslücke in Bezug auf das Verbrechen der Aggression auf. Deutschland schlägt daher ein zweigleisiges Vorgehen vor, um diese zu schließen:
Zum einen unterstützt Deutschland die Ukraine mit einem Sondertribunal in Den Haag für Aggressionen, das auf ukrainischem Recht fußt und um internationale Elemente ergänzt wird. Als Ergänzung zum Internationalen Strafgerichtshof kann es dort aktiv werden, wo dieser wegen der Lücke derzeit nicht tätig werden kann.
Zum anderen wird Außenministerin Baerbock beim Festakt in New York und der anschließenden Paneldiskussion auf Ministerebene dafür werben, den für 2025 vorgesehenen Überprüfungsprozess des Kompromisses von Kampala zu nutzen, um praktische Änderungen des Römischen Statuts vorzunehmen, um den Anforderungen der Gegenwart und Zukunft gerecht zu werden. Neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll auch der Tatbestand der Aggression so umfänglich verfolgt werden können, dass es ausreicht, wenn der Opferstaat unter die IStGH-Jurisdiktion fällt.
Weiter wirbt Deutschland bei allen Staaten, die bislang nicht Teil des IStGH sind, dafür, das Römische Statut und die Einigung von Kampala zu unterschreiben und ratifizieren.
Außenministerin Baerbock vor der Reise nach New York:
In den Augen der Täter ist der IStGH schon jetzt ein scharfes Schwert. Und in den Augen der Opfer ist er die Hoffnung darauf, dass ihr Leid nicht ungestraft bleibt. Deshalb schmerzt eine Lücke in der Strafverfolgung besonders: Das Verbrechen der Aggression, das Verbrechen gegen das kostbarste Gut, das wir haben: unseren Frieden. Hier sind die Hürden für eine Strafverfolgung noch zu hoch. Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und straflos bleiben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Partnern das Völkerrecht weiterentwickeln, so dass es unseren Realitäten im 21. Jahrhundert gerecht wird.
Sitzung des Sicherheitsrats
Bei der Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am Nachmittag, bei der auch Außenministerin Baerbock sprechen wird, wird die Situation in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die internationalen Friedensbemühungen und die humanitären Belange, diskutiert werden.